Benutzer:Orloeg/Territoriale Entwicklung der Niederlande

Entstehung

 
 

1363 hatte der französische König Johann der Gute seinen vierten Sohn Philipp den Kühnen mit dem freigewordenen Herzogtum Bourgone belehnt, der 1384 durch Heirat auch die Grafschaft Flandern mit der Grafschaft Artois und der zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Freigrafschaft Burgund erwarb und 1390 die Grafschaft Charolais kaufte. In diesen Ländern beerbte ihn sein Sohn Johann Ohnefurcht, während dessen jüngerer Bruder Anton 1406 die ebenfalls im Heiligen Römischen Reich gelegenen Herzogtümer Brabant und Limburg erbte. Dieser Familienzweig starb aber schon 1430 mit Antons jüngerem Sohn Philipp aus und wurde von dessen Cousin Philipp dem Guten, einem Sohn Johanns Ohnefurcht, beerbt, der bereits 1429 die erkaufte Nachfolge in der Grafschaft Namur angetreten hatte und 1433 die Übertragung der Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland aus dem Besitz der Straubinger Linie der Wittelsbacher erzwang, womit ihm der Aufbau eines geschlossenen Herrschaftskomplexes im Nordwesten des Reiches gelang.

Durch den 1435 geschlossenen Vertrag von Arras, der den Bürgerkrieg der Armagnacs und Bourguignons in Frankreich beendete, erhielt Philipp der Gute für die Aufgabe seines 1420 im Vertrag von Troyes eingegangenen Bündnisses mit England neben den Grafschaften Auxerre und Mâcon sowie der Kastellanei Bar-sur-Seine als Erweiterung des Herzogtums Burgund auch alle Eroberungen in der Picardie (Grafschaften Boulogne, Ponthieu, Vermandois und die Somme-Städte um Amiens und Péronne) zugesprochen. Darüberhinaus gewährte ihm König Karl VII. für sämtliche französischen Besitzungen die Aufhebung der Lehnspflicht, wodurch Burgund bei formeller Zugehörigkeit zu Frankreich faktisch die volle Souveränität erhielt. Zuletzt konnte er 1441 auch das zum Reich gehörende Herzogtum Luxemburg seinem Länderkomplex hinzufügen.

 
 

1465 übergab Philipp die Regierung an seinen Sohn Karl den Kühnen, der 1469 mit Sigmund von Österreich den Vertrag von Saint-Omer schloss, in dem der Habsburger für 50.000 Gulden und die Unterstützung Burgunds gegen die Eidgenossenschaft Teile Vorderösterreichs verpfändete. Nachdem Karl 1468 das Hochstift Lüttich erobert und 1472 den Aufkauf des Herzogtums Geldern erzwungen hatte, unternahm er Anstrengungen, auch seinen im Heiligen Römischen Reich gelegenen Herrschaftsbereich von allen Lehensverhältnissen zu lösen und ein unabghängiges Königreich Burgund zu begründen. 1473 kam es darüber in Trier zu letztlich erfolglosen Verhandlungen mit Kaiser Friedrich III., die auch erstmals eine mögliche Eheverbindung zwischen Karls Tochter Maria und Friedrichs III. Sohn Maximilian zum Inhalt hatten.

Nach der erfolglosen Belagerung von Neuss 1474 willigte Karl schließlich ein (den Nutzen hatte allerdings wegen seines frühen Todes das Haus Habsburg).

Karls nächstes Ziel war die Vereinigung der voneinander getrennten burgundischen Oberen Lande (das eigentliche Burgund und die Freigrafschaft) mit den Niederen Landen, welche den heutigen Niederlanden ihren Namen gaben. 1475 unternahm er den Versuch, durch die Eroberung Lothringens eine Landverbindung zwischen diesen Teilen zu schaffen – damit geriet er allerdings auch mit den Eidgenossen in Konflikt (→ Burgunderkriege). 1477 fiel Karl in der Schlacht bei Nancy. Mit ihm starb dieses Geschlecht ebenso jäh aus, wie es zuvor aufgestiegen war. Durch die Heirat Maximilians mit Maria von Burgund konnte er das Erbe für ihren gemeinsamen Sohn Philipp den Schönen fordern und setzte sich gegen den französischen König Ludwig XI. 1479 in der Schlacht bei Guinegate durch. Frankreich erhielt aber immerhin das eigentliche Burgund und die Picardie.

