Elternhaus

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Verwendete Quellen

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Publikationen

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Auswirkungen

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Vor dem 1. Weltkrieg - 1895 bis 1914

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Als Ruhland im Herbst 1894 als „wissenschaftlicher Berater“ in die Getreidehandelskommission des Bundes der Landwirte berufen wurde, vertrat er folgende Thesen:

  1. Eine Überproduktion in Getreide gibt es nicht.
  2. Die Notlage der Landwirte ist eine internationale, Grenzzölle sind deshalb kaum geeignet, die Ursache des herrschenden Übels zu beseitigen.
  3. Die Getreidepreise sind deshalb so ruinös, weil die Bildung der Preise in der Hand des internationalen Kapitalismus ruht.
  4. Die Landwirte sollten darnach trachten, die Preisbildung ihrer Produkte selbst in die Hand zu nehmen.
  5. Es wäre von größter allgemeiner Bedeutung, dass sich die Landwirte international über diese Sätze verständigen und aussprechen könnten.
  6. Als nächstes praktisches Ziel wäre die Abschaffung des Börsenterminspiels in Getreide ins Auge zu fassen.

Im Sommer 1896 beschloss der deutsche Reichstag das gesetzliche Verbot des Börsenterminspiels in Getreide.

Nach Vorarbeiten mit der Kreditkommission des Bundes der Landwirte konnte Ruhland mit Zustimmung von dessen Vorstand am 1.Februar 1895 dem preußischen Finanzminister Dr. von Miquel einen Plan über die mögliche Verbilligung des landwirtschaftlichen Personalkredits überreichen, worauf bereits am 1.Oktober 1895 die „Preußenkasse“ (Preußische Zentralgenossenschaftskasse) ihre Tätigkeit begann. Im Jahre 2001 ging diese nach vielen Namensänderungen und Fusionen in der heutigen DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank in Frankfurt am Main auf.

 
von links: Dr. Roesicke, NN., Fürst Hohenlohe und Frh. v. Lobkowitz mit Prof. Ruhland auf einer Donauschiffahrt bei Wien (ca. 1895/1896)

Im Sommer 1895 erhielt Ruhland vom Bundesvorstand den Auftrag und die Vollmacht, mit den landwirtschaftlichen Organisationen erst in Österreich und Ungarn, dann mit anderen Ländern über den Inhalt seiner 6 Thesen zu verhandeln. Das Ergebnis war die Vorbereitung des „Internationalen Mélin´schen Agrarkongresses“ vom September 1896 in Budapest, auf welchem die Thesen begeisterte Zustimmung fanden. Für die gleichzeitig angestrebte Gründung eines „Internationalen landwirtschaftlichen Organes“ war es damals noch zu früh. Mit seiner Berufung nach Freiburg in der Schweiz (1898) ergriff Ruhland die Gelegenheit, die Bildung einer internationalen Vereinigung der Agrarier von neutralem Boden aus zu versuchen. Im Juni 1900 konnte in Paris die Gründung der „Internationalen landwirtschaftlichen Vereinigung für Stand und Bildung der Getreidepreise“ in die Wege geleitet werden. Mit der im Herbst 1899 in Freiburg/Schweiz eingerichteten Getreidepreiswarte war eine jahrelange tägliche Beobachtung der wichtigsten Weltmärkte der Erde möglich. Aus dem so gesammelten Beobachtungsmaterial hatte Ruhland bereits Vorschläge einer Welt-Getreidestatistik erstellt, als im Herbst 1904 der Nordamerikaner David Lubin auf seiner Reise nach Italien durch Paris kam. Dort erfuhr er von den internationalen landwirtschaftlichen Bestrebungen Ruhlands. Die Vorschläge Ruhlands gesellten sich zu der Initiative Lubins mit dem Ziel einer besseren internationalen Organisation der Landwirtschaft. Am 24. Januar 1905 richtete der König von Italien seine „Initiative über Anregungen des David Lubin“ an den italienischen Ministerpräsidenten, um die Gründung der Welt-Agrarkammer in Rom in die Wege zu leiten. Die offizielle Denkschrift, welche am 18. Mai 1905 von der Leitung des zur Gründung eines staatlichen Institutes einberufenen Kongresses veröffentlicht wurde, hat diese wesentliche Mitarbeit Ruhlands in vollem Umfang ausdrücklich anerkannt [GR 1].

