Reine Coverillustratoren, die nur als Illustrator neben Autor aufgeführt werden, nur mit Relevanz über Preise / öffentliche Wahrnehmung etc., nicht über reine Veröffentlichung. Illustratoren mit alleinigen Nennung, bzw. als Hauptverfasser, in der DNB können wie Autoren behandelt werden.
Sachbuchautoren auch bei mehreren Autoren, RK gegeben wenn Lemma in DNB als Hauptverfasser aufgeführt ist (Name auf dem Buchcover). Nur in Zsuammenarbeit reicht nicht.
Wie viele Hauptautoren verträgt ein Sachbuch, bzw. wann greifen die RKs bei einem „Mitautor“ bzw. wann gilt ein Autor als Hauptautor, oder kann es in einem Sachbuch immer nur einen Hauptautor geben oder greifen die RKs erst, wenn der Autor nur Alleinautor ist?
Fazit vom Admin aus LD Wikipedia:Löschkandidaten/21._Februar_2022#Torsten_Weber_(gelöscht) „Marketing. Theorie und Praxis ist beim regulären Verlag UVK erschienen. Auch dort handelt es sich zwar um eine Mitautorenschaft, da der Autor aber gleichberechtigt auf dem Titel geführt wird, kann das i. S. d. RK als Hauptautorenschaft mitgezählt werden (vgl. insoweit den Stand des Registers: Diskussion von 2010).“