Hallo zusammen,

bei der Verwendung der Symbole zur Darstellung von Kunstflugfiguren und -programmen ist Vorsicht geboten. Neuerdings reklamiert ein in Spanien ansässiges Unternehmen, die Aresti S.L., Urheberrechte daran, und geht zielgerichtet gegen den nicht authorisierten Gebrauch der Symbole vor. Unter anderem wurde die Interessensgemeinschaft der Deutschen Motorkunstflieger (German Aerobatics) kürzlich abgemahnt, weil auf dem Internetportal dieser rein ehrenamtlich und nichtkommerziell agierenden Gruppe von Sportlern solche Symbole verwendet wurden. Insbesondere das Logo von German Aerobatics, das in seiner Form seit 1993 Anwendung findet und weltweit ein Synonym für deutschen Motorkunstflug darstellt, wurde bemängelt. Ebenfalls unter Androhung von Strafe wurde die Verwendung der Symbole innerhalb von Texten oder Publikationen untersagt.

In welcher Form sich das Urheberrecht der o.g. Firma an dieser Darstellungsform von Kunstflugmanövern, wie sie seit Mitte der 1950-er Jahre gebräuchlich ist, darstellt, ist derzeit nicht bekannt. Möglicherweise handelt sich um ein Autorenrecht (1980), das mit der Veröffentlichung einer mehrbändigen Sammlung von Kunstflugfiguren verknüpft ist. Ein Hinweis darauf ist als Copyrighteintrag in einer vom International Aerobatic Club herausgegebenen Neuauflage des Aresti´s aerocriptographic system (ISBN 0-938812-00-0) bekannt. In wieweit dies die Reglementierung der Verwendung dieser Notation -wie die o.g. Firma sie derzeit betreibt rechtfertigt, ist zu klären.

Aus der Fachlteratur ist bekannt, daß diese weltweit gebräuchliche Darstellung von Figuren seit den 1950-ern bei Kunstflugenthusiatsen als eine Art Allgemeingut angewendet wurde. Deren öffentliche Verwendung zu verbieten, käme der äquivalenten Maßnahme bei der Braille-Notation (Blindenschrift) für Blinde gleich.

Jürgen Leukefeld

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