Amtsgericht Eckartsberga

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Eckartsberga

Das Amtsgericht Eckartsberga war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Eckartsberga.

Geschichte

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Von 1849 bis 1879 bestand in Eckartsberga die Eckartsberga des Kreisgerichts Naumburg.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Eckartsberga wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Naumburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Querfurt.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Eckartsberga die Stadtbezirke Bibra und Eckartsberga und die Amtsbezirke Auerstädt, Kloster Häseler, Herrengosserstedt, Steinburg, und aus dem Kreis Naumburg der Gemeindebezirk Litzdorf.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Bibra gehalten.[2]

Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amtsgericht Eckartsberga aufgehoben.

Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte aufgehoben und Kreisgerichte gebildet. Eckartsberga kam zum Kreis Naumburg, entsprechend entstand das Kreisgericht Naumburg im Sprengel des Bezirksgerichts Erfurt.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 481, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 453 online