Die Getreidepreiswarte in Freiburg/Schweiz – eine echte Marktbeobachtungs- und Forschungsstelle – fand 1911 mit der Gründung der Marktbeobachtungs- und Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschaftsrates eine erste Nachfolge in Deutschland [HH 1].

Sigmund von Frauendorfer schreibt, dass in der Ära Bülow die sehr hoch geschraubten Wünsche des Bundes der Landwirte zwar nicht restlos erfüllt wurden, im großen und ganzen hätten die Agrarier doch wesentliche Vorteile errungen. Letzten Endes wirkte sich der Bülowsche Tarif, der in erster Linie dem hartnäckigen Drängen des Bundes der Landwirte zu verdanken ist, für die Gesamtheit der Landwirte günstig aus. Jedenfalls erlebte die deutsche Landwirtschaft in dem Jahrzehnt vor dem Ausbruch des 1. Weltkrieges einen bis dahin ungekannten Auftrieb [SF 1]. Wie bereits oben gezeigt, hatte Ruhland für alle seine Anregungen auch Vorschläge zu deren Verwirklichung erarbeitet. Das bestätigte auch J. Frost, der feststellte, dass Ruhland an allen wichtigen agrarischen Maßnahmen und Gesetzen der Jahre nach 1895 durch Klärung der Sachlage und Vorlage praktischer Reformvorschläge einen verdienstvollen Anteil hatte [HH 2].

Der Charakter des Ruhlandschen Gesamtwerks als eines „unvollendeten“ und noch nicht ausgewerteten, führte sehr schnell nach seinem Tode, 1915, zur Gründung einer „Ruhland-Gesellschaft“, die sich die Auswertung seines Werks und Nachlasses zur Aufgabe machte. Die Ruhland-Gesellschaft trug seine Gedanken weiter, bis die Wirtschaftskrise der 30er Jahre den Boden für neue Lösungen alter Fragen locker gemacht hatte [HH 3].

Nach dem 1. Weltkrieg – 1918 bis 1945

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Seit der Abschaffung der englischen Kornzölle im Jahre 1846 hatte das agrarische Beispiel Englands in den Debatten um Freihandel oder Schutzzoll in der deutschen Öffentlichkeit eine große Rolle gespielt. Die englische Agrarpolitik war daraufhin ein Menschenalter lang das Paradepferd der deutschen Freihändler gewesen. Doch sogar ein enthusiastischer Bewunderer des englischen Freihandels, Lujo Brentano, und entschiedener Gegner Ruhlands, war 1925 genötigt, zuzugestehen, dass die geschilderte Blüte der englischen Landwirtschaft ihren Höhepunkt im Jahre 1874 erreicht hatte und dass ihr „von da ab Schwierigkeiten erwuchsen“ – von denen aber in seiner Agrarpolitik für das folgende halbe Jahrhundert nicht mehr die Rede ist [HH 4].

Im Jahre 1930, kurz vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, wurde Walther Darré, der eigentliche Verfasser des Agrarprogrammes der NSDAP [HH 5], auf das Werk von Gustav Ruhland und im besonderen auf sein „System der politischen Ökonomie“ aufmerksam gemacht. Dieser Hinweis kam von einem Sohn jenes Freiherrn von Wangenheim, der als Führer im Bund der Landwirte zur Zeit Ruhlands eine große Rolle gespielt hatte [HH 6]. Die große Bedeutung Ruhlands für die nationalsozialistische Agrarpolitik bestand vor allem in den praktischen Vorschlägen, die Ruhland am Ende des III. Bandes seines „System der politischen Ökonomie“ im Kapitel über „Die Therapie des Kapitalismus“ im Unterabschnitt „Von den landwirtschaftlichen Verhältnissen“ gemacht hatte [HH 7]. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gedanken Ruhlands, wenn sie erst einmal grundsätzlich akzeptiert waren, gleichmäßig zur Verwirklichung auf drei Gebieten drängten: erstens auf dem Gebiet des Verkehrs mit Grund und Boden, d. h. der Agrarverfassung im engeren Sinne; zweitens auf dem Gebiet der Organisation der Landwirtschaft in Syndikaten und drittens auf dem Gebiet der Ordnung der Warenmärkte, wobei das vorletzte und letzte Gebiet eng miteinender verbunden sind [HH 8]. Da die Vorschläge Ruhlands nur grob skizziert waren, benötigte Darré kundige Fachleute zur Umsetzung der Ruhlandschen Gedanken.