 

23. Mai 1493: Im Vertrag von Senlis, der den 1477 ausgebrochenen Burgundischen Erbfolgekrieg beendete, einigten sich der Habsburger Maximilian und der französische König Karl VIII. über die endgültige Aufteilung des Herzogtums. Neben den bereits zum Reich gehörenden Fürstentümern gewann der deutsche König dabei ganz Flandern und das Artois, wodurch die westliche Reichsgrenze ihre weiteste Ausdehnung erreichte.

1512: Im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. wurde das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches für die regionale Durchführung reichspolitischer Entscheidungen in Kreise eingeteilt. Das burgundische Erbe der Habsburger

wurden dabei zum Burgundischen Reichskreis zusammengefasst.

7. Februar 1522: Im Vertrag von Brüssel erreichte Karl V. gegen die Überlassung aller österreichischen Erbländer den Verzicht seines Bruders Ferdinand I. auf die spanischen Länder und die Niederlande.

26. Juni 1548: Auf dem geharnischten Reichstag von Augsburg erreichte Kaiser Karl V. die Ratifizierung des Burgundischen Vertrages, durch den auch weitere, nach 1512 an Habsburg gefallene Gebiete im Nordwesten des Reiches mit dem burgundischen Erbe zu einer geschlossenen territorialen Einheit zusammengefasst wurden. Dafür stimmten die Reichsfürsten zu,

aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis zu lösen und dem Burgundischen Reichskreis anzuschließen. Zudem wurde dieser der Jurisdiktion des Reichskammergerichts entzogen, was die Entfremdung vom Reich einleitete, auch wenn er unter desses immerwährenden Schutzes verblieb.

4. November 1549: In einer Pragmatische Sanktion verfügte Karl V. den Zusammenschluss der burgundischen Territorien zu einer unteilbaren Herrschaft.

25. Oktober 1555: In in der Aula Magna des Brüsseler Palastes Coudenberg erklärte Karl V. seine Abdankung und übergab die Herrschaft in den Niederlanden an seinen Sohn Philipp II., der am 16. Januar 1556 auch die Kronen von Aragon und Kastilien übernahm.

1568: Ausgehend von der durch Spanien betriebenen Rekatholisierung in den weitgehend calvinistischen Niederlanden und im Bewusstsein ihrer ökonomischen Bedeutung sowie der strategischen Geografie Stellung im spanischen Machtbereich Die Genter Pazifikation ist ein am 8. November 1576 in Gent abgeschlossener Vertrag, durch den Holland und Zeeland und die südlichen Provinzen sich gegenseitig Hilfe versprachen, um die spanischen Truppen vom niederländischen Boden zu vertreiben.

Bald nach dieser Vertragsunterzeichnung traten auch die übrigen nördlichen Provinzen der Genter Pazifikation bei. Der Generalstatthalter Juan de Austria musste im so genannten Ewigen Edikt von Marche-en-Famenne am 12. Februar 1577 die Pazifikation gutheißen, worauf die Spanier das Land verließen.

8. November 1576: Die Genter Pazifikation

6. Januar 1579: Aufgrund konfessioneller Meinungsverschiedenheiten

23. Januar 1579: Als Reaktion auf die Gründung der Union von Arras

Mai 1579: Im Frieden von Arras unterwarfen sich die zehn südlichen Provinzen der spanischen Herrschaft.

24./26. Juli 1581: Die in Den Haag versammelten Generalstaaten (Staten-Generaal) der Utrechter Union erklärten im Plakkatt van Verlatinghe König Philipp II. für abgesetzt und riefen die Unabhängigkeit der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande aus.

