Der Bezirk Rohatyn war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Rohatyn sowie Teilen des Rajons Halytsch und des Rajons Monastyryska), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Rohatyn. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Lage des Bezirks Rohatyn im Kronland Galizien und Lodomerien

Er grenzte im Norden an den Bezirk Przemyślany, im Nordosten an den Bezirk Brzeżany, im Südosten an den Bezirk Podhajce, im Süden an den Bezirk Stanislau, im Südwesten an den Bezirk Żydaczów sowie Nordwesten an den Bezirk Bóbrka.

Geschichte

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Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schaffte man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Rohatyn wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Rohatyn bestand bei der Volkszählung 1910 aus 105 Gemeinden sowie 94 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 1161 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 109.607 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 124.966 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (71 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 11 % der Bevölkerung aus[7].

Am 1. Juni 1905 kam zu den bereits bestehenden Gerichtsbezirken Bursztyn und Rohatyn noch der bereits 1899 kundgemachte Gerichtsbezirk Bołszowce hinzu[8][9].

Ortschaften

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Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Bołszowce, Bursztyn und Rohatyn, diesen waren folgende Orte zugeordnet[10]:

Gerichtsbezirk Bołszowce:

Gerichtsbezirk Bursztyn:

Gerichtsbezirk Rohatyn:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Reichsgesetzblatt vom 24. September 1899, Nr. 189, Seite 917
  9. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1904, LX. Stück, Nr. 106: „Verordnung des Justizministeriums vom 13. September 1904“
  10. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 369 ff.

Literatur

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