Bernhard von Königseck

preußischer Staatsmann

Bernhard von Königseck (* 1587; † 19. Juni 1653) war ein preußischer Staatsmann.

Bernhard war Angehöriger der preußischen Linie derer von Königseck. Er wurde 1614 Hofgerichtsrat. 1625 wechselte er als Landrat und Hauptmann nach Angerburg. Er war seit 1636 Landesdirektor und Hauptmann von Brandenburg. Königseck war einer der drei preußischen Gesandten, welche den Vertrag von Stuhmsdorf mit aushandelten.[1] Am 1. Mai 1641 wurde er zum Oberrat und Oberburggraf in Preußen bestellt.[2]

Er war auch Kurfürstlich-Brandenburgischer Regimentsrat sowie Erbherr auf Skandau.

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Einzelnachweise

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  1. Friedrich Ludwig Joseph Fischbach: Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußische und benachbarte Staaten betreffend. 2. Teil, 2. Band. Johann Friedrich Unger, Berlin 1783, S. 495, Nr. 12.
  2. Christian August Ludwig Klaproth, Immanuel Karl Wilhelm Cosmar: Der königl. Preußische und Churfürstl. Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rat an Seinem zweihundertjährigen Stiftungstage den 5ten Januar 1805. Berlin 1805, S. 347, Nr. 33.