9. April 1609: Im Vertrag von Antwerpen erfolgte nach dreijährigen Sondierungen und Verhandlungen die Proklamation eines zwölfjährigen Waffenstillstands, der einer faktischen Anerkennung der Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande seitens Spanien gleichkam. Noch im selben Jahr wurden Botschafter nach England und Frankreich entsandt und in der Folge diplomatische Beziehungen mit verschiedenen Staaten aufgenommen (Osmanisches Reich 1610, Marokko 24. Dezember 1610, Republik Venedig 31. Dezember 1619).

 

30. Januar 1648: Der im Rahmen des Westfälischen Friedenskongresses ausgehandelte Frieden von Münster beendete den Achtzigjährigen Krieg mit Spanien und erkannte die Niederlande auch de jure als unabhängigen Staat an. Obwohl in diesem Zusammenhang auch häufig das Ausscheiden aus dem Heiligen Römischen Reich kolportiert wird, fanden in dem Dokument weder Kaiser noch Reich Erwähnung. Durch Festlegung der gemeinsamen Grenze nach dem uti possidetis-Prinzip konnte die Republik auch die von ihr besetzt gehaltenen Teilen der Landen van Overmaas behaupten. Der Vertrag begründete auch die komplizierte Grenzziehung zwischen den Orten Baarle-Hertog und Baarle-Nassau.

26. Dezember 1661: Mit dem Partage-Vertrag von Den Haag erfolgte die endgültige Teilung der Landen van Overmaas zwischen Spanien und den Generalstaaten.

 

11. April 1713: Im Frieden von Utrecht, der den Spanischen Erbfolgekrieg beendete, erhielten die Niederlande einen Teil des Oberquartiers des Herzogtums Geldern mit Venlo zugesprochen, das als Generalitätsland Staats-Opper-Gelre der direkten Kontrolle der Generalstaaten unterstand.

1720: Herzog Ernst Friedrich I. von Sachsen-Hildburghausen verkaufte die Herrschaft Cuylenburg für 800.000 Gulden an die Generalstaaten.

1725: Graf Simon Heinrich Adolph zur Lippe verkaufte die Herrlichkeit Vianen an die Generalstaaten.

19. Oktober 1765: Nachdem eine „im Jahr 1732 angefangene und damahls fruchtloos abgebrochene Conferentzen“ keine Einigung über die genaue Feststellung der zum Großteil durch unwegsames Moor-, Bruchwald- und Heidegelände verlaufenden Grenze zwischen dem niederländischen Geldern und dem zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Fürstbistum Münster brachte, sahen sich beide Parteien aufgrund mehrerer Grenzzwischenfälle und der Klärung ökonomischer Interessen (Torfstich, Holzeinschlag, Viehtrift, Kulturlandgewinnung) zur Wiederaufnahme von Verhandlungen veranlasst, die am 30. September 1765 im Burloer Kloster Mariengarden begannen.

in der Burloer Konvention eine abschließende

im Bereich des Westmünsterlandes und des Achterhoeks zwischen Vreden und Eibergen im Norden sowie Dinxperlo bzw. Suderwick im Süden

Die damals getroffenen Regelungen haben im Wesentlichen bis heute Bestand.

 
 

7. November 1785: In Artikel 18 und 19 des Vertrages von Fontainebleau erfolgte bezüglich der Landen van Overmaas eine Gebietsbereinigung zwischen den Niederlanden und Österreich, wobei der Staat’sche Teil Dalhems mit Ausnahme der Dörfer Oost und Cadier bei Maastricht an die österreichischen Niederlande abgetreten wurde.

1. Februar 1793: Obwohl die Republik zu Beginn des Ersten Koalitionskrieges eine neutrale Haltung einnahm, fasste Frankreich deren finanzielle Unterstützung Großbritanniens als feindlichen Akt auf und erklärte beiden Staaten den Krieg. Am 27. Dezember 1794 drang ein französisches Heer aus 40.000 Mann unter dem Befehl von General Jean-Charles Pichegru in die Niederlande ein und besetzte am 19. Januar 1795 Amsterdam, das Erbstatthalter Wilhelm V. zwei Tage zuvor Richtung Großbritannien verlassen hatte.

