Diskussion:An der Schmücke
Stadtrecht
BearbeitenIn der Infobox und dem ersten Satz des Textes sieht es danach aus, dass die neue Landgemeinde keine Stadtrechte hat, die die vorherige Stadt Heldrungen ja hatte. Aber die Website "stadtanderschmuecke.de" und auch Sätze im Text wie "Stadtgliederung: Die Stadt besteht aus den Ortsteilen..." und "Stadtrat: Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wurde [...] der erste Stadtrat der neuen Stadt [...] gewählt." suggerieren etwas anderes." Ich scheue mich etwas, die Stadtrechte einfach in die Infobox und den ersten Satz des Textes einzubauen, weil ich keine unabhängigen Infos über den Status der Gemeinde habe, aber bitte einfach darum, dass sich jemand mit mehr Ortskenntnis dafür entscheidet, ob Stadt oder nicht. Vermutlich ist der Name der Website ja ein guter Indikator für die Stadtrechte... --ThomasPusch (Diskussion) 10:20, 29. Dez. 2022 (CET)
- Ok, in der Infobox gibt es auf deutsch ja gar keinen klaren Hinweis auf Stadtrechte, im Gegensatz z.B. zu englisch, spanisch oder Esperanto, wo "town", "ciudad" oder "urbo" explizit oben in der Infobox stehen, nur im ersten Satz (wobei, wenn man die Infobox öffnet, der Parameter "Art = Stadt" klar gesetzt ist, und unten in der Box auch versteckt der Hinweis "Lage der Stadt.." zu finden ist). Da auch der Landkreisartikel dezidiert schreibt "Bildung der Stadt und Landgemeinde An der Schmücke (1. Januar 2019)", traue ich mich, diese Formulierung in den ersten Satz zu übernehmen, mit Hinweis auf die Website, wo der Begriff Stadt auf jeder Seite mehrfach vorkommt. Ich frage mich, ob früher in der Infobox der Hinweis auf "Stadtrechte oder nicht" klarer zu ersehen war, und ob ich mir das nur einbilde... --ThomasPusch (Diskussion) 10:30, 29. Dez. 2022 (CET)
- Die Frage nach der Art der Kommune ist schon mal aufgetaucht bei Schwarzatal, daher verweise ich auf Diskussion:Schwarzatal, wo der Sachverhalt ganz gut erklärt wird. Quelle für An der Schmücke ist auch hier das Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018. Dort steht auf S. 800 § 16 Satz 3 Die nach Absatz 2 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen "An der Schmücke" und ist berechtigt, die Bezeichnung "Stadt" zu führen. MfG --Sommerhitze (Diskussion) 10:50, 29. Dez. 2022 (CET)