Walther Darré, am 29. Juni 1933 zum Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ernannt, erließ nun, angeregt durch die Vorschläge Ruhlands, folgende Gesetze:

Reichsnährstandsgesetz vom 13. September 1933

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In der Zeit zwischen 1928 und 1933 gab es zwei Strömungen in der Agrarpolitik: erstens eine berufsständische, die zur Bildung eines „klassischen“ Standes der Landwirte, einer Reichsbauernschaft hätte führen können; zweitens eine agrarwirtschaftliche, die zu einem entweder engeren Zusammenschluss der Erzeuger nach Sparten im Sinne Stedings, nach Syndikaten im Sinne Ruhlands oder erweitert im Sinne der italienischen Korporationen führen musste [HH 9].

Darré verband beide miteinander und errichtete mit seinem Reichsnährstandsgesetz eine ständische Organisation, die eine „Reichsbauernschaft“ umfasste, wie auch eine Organisation der Ernährungswirtschaft, dem im ganzen Reichsgebiet einheitlich durchorganisierten Reichsnährstand [HH 9].

Das landwirtschaftliche Marktwesen

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Das nächste Gebiet, auf dem die Gedanken Ruhlands zur Auswirkung kommen sollten, war das landwirtschaftliche Marktwesen. Das erste Marktordnungsgesetz im Sinne der Gedanken Ruhlands und der Vorarbeiten von Reischel war das Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise vom 26. September 1933 [HH 10].

Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933

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Als wissenschaftlicher Berater des Bundes der Landwirte hatte Ruhland die „Degradierung des Bodens zur Ware“ mit allen Mitteln bekämpft und eine Aufhebung der unbeschränkten Veräußerungsfreiheit gefordert [HH 11]; mit seinem Vorschlag wollte er die Spekulation im Grundstücksverkehr ausschalten. Bei der Abfassung des Reichserbhofgesetzes berücksichtigte Darré, der ein Anhänger der „nordischen Rasse“ war [HH 12], die Gedanken Ruhlands nicht. Unter Beachtung der Erbregelungen in Norddeutschland setzte er hier im Wesentlichen das nationalsozialistische Agrarprogramm um. Dabei erfolgte auch ein Rückgriff auf den Sippenbegriff, den die nationalsozialistische Agrarpublizistik in den Jahren vor und nach 1933 wieder lebendig machen wollte, sowie auf das mittelalterliche skandinavische Odalsrecht der norwegischen Bauern [HH 13]), für das Darré wohl eine besondere Vorliebe hatte [HH 11].

Das Reichserbhofgesetz wollte „unter Sicherung alter deutscher Erbsitte das Bauerntum als Blutquelle des deutschen Volkes erhalten.“ [HH 14] Wer bei diesem Gesetz darauf hinweist, dass Darré es auf Anregung von Ruhland erlassen hätte, sollte der Objektivität halber auch erwähnen, dass der Inhalt des Gesetzes völlig von den Vorstellungen Ruhlands abwich.

Hitler hatte mit einem Scheitern sowohl der Marktordnung wie der Erzeugungsschlacht gerechnet, um daraus die Legitimation für die Eroberung im Osten abzuleiten. Das Funktionieren der deutschen Ernährungswirtschaft bis zum Ausbruch des zweiten Weltkrieges bedeutete für Hitler insofern eine Enttäuschung, als es ihn eines Grundes für die Erweiterung des deutschen Herrschaftsraumes im Osten beraubte [HH 15].