 

19. Januar 1795: Im Zuge der Okkupation durch das revolutionäre Frankreich konstituierten die aus dem französischen Exil zurückgekehrten Patriotten - Anhänger einer republikanische Bewegung, die sich gegen die statthalterliche Stellung des Hauses Oranien-Nassau richtete - die Batavische Republik.

16. Mai 1795: Im Frieden von Den Haag, mit dem die Batavische Republik aus dem Ersten Koalitionskrieg ausschied, musste sie Staats-Vlaanderen, Staats-Opper-Gelre und die Staat’schen Landen van Overmaas an die Französische Republik abtreten.

1795: Frankreich verkaufte die im Jahr zuvor besetzte bayerische Herrschaft Ravenstein an die Batavische Republik.




 

24. Mai 1806: Da der französischen Kaiser Napoleon der Republik in der Umsetzung seiner gegen Großbritannien gerichteten Kontinentalsperre misstraute, forderte er deren Vertretern ultimaiv auf, einen kaiserlichen Prinzen

Da er zur Durchsetzung eigener Interessen einen französischen Politiker vor Ort brauchte, stellte er der batavischen Regierung ein Ultimatum. Entweder die Niederlande würden unter einem kaiserlichen Prinzen zu einer Monarchie oder aber die Franzosen würden die gesamten Niederlande zu einem französischen Militärdepartement degradieren.

wurde zwischen Frankreich und der Batavischen Republik, im Vertrag auch „Staat von Holland“ genannt, ein Staatsvertrag geschlossen, wonach entsprechend einem förmlichen Antrag des Repräsentanten der Batavischen Republik Prinz Louis Bonaparte als Lodewijk I. zum erblichen und verfassungsmäßigen König von Holland ernannt und gekrönt werde. Am 4. Juni resignierte Ratspensionär Rutger Jan Schimmelpenninck, bis dahin Staatsoberhaupt, in Paris. Louis wurde am 5. Juni 1806 als souveräner König von Holland proklamiert.

7. Juli 1807: Zur Beendigung des Vierten Koalitionskrieges schlossen der russische Zar Alexander I. und der französische Kaiser Napoleon I. den Frieden von Tilsit, in dem Russland u.a. die Herrschaft Jever an das Königreich Holland abtrat. Im zwei Tage nach dem französisch-russischen Abkommen unterzeichneten Friedensvertrag mit Preußen, der dessen Staatsgebiet um die Hälfte verringerte, fiel das Fürstentum Ostfriesland an Frankreich.

30. Januar 1808: Die Herrschaft Kniphausen wurde dem Königreich Holland angeschlossen.

März 1808: Napoleon I. überließ Ostfriesland dem Königreich Holland.

16. März 1810: Infolge der Walcheren-Expedition, einer gescheiterten britischen Invasion des Vorjahres, musste König Louis im Vertrag von ParisNordbrabant, Zeeland mit Einschluss der Insel Schouwen sowie Geldern auf der linken Seite der Waal“ an Frankreich abtreten, wodurch die neue Grenze zwischen Holland und Frankreich entlang des Talweges der Waal von der Schenkenschanz bis zum Meer verlief.

9. Juli 1810: Aufgrund der widersprüchlichen Auffassungen Napoleons und seines Bruders Louis bezüglich der Herrschaftsausübung im Königreich Holland, die zum Einmarsch eines 20.000 Mann starken französischen Heeres führten, dankte der König am 1. Juli 1810 zugunsten seines zweiten Sohnes Napoléon Louis ab und ging nach Österreich ins Exil, woraufhin der Kaiser das Land mit dem Dekret von Rambouillet auflöste und zum französischen Staatsgebiet erklärte.

1813: Nach dem Rückzug der französischen Truppen trat Preußen wieder in seine Rechte über das Fürstentum Ostfriesland ein.

