Amtsgericht Pößneck
Das Amtsgericht Pößneck, ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sieben Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Gera.
Gerichtssitz und -bezirk
BearbeitenSitz des Gerichtes ist Pößneck, die größte Stadt im Saale-Orla-Kreis. Der 1151 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saale-Orla-Kreises.[1] In ihm leben mehr als 82.000 Menschen. Für die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters ist das Amtsgericht Jena als zentrales Registergericht zuständig. Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Gera, zentrales Mahngericht das Amtsgericht Aschersleben.
Gebäude
BearbeitenDas Gericht ist im Gebäude Bahnhofstraße 18 untergebracht. In Bad Lobenstein ist in der Mühlgasse 19 c eine Nebenstelle errichtet.
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenDem Amtsgericht Pößneck ist das Landgericht Gera übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Thüringer Oberlandesgericht in Jena.
Geschichte
BearbeitenNach der Märzrevolution wurden im Herzogtum Sachsen-Meiningen die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Gerichte zum 1. Dezember 1850 als Kreisgerichte zusammengefasst. Bei den Kreisgerichten wurden Gerichtsdeputationen an den bisherigen Gerichtsstandorten eingerichtet. In Pößneck entstand so die Gerichtsdeputation Pößneck des Kreisgericht Saalfeld.[2]
Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. In Sachsen-Meiningen wurde dies mit dem Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz[3] und der Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte[4] umgesetzt. In Pößneck entstand das Amtsgericht Pößneck. Zuständiges Landgericht war das gemeinsame Landgericht Rudolstadt.
Nachdem im Jahr 1920 die thüringischen Staaten im Land Thüringen aufgegangen waren, wurde der Gerichtssprengel mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz angepasst. Das Amtsgericht Pößneck umfasste nun Daumitsch, Döbritz, Friedebach, Grobengereuth (mit Banfschenke), Herschdorf, Hütten, Keila, Kleindembach, Kolba (mit Positz), Langendembach, Langenorla, Laskau, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Pössneck (Pössneck, Schlettwein), Rehmen, Schweinitz und Solkwitz.[5]
1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte aufgelöst und einheitlich Kreis- und Bezirksgerichte gebildet. Pößneck kam zum Landkreis Pößneck, entsprechen entstand das Kreisgericht Pößneck im Bezirk des Bezirksgerichts Suhl.
Nach der Wende entstand 1993 das Amtsgericht Pößneck neu, wurde nun aber dem Landgericht Gera zugeordnet. Mit der Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 23. Dezember 2005[6] wurde das Amtsgericht Bad Lobenstein aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Pößneck zugeordnet.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Anlage zu § 4 Abs. 2 des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 16. August 1993, abgerufen am 1. August 2018
- ↑ Verordnung vom 22. Juni 1850, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die für die Rechtspflege bestellten Behörden (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 369 )
- ↑ Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 41 f.
- ↑ Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 95 f.
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ GVBl. S. 456
Koordinaten: 50° 41′ 33,4″ N, 11° 35′ 27,6″ O