Bewertung der Person Ruhlands

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Bei einer Persönlichkeit, die in der Zeit des Nationalsozialismus so intensiv zitiert wurde, möge es erlaubt sein, die Einstellung dieser Person zu beleuchten, um darzulegen, inwieweit die Person an sich mit dem Nationalsozialismus zu verbinden ist:

Friedrich Bülow schreibt in seiner Biographie Ruhlands: „Ruhland war Sozialist, aber er war es in einem Sinne, der sich in keiner Weise mit dem Marxismus deckt, ging er doch nicht wie Karl Marx vom Industriearbeiter, sondern vom Bauern aus, war sodann sein Ziel nicht klassenegoistisch, sondern gemeinschaftspolitisch bestimmt“ [SF 2]. Studiert man die Arbeit Ruhlands über die „Wirtschaftspolitik des Vater Unser“ näher, so fällt es sicher auf, dass die gemeinschaftspolitische Auffassung Ruhlands aus dem ernsthaften Bestreben resultierte, das „Unser“ im „Herrengebet“ in der Politik umzusetzen und man erkennt, dass Ruhland überzeugter Christ war.

Sowohl aus den Erfahrungen seiner dreijährigen Weltreise als auch von seinen Bestrebungen, die Bauern international von seinen Gedanken zu überzeugen, dürfte die „Germanisierung“ der Nationalsozialisten sicher nicht Ruhlands Zustimmung erhalten haben.

Dazu noch eine Bemerkung seiner älteren Tochter, kurz vor deren eigenem Tod, zu ihrem jüngsten Sohn: „Großvater hatte eigentlich Glück, dass er so früh sterben musste. Zwar wurden im Dritten Reich seine Gedanken aufgegriffen und man hielt Ruhlandfeiern ab, - aber – hätte er noch gelebt, wäre er mit Sicherheit im KZ gelandet, denn er konnte den Mund nicht halten.“ Dass Ruhland mit seiner Leidenschaft, erkannte Missstände mit spitzer Feder zu bekämpfen, in dieser Zeit hochgradig „gefährdet“ gewesen wäre, ist anzunehmen.

Nach dem 2. Weltkrieg – nach 1945

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Am 16. Oktober 1945 unterzeichneten die ersten 42 Mitgliedsstaaten die Gründungsurkunde der Welternährungsorganisation (FAO) in Quebec (Kanada). Als Vorgänger kann das von 1905 bis 1944 bestehende „Internationale Landwirtschaftsinstitut“ mit Sitz in Rom angesehen werden. Der Agrarwissenschaftler Heinz Haushofer schreibt dazu: „Wenn die offizielle Denkschrift zur Gründung des Internationalen Agrarinstitutes in Rom 1905 die Mitarbeit Ruhlands bei den Vorbereitungen für diese Gründung festhielt, so steht Ruhland damit auch am Anfang jener Gedankenkette, die zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen von heute, der FAO führte. Kaum ein anderer deutscher Agrarpolitiker, dessen Lebensarbeit in der Zeit vor 1914 lag, hat nach dem ersten Weltkrieg und bis in die neueste Zeit hinein so große Nachwirkungen ausgelöst, wie Ruhland. Fest steht, dass die von ihm vertretenen Anschauungen unabhängig vom Nationalsozialismus in einer Anzahl von heute weltbewegenden agrarischen Gedanken und Organisationen weiterleben“ [HH 16]. Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 45 vom 20. Februar 1947 wurde die nationalsozialistische Agrargesetzgebung in wesentlichen Teilen aufgehoben, im besonderen das Reichserbhofgesetz, die Verordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken und die Verordnung zur Sicherung der Landbewirtschaftung. Die ernährungswirtschaftliche Organisation blieb nur in Teilen erhalten. Nach dem Wegfall der Reichsgewalt wurde in den Besatzungszonen die Wiedererrichtung staatlicher Einrichtungen nach ganz verschiedenen Prinzipien betrieben [HH 17].