21. November 1813: Im Zuge der Befreiung der Niederlande durch preußische und russische Truppen bildete sich am 20. November eine aus den niederländischen Adligen Frans Adam van der Duyn van Maasdam, Leopold von Limburg-Stirum und Gijsbert Karel van Hogendorp bestehende provisorische Regierung, die das Souveräne Fürstentum der Vereinigten Niederlande proklamierte.

25. November 1813: Nach dem Rückzug der französischen Truppen nahm der russische General Ferdinand von Wintzingerode die Herrschaften Jever und Kniphausen für Russland in Besitz.

Dezember 1813

30. März 1814: Prinz Wilhelm VI. von Oranien wurde als Wilhelm I. in der Amsterdamer Nieuwe Kerk zum Souveränen Fürst der Niederlande vereidigt.

30. Mai 1814: Gemäss Artikel VI des Ersten Pariser Friedens zwischen dem wiederhergestellten Königreich Frankreich und den alliierten Mächten sollte ein vergrößertes Holland unter der Souveränität des Hauses Oranien wiedererstehen.

21. Juli 1814: In den Acht Artikeln von London stimmen die alliierten Mächte dem Anschluss der österreichischen Niederlande an die wiedererrichteten Niederlande zu.

1815

 

16. März 1815: Prinz Wilhelm VI. von Oranien wurde als Wilhelm I. zum König der Vereinigten Niederlande proklamiert.

Personalunion Luxemburg

22. Juli 1815: Das Großherzogtum Luxemburg trat dem Deutschen Bund bei.

26. Juni 1816: In Aachen unterzeichnen die Niederlande und das Königreich Preußen einen Grenzvertrag.

7. Oktober 1816: In Kleve unterzeichnen die Niederlande und das Königreich Preußen einen Grenzvertrag.

2. Juli 1824: Ein in Meppen unterzeichneter Vertrag zwischen den Niederlanden und dem Königreich Hannover regelte die Grenze entlang des Festlandes und im südlichen Dollart, führte aber wegen dem Fehlen weiterer Vereinbarungen hinsichtlich des Dollart, in der Emsmündung und im Küstenmeer zur bis heute offenen Deutsch-Niederländischen Grenzfrage.

4. Oktober 1830: Die zwischen den nördlichen und südlichen Niederlanden bestehenden religiösen wie sprachlichen Unterschiede, das Ungleichgewicht in der Repräsentation, ökonomischen Gegensätze und nicht zuletzt unerfüllte liberale Forderungen verhinderten ein Zusammenwachsen beider Landesteile und führten am 25. August 1830, auch unter dem Eindruck der Julirevolution im benachbarten Frankreich, zu spontanen Unruhen in Brüssel und nach einer am 23. September unternommenen, aber nach vier Tagen gescheiterten militärischen Intervention niederländischen Truppen zur Erklärung der Unabhängigkeit Belgiens.

20. Januar 1831: Um eine Stärkung Frankreichs durch den Anschluss der südlichen Niederlande zu verhindern

19. April 1839: Unter Vermittlung der europäischen Großmächte kommt es auf der 1838 begonnenen Londoner Konferenz zur Unterzeichnung des Londoner Vertrages, in dem auch die Niederlande die Unabhängigkeit Belgiens endgültig anerkannten. Als Grundlage diente ein 18 Artikel umfassender Vertrag von 1832, dessen Unterzeichnung König Wilhelm I. verweigert hatte. Auf 24 Artikel erweitert, regelte er die Teilung der Provinz Limburg und des Großherzogtums Luxemburg zwischen beiden Staaten und garantierte die Neutralität Belgiens.

5. September 1839: Da die Abtretung des westlichen Teils des Herzogtums Luxemburg an das Königreich Belgien auch einen Bevölkerungsverlust bedeutete, der die Aberkennung der Virilstimme des niederländischen Vertreters im Bundestag des Deutschen Bundes zur Folge gehabt hätte, erhielt der bei den Niederlanden verbliebene Teil der Provinz Limburg, der etwa die gleiche Einwohnerzahl aufwies, den Status eines offiziell vom Königreich getrennten Herzogtums, dem der Bundestag seine Zustimmung zum Beitritt in den Deutschen Bund erteilte.

