Gutartige Erkrankungen

Auch nicht-maligne Erkrankungen können sinnvoll mit einer Bestrahlung therapiert werden. Die Dosierung ist oft viel geringer als bei Tumorerkrankungen, kann aber von Erkrankung zu Erkrankung sehr unterschiedlich sein; und sogar bei einzelnen gutartigen Erkrankungen gibt es verschiedene Therapiekonzepte, die sich hinsichtlich ihrer Dosis in beinahe grotesker Weise unterscheiden.

  • Die strahlentherapeutischen Therapien gutartiger Erkrankungen sind kaum durch hochwertige Studien unterfüttert.
  • Strahlenexposition auch in geringer Dosierung kann als Spätfolge Tumoren induzieren; daher sollten 1) zunächst Therapieverfahren zur Anwendung kommen, die ohne ionisierende Strahlung auskommen und 2) die Bestrahlungsindikationen bei jungen Menschen zurückhaltender als bei älteren gestellt werden.

Endokrine Orbitopathie

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  • Dosis: gängig 8 Fraktionen mit 0,3 Gy ED

Gutartige Hirntumore

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  • 20 % aller intrakraniellen Tumore, bei Frauen deutlich häufiger als bei Männern
  • Histologie: 90 % gutartige Meningeome (WHO-Grad I, meist komplett resezierbar), 7 % atypische Meningeome (WHO-Grad II, schnelleres Wachstum, Rezidivneigung), 2 % anaplastische Meningeome (WHO-Grad III, bösartig, infiltrativ wachsend)
  • Die Operation ist die Therapie der Wahl, falls sie möglich ist. Resektionsausmaß nach Simpson-Klassifikation.
  • Bei unvollständiger Resektion oder Rezidiv oder Inoperabilität kann eine Bestrahlung durchgeführt werden.
  • Gutartige Meningeome: Dosis 50-54 Gy mit 1,8-2,0 Gy Einzeldosis, bei kleinen Zielvolumina auch Stereotaxie (hypofraktioniert oder Einzeitbestrahlung (12-14 Gy)) möglich
  • Meningeome WHO-Grad II/III (atypische/anaplastische): Dosis 60 Gy mit 2,0 Gy Einzeldosis, bei WHO-Grad III auch postoperativ auf das Tumorbett
  • Bei bildgebend eindeutigem Befund kann auf eine Histologie verzichtet werden.
  • Therapieziel der Bestrahlung ist die lokale Tumorkontrolle, das Verhindern weiteren Wachstums. Eine Regredienz des Tumors und eine Besserung der durch ihn verursachten Symptome sind durch die Bestrahlung jedenfalls nicht regelhaft erwartbar.

Hypophysenadenom

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Akustikusneurinom

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Arteriovenöse Malformation

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  • Stadien nach Tubiana:
    • 0: weder Fibrosen noch Streckdefizit
    • N: Fibrosen, kein Streckdefizit
    • N/1: Fibrosen, minimales Streckdefizit bis 10°
    • 1: Fibrosen, Streckdefizit bis 45°
    • 2: Fibrosen, Streckdefizit 45° bis 90°
    • 3: Fibrosen, Streckdefizit 90° bis 135°
    • 4: Fibrosen, Streckdefizit über 135°
  • Strahlentherapie hemmt die Fibroblasten-Proliferation und kann dadurch das Erkrankungsstadium einfrieren und eine Progression aufhalten. Eine Remission wird zwar zu kleinerem Anteil auch beschrieben, diese ist aber nicht regelhaft erwartbar.
  • Da es nur um ein Einfrieren des Status quo geht, ist der Einsatz nur in den Stadien N und N/1 nach Tubiana mit Fibrosen, aber nur einem Streckdefizit bis maximal 10° sinnvoll.
  • Dosierung: 2 Serien a 15 Gy = 5 x 3 Gy eine Woche lang mit 6 Wochen Abstand, Gesamtdosis 30 Gy. Alternativ in nur einer Therapieserie: 21 Gy = 7 x 3 Gy. Bestrahlung normalerweise mit Elektronen.
  • Morbus Ledderhose, eine vergleichbare Erkrankung an der Fußsohle, kann ähnlich behandelt werden.
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Heterotope Ossifikation

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Fersensporn

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Arthrose

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Im Bereich der Arthrosebestrahlung liegt wahrscheinlich auch ein Placebo-Effekt vor.

Gynäkomastie

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Speicheldrüsenbestrahlung bei ALS

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Einzelnachweise

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