Mit der Regierungserklärung der jungen Bundesrepublik vom 20. September 1949 wurde die „Soziale Marktwirtschaft“ proklamiert, das heißt eine nach sozialen Gesichtspunkten abgemilderte und durch soziale Maßnahmen ergänzte Wettbewerbswirtschaft. Die Regierungserklärung von 1949 enthält sowohl den Passus, dass die Grundnahrungsmittel auch dem „Minderbemittelten“ erschwinglich sein sollten, wie die Definition, dass ihre Preise „die Produktionskosten gut arbeitender Durchschnittsbetriebe“ decken sollten. Das einzige Mittel, das einer Agrarpolitik mit solchen Aufgaben zur Verfügung stand, waren Marktordnungen für die wichtigeren Erzeugnisse, die von einer festen Vorstellung von der Verfassung eines solchen Marktes ausgehen mussten. Eine solche Vorstellung war vorhanden, denn das tatsächliche Funktionieren von Erzeugung und Verteilung bis zum bitteren Ende im Jahre 1945 hatte auch den schärfsten Kritikern der nationalsozialistischen Agrarpolitik die Anerkennung dieser Leistung abgenötigt. Wohl die Mehrzahl der deutschen Agrarpolitiker war in dieser Zeit bereit, sich einer solchen oder ähnlichen Beurteilung anzuschließen. Hinzu kam, dass fast alle europäische Staaten nach dem zweiten Weltkriege eine gewisse Ordnung oder mindestens wesentlicher Teile davon beibehielten. Die Möglichkeit einer staatlichen Beeinflussung von Überfluss und Mangel sollte aus sozialen Gründen erhalten bleiben. Auf die Beispiele der in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts angelaufenen Marktordungsgesetzgebung wurde damals bewusst zurückgegriffen. Vom Herbst 1949 bis zum Spätwinter 1951 folgten sich vier Marktordnungsgesetze [HH 18]).

Maria, Ruhlands ältere Tochter, erzählte öfter, dass ihr Vater am Ende seiner Vorträge gerne die Abschlusszeile des vorletzten Verses aus dem Gedicht „Das Riesenspielzeug“ von Adelbert von Chamisso zitiert habe. Dies berichtet auch Josef Beck. Schon allein aus den Titeln seiner vielen Arbeiten lässt sich belegen, dass dieser Schlusssatz das Ziel und die Summe der Bestrebungen Ruhlands war: „Der Bauer ist kein Spielzeug, da sei uns Gott davor.“

Verwendete Quellen

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  • (GR) Gustav Ruhland: Das System der politischen Ökonomie. Band 3: Krankheitslehre des sozialen Volkskörpers. Puttkammer und Mühlbrecht, Berlin 1908.
  1. Ruhland, Schlusswort
  • (SF) Sigmund von Frauendorfer: Ideengeschichte der Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im deutschen Sprachgebiet. Band I: Von den Anfängen bis zum ersten Weltkrieg. Bayerischer Landwirtschaftsverlag, München-Bonn-Wien 2. Auflage 1963 (Ersterscheinung 1957).
  1. Frauendorfer, S 372 f.
  2. Frauendorfer, S. 380
  • (HH) Sigmund von Frauendorfer, '''Heinz Haushofer''' (Verf.): Ideengeschichte der Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im deutschen Sprachgebiet. Band II: Vom ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart. Bayerischer Landwirtschaftsverlag, München-Bonn-Wien 1958.
  1. Haushofer, S. 78
  2. Haushofer, S. 204
  3. Haushofer, S. 202
  4. Haushofer, S. 128
  5. Haushofer, S. 158
  6. Haushofer, S. 201 f.
  7. Haushofer, S. 203
  8. Haushofer, S. 205
  9. a b Haushofer, S. 216
  10. Haushofer, S. 220
  11. a b Haushofer, S. 206
  12. Haushofer, S. 172
  13. Haushofer, S. 210
  14. Haushofer, S. 207
  15. Haushofer, S. 328
  16. Haushofer, S. 204
  17. Haushofer, S. 352
  18. Haushofer, S. 368 ff

Literatur

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Aufbewahrungsorte der Dokumente

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