Die Anerkennung der Sever-Ehen war anders! Das Amtgericht hat die "Sever"-Ehe anerkannt, der VwGH nicht. OGH hat nur als Oberinstanz zum Amtsgericht was mit der Severehe zu tun. Der VfGH meines Wissens nach gar nicht! Als Quelle würde ich Brauneder, Wilhelm: Privatrechtsgeschichte,Seite 104, 17. Auflage, 2010, Wien vorschlagen! (nicht signierter Beitrag von 77.80.27.24 (Diskussion) 18:38, 3. Okt. 2011 (CEST))