Diskussion:Auswandererabgabe

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Widersprüchliche Zahlenangaben

Benutzte Literatur

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In dieser Literatur wird das Thema Auswandererabgabe/Passumlage nur am Rande behandelt. Lediglich Hildesheimer widmet dem Stichwort ein Kapitel im Umfang von drei Druckseiten (S. 95-98), das hauptsächlich um die (wohl überholte) Kontroverse geht, wieweit die Reichsvereinigung über die eingenommenen Mittel autonom verfügen konnte - Erscheinungsdatum 1994...
Bestenfalls der erste Titel Anderl/Rupnow wäre als "weiterführende Literatur" aufzunehmen; allerdings hier auf Österreich begrenzt.

  • Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck; Historikerkommission der Republik Österreich.: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution, Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7
  • Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime, Tübingen 1994, ISBN 3-16-146179-7
  • Beate Meyer: Tödliche Gradwanderung - die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zwischen Hoffnung, Zwang, Selbstbehauptung und Verstrickung (1939-1945), Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0933-3 (S. 111)
  • Bernhard Müller: Alltag im Zivilisationsbruch. Das Ausnahme-Unrecht gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland 1933-1945 - eine rechtstatsächliche Untersuchung des Sonderrechts und seiner Folgewirkungen auf den ‚Alltag‘ der Deutschen jüdischer Abstammung und jüdischen Bekenntnisses (Diss.) München 2003, ISBN 3-935877-68-4 (gesichtet nur Abschnitt in Google-books)
  • Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von"Arisierung" und jüdischer Auswanderung in Österreich 1938-1941 Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2004, ISBN 3-7029-0496-4

Quellenhinweis

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  • VEJ 3/83 = Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941 (bearb. von Andrea Löw), München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 237

Paul Eppstein berichtet Ende Mai 1940 von Berichtsauflagen von Staatspolizeibehörden über die Auswandererabgabe: In Köln soll zum Beispiel jede Freigabe aus der Auswandererabgabe, die die Kultusgemeinde bei der Reichsvereinigung beantragt, vorher durch die Stapo genehmigt werden.

  • Dokument 1816-PS in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVIII.

Heydrich berichtet nach der Reichspogromnacht 1938 von den Erfahrungen aus Wien und den dortigen Abgaben reicher Juden, durch die die Auswanderung mittelloser Juden befördert werde.

  • Sitzung der Reichszentrale für jüdische Auswanderung vom 11. Februar 1939 = Akten zur deutschen auswärtigen Politik / [Hrsg. Walter Bußmann ...] ; Serie D: 1937 - 1945 ; Bd. 5: Polen, Südosteuropa, Lateinamerika, Klein- und Mittelstaaten: Juni 1937 - März 1939, Göttingen 1953, Dokument 665.

Heydrich weist auf die vom Berliner Polizeipräsidenten erhobene Sonderausgabe hin, die sog. Helldorf-Spende von auswanderungsbereiten reichen Berliner Juden, durch die bis dahin drei Millionen Reichsmark an das Reichswirtschaftsministerium abgeführt worden seien.

--Holgerjan (Diskussion) 19:32, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Widersprüchliche Zahlenangaben

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Unstimmigkeiten finden sich in den Angaben zur Höhe der Auswanderungsangabe.

  • Bernhard Müller: Alltag im Zivilisationsbruch... stellt auf S. 560 dar, dass die Abgabe im Juli 1939 erhoben wurde für Vermögen oberhalb von 5000 RM. Der Prozentsatz staffelte sich von 1% bis zu 10% bei 1 Million RM. Später wurde rückwirkend zum 1. Januar 1940 eine Freigrenze von 10.000 RM und eine Staffelung von 20 % für 20.000 bis 60% über 500.000 eingeführt.
  • Beate Meyer: Tödliche Gratwanderung... schreibt auf Seite 111 ohne Datum „zwischen einem und zehn Prozent“
  • Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung... zitiert auf Seite 96 aus einem Rundschreiben von 1939 „von 0,5% bei einem Vermögen von RM 1.000 bis zu 10% bei einem Vermögen von RM 1.000.000“.
  • Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens... gibt auf Seite 252 für 1939 in Wien 5% über 16.000 RM an und für 1939 im Altreich 1% bei über 1000 RM bis zu maximal 10% (Seite 255). „Die Prozentsätze wurden allerdings infolge der Verarmung der jüdischen Bevölkerung später (per Dezember 1940) auf 0,25% ab RM 4.900 und einen Höchstsatz von 5% bei RM 600.000 reduziert.“ (Seite 255)
--Holgerjan (Diskussion) 20:11, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten