Bimisdorfer Mösle

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Bimisdorfer Mösle (auch Lödel) ist ein mit Verordnung vom 28. Juni 1983 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.109) im Gebiet der Stadt Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg in Deutschland.

Naturschutzgebiet „Bimisdorfer Mösle“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Wangen im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche/Ausdehnung 9 ha / 480 m
Kennung 4.109
WDPA-ID 81403
Geographische Lage 47° 42′ N, 9° 52′ OKoordinaten: 47° 42′ 11″ N, 9° 52′ 16″ O
Bimisdorfer Mösle (Baden-Württemberg)
Bimisdorfer Mösle (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 662 m bis 666 m
Einrichtungsdatum 28. Juni 1983
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das 9,4 Hektar große Naturschutzgebiet Bimisdorfer Mösle gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt rund drei Kilometer nordöstlich der Innenstadt Wangens, zwischen den Weilern Ausleute und Laudorf, auf einer Höhe von 660 m ü. NN. In den Flurkarten werden diese Gemarkungen mit Deuchelried bezeichnet.

Schutzzweck

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Schutzzweck ist die Erhaltung eines Gebietes, das auf kleinstem Raum verschiedene Waldlebensräume, sowie sich anschließende Streuwiesen und Niedermoorflächen mit ihren geschützten und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten umfasst.[1]

Flora und Fauna

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Aus der schützenswerten Flora, es wurden bisher 222 verschiedene Gefäßpflanzenarten erfasst, sind neben mehreren gefährdeten Pilzarten unter anderem folgende Arten zu nennen:

Zur schützenswerten Fauna gehören zahlreiche Vogel-, Amphibien- und Schmetterlingsarten.

Siehe auch

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Literatur

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  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 309–310.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Bimisdorfer Mösle« vom 28. Juni 1983 (GBl. v. 29. Juli 1983, S. 358).
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