Benutzer Diskussion:Mautpreller/Demokratie Recht Moral

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Yotwen in Abschnitt Rechtssubjekt

Was vielleicht noch fehlt

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Ich habe mir jetzt alles durchgelesen, wenn auch nicht auf jeden i-Punkt genau. Eigentlich finde ich die Darstellung gut, insbesondere natürlich, was Deine Präferenz des Rechts gegenüber den anderen beiden Aspekten betrifft.

Was vielleicht noch fehlt:

  • Es gibt eigentlich keinen Gegensatz zwischen Moral und Recht. Wenn die Community sich weitgehend einig wäre, was zu "Moral" gehört, dann könnte man das auch einigermaßen in "Recht", also WP-Regeln umsetzen. Die Beispiele, die Du unter "Moral" genannt hast, sind oft solche, wo eine persönliche Auffassung (z.B.) des entscheidenden Admins über Moral zum Ausdruck kommt, die aber eben nicht oder noch nicht in Regeln umgesetzt ist. Und m.E. entzündet sich vor allem daran die Kritik an auf "Moral" basierenden Entscheidungen. Sie sind für Außenstehende weder vorhersehbar noch nachvollziehbar gerecht, weil sie nicht als Community-Konsens festgehalten wurden.
  • Du beklagst zurecht, dass im Fall von inhaltlichen Konflikten oft auf leichter fassbare Regelverstöße des Diskussionsgegners (insbesondere Verstöße gegen WP:KPA) hingesteuert wird. Die meisten Konflikte dürften in der Tat ursprünglich inhaltlicher Natur gewesen sein. Aber die logische Konsequenz, die daraus zu ziehen wäre, nämlich den Versuch einer Einrichtung von inhaltlichen Schieds- und Schlichtungsinstanzen (auch externen), vermisse ich. Es ist widersinnig, wenn ausgerechnet über den Inhalt, also den zentralen Bestandteil der Enzyklopädie keinerlei administrative Entscheidungen getroffen werden sollen. Sie bräuchten ja nicht für die Ewigkeit zu sein und sollten natürlich hohen Anforderungen in punkto Begründungspflicht genügen. --Grip99

Rechtssubjekt

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Wenn du von "Recht" sprichst, dann setzt du das Rechtssubjekt voraus. Im Fall der Wikipedia vermute ich, dass du von dem Autoren sprichst. Aufgrund der Sockenpuppenproblematik gehe ich davon aus, dass eine natürliche Person über mehrere Autoren verfügen kann. Das führt zu der Situation, dass eine natürliche Person mehrere Rechtssubjekte in der WP unterhalten könnte. Alternativ glaubst du, dass eine natürlich Person das Rechtssubjekt sind und die Autoren/Socken nur unterschiedlich benannte Expedienten des Rechtssubjekts sind. (Mir ist schon klar, dass dieses Problem seit Ewigkeiten in der WP diskutiert wird.)

Wie-auch-immer… Welche Grundrechte gestehst du dem Rechtssubjekt zu? Ich suche schon seit langem nach einer "Digitalen Menschenrechtserklärung der Wikipedia", die dem Autoren/der natürlichen Person dahinter Rechte zuteilt. Denn ich glaube, dass ich digitaler Bürger der Wikipedia bin und mit unveräusserlichen Rechten ausgestattet bin, die mir auch ein Benutzersperrverfahren, Schiedsgerichtsverfahren usw. nicht nehmen kann und darf.

Wie siehst du das? Yotwen (Diskussion) 11:08, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Nachgedanke... Das Modell muss noch mal auf den Prüfstand mit dem folgenden Schema, das du durchaus ändern darfst, denn ich habe es nicht abschliessend geprüft:
Rechtssubjekt
der
Wikipedia
Anzahl der Nutzer
Einer Mehrere
A
n
z
a
h
l

der
N
i
c
k
s

Eines Unique:
Rechtssubjekt = Nick&Person
Multi-User:
Rechtssubjekt und Nick
fragwürdig
Mehrere Multi-Nick
Natürliche Person = Rechtssubjekt
Chaos
Unentscheidbar
Oder wie siehst du das? Yotwen (Diskussion) 11:31, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten
(BK)Interessante Frage, finde ich. Der Text war ja auf die Adminfigur zentriert, was mich selbst damals stark beschäftigte. Aber gerade bei der Ressource "Recht" kommt tatsächlich etwas ins Spiel, was mit dem "Rechtssubjekt" zu tun hat. Die Idee der Rechtssicherheit zielt schon auf so etwas wie Garantien: Das Recht ist anrufbar auf vorab bestimmten Wegen, man hat das Recht, wenn man so will, auf faire Behandlung nach vorab bestimmten Prozeduren. Man ist nicht (nur) Objekt von Mehrheitsentscheidungen und moralischen Urteilen, sondern verfügt selbst über grundlegende individuelle Rechte, die allenfalls nach einem (fairen, formalen) Verfahren eingeschränkt werden dürfen.
Zur ersten Frage: Als Subjekt kann ich mir nur eine Person denken. Wenn man von Handeln, von individuellen Rechten und Einschränkungen spricht, muss ein handlungsfähiges Subjekt vorliegen, das ist die Person. Bloß taucht diese ja gewöhnlich nicht direkt auf, sondern in Form eines Accounts. Es ist in vielen Fällen prinzipiell unentscheidbar, ob mehrere Accounts auf dieselbe Person zurückgehen. Gerade im Modus des Rechts wird man also, bis das Gegenteil einigermaßen klar erwiesen ist, formal davon ausgehen müssen, dass jeder Account für eine und nur eine Person spricht. Diese Vermutung kann man mit Gründen verwerfen, es sollte aber die Ausgangsvermutung sein, da man sich sonst gegen unsubstanziierte Einschränkungen nicht wehren könnte.
Zur zweiten Frage: Eine Art Kodex der unveräußerlichen Rechte des digitalen Bürgers halte ich für eine sehr gute Idee. Was sollte er enthalten? Meine Überlegungen liefen damals auf ein paar "adminzentrierte" Sachen hinaus: Willkürverbot, Begründungspflicht (was vom Subjekt her gedacht ein Recht auf Begründung bedeutet), Recht zur Stellungnahme und zur Infragestellung von Entscheidungen mittels vorgezeichneter Prozeduren. Man könnte aber tatsächlich von der Seite der Rechtssubjekte so etwas wie eine Charta anpeilen. Ich kann da aus dem Hut keinen Katalog aufblättern, es würde sich lohnen, dem näher nachzugehen.--Mautpreller (Diskussion) 11:52, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union - Ich glaube, Wikipedia sollte auch vertreten werden. Yotwen (Diskussion) 18:17, 14. Jan. 2019 (CET)Beantworten