24. August 1866: Infolge des am Vortag unterzeichneten Friedens von Prag, in dem Österreich nach seiner Niederlage im Deutschen Krieg gegen Preußen auch der Auflösung des Deutschen Bundes zustimmte, beendete der aus den verbliebenen neun Vertretern bestehende Bundestag auf seiner letzten, im Speisesaal des Hotels „Drei Mohren“ in Augsburg abgehaltenen Sitzung seine Tätigkeit, wodurch die Herzogtümer Luxemburg und Limburg wieder der alleinigen Hoheit des niederländischen Königs unterstanden. Weder dieser, noch der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatten ein Interesse am Beitritt beider Herzogtümer zum Norddeutschen Bund.

13. Mai 1867: Mit dem Versuch, das Großherzogtum Luxemburg am 23. März 1867 durch Kauf an Frankreich anzuschließen, löste der französische Kaiser Napoleon III. die Luxemburgkrise aus, über deren Beilegung die Großmächte ab dem 7. Mai auf der Londoner Konferenz berieten. Im abschließenden Zweiten Londoner Vertrag trat Frankreich von seinem Vorhaben zurück, wofür sich Preußen zum Abzug seiner Garnision aus der Hauptstadt verpflichtete. Darüberhinaus wurde in Artikel VI festgestellt, dass die Auflösung des Deutschen Bundes gleichermaßen die Auflösung der Verbindungen mit sich bringt, die das Herzogtum Limburg gemeinsam mit dem Großherzogtum Luxemburg mit jenem Bund vereint hat [...].

23. November 1890: Da alle seine Söhne bereits vor ihm verstarben, trat nach dem Tod des niederländischen Königs Wilhelm III. dessen erst zehnjährige Tochter Wilhelmina unter Vormundschaft ihrer Mutter Emma die Nachfolge an. Im Großherzogtum Luxemburg galt allerdings das salische Erbfolgerecht, gemäß dem nur männliche Nachkommen zur Thronfolge berechtigt waren. Dadurch traten die Bestimmungen des Nassauischen Erbvereins vom 30. Juni 1783 in Kraft, so dass die dortige Nachfolge an die ältere, walramische Linie des Hauses Nassau fiel. Diese wurde durch den bereits 73jährigen Adolph von Nassau-Weilburg vertreten, der bis zur 1866 vollzogenen Annexion durch Preußen das Herzogtum Nassau regiert hatte. Mit seinem Herrschaftsantritt - als Protestant in einem katholischen Land - endete die Personalunion mit den Niederlanden.


14. Mai 1940: Die infolge des Venlo-Zwischenfalles vom 9. November 1939 bekanntgewordene Verbindung der niederländischen und britischen Geheimdienste diente der deutschen Regierung als Rechtfertigung, ihre bereits im Herbst 1939 getroffene Entscheidung zum Einmarsch in das offiziell neutrale Nachbarland innerhalb des als Fall Gelb bezeichneten Überfalls auf die heutigen Benelux-Staaten am 10. Mai 1940 umzusetzen. Nach einem Ultimatum und der totalen Zerstörung von Rotterdam am selben Tag kapitulierte die Regierung. Die Königin war bereits einen Tag zuvor nach Großbritannien geflohen.

29. Mai 1940: Anstelle der bisherigen Militäradministration übernahm das Reichskommissariat für die besetzten niederländischen Gebiete unter Arthur Seyß-Inquart die Zivilverwaltung.

5. Mai 1945: Der deutsche General Johannes Blaskowitz unterzeichnete in der Ruine des Hotels "De Wereld" in Wageningen gegenüber dem kanadischen General Charles Foulkes die Kapitulation der Besatzungstruppen.


23. April 1949: Auf der vom 14. Januar bis 25. Februar 1947 in London tagenden Innenministerkonferenz der westalliierten Besatzungsmächte Deutschlands erhoben die Niederlande Anspruch auf 1840 km² deutschen Grenzgebietes als Reparation für die entstandenen Kriegsschäden. Die Verhandlungen über diese, wie auch entsprechende belgische und luxemburgische Bestrebungen einer Grenzkorrektur, erfolgten zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich und den Beneluxländern auf der Londoner Deutschland-Konferenz vom 23. Februar bis 2. Juni 1948, als deren Ergebnis das Pariser Protokoll vom 22. März 1949 die endgültigen Anpassungen zur Grenzziehung zwischen den Beneluxländern, Frankreich und Deutschland regelte. Entgegen den ursprünglichen Forderungen konnten dabei aber nur kleinere Annexionen im Gebiet von Selfkant und Elten sowie in der Grafschaft Bentheim durchgesetzt werden. Zudem erfolgten Grenzänderungen geringen Umfangs, etwa in der Nähe von Nijmegen (Wylerberg) und Dinxperlo. Die offizielle Inbesitznahme dieser Gebiete durch niederländische Kräfte begann am 23. April 1949, einem Sonntag, um 12:00 Uhr.

Im Einzelnen betraf dies (von Nord nach Süd):

Gebiet Einwohner Fläche km²
zwischen Bad Neuschanz und Ter Apel unbewohnt 0,30
beiderseits des Nordhorn-Almelo-Kanals unbewohnt 0,03
nordöstlich von Losser 18 1,00
zwischen Rekken und dem Süden von Haaksbergen
bei Kotten unbewohnt 0,09
Suderwick-West, angrenzend an Dinxperlo 342 0,64
Elten 3235 19,54
zwischen den Grenzsteinen 652 und 650 bei Millingen am Rhein
Wylerberg (ndl. Duivelsberg) 1,25
zwischen den Grenzsteinen 594 und 589 bei Mook en Middelaar
zwischen den Grenzsteinen 651 und 655 bei Ottersum unbewohnt 0,05
zwischen den Grenzsteinen 532 und 531 bei Siebengewald in der Nähe von Goch 4
zwischen den Grenzsteinen 499 und 488 im Norden von Arcen 60 0,81
Selfkant mit Tüddern, Mindergangelt, Heilder bei Sittard 5665 41,43
bei Ubach over Worms (Rimburg)
zwischen den Grenzsteinen 239 und 229 bei Kerkrade 130 0,88
bei Eygelshoven 110 0,11
 

15. Dezember 1954: Um den Forderungen der Vereinten Nationen zur Dekolonisation nachzukommen, wurden durch das Statuut voor het Koninkrijk der Nederlanden sowohl Niederländisch-Guayana als auch die aus den Inseln Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius und Sint Maarten bestehende Kolonie Niederländische Antillen in nach innen autonome Länder des Königreichs umgewandelt.

1. August 1963: Mit Ausnahme des Wylerberges erfolgte auf Grundlage eines Staatsvertrages (Hollandvertrag) vom 8. April 1960 gegen die Zahlung von 280 Millionen DM die Rückgabe der 1949 besetzen Gebiete an die Bundesrepublik Deutschland.

25. November 1975: Niederländisch-Guayana erlangte unter dem Namen Suriname seine Unabhängigkeit.

1. Januar 1986: Im Rahmen der Zuiderzeewerke entstand zwischen 1927 und 1932 der 32 km lange Abschlussdeich, der die Zuidersee zum Binnenmeer IJsselmeer machte, in dem durch Trockenlegung zwei Polder entstanden, die als Flevoland den Status der zwölften Provinz der Niederlande erlangten.

1. Januar 1986: Die Insel Aruba schied aus dem Staatsverbandes der Niederländischen Antillen aus und erhielt den Status eines nach innen autonomen Landes des Königreiches.

10. Oktober 2010: Mit Auflösung des Staatsverbandes der Niederländischen Antillen wurden die Inseln Curaçao und Sint Maarten zu nach innen autonomen Ländern des Königreiches, während Bonaire, Sint Eustatius und Saba als "besondere Gemeinden" (bijzondere gemeenten) Aufnahme in den Niederlanden fanden, ohne einer niederländischen Provinz anzugehören.