Diskussion:Auswandererabgabe
Benutzte Literatur
BearbeitenIn dieser Literatur wird das Thema Auswandererabgabe/Passumlage nur am Rande behandelt. Lediglich Hildesheimer widmet dem Stichwort ein Kapitel im Umfang von drei Druckseiten (S. 95-98), das hauptsächlich um die (wohl überholte) Kontroverse geht, wieweit die Reichsvereinigung über die eingenommenen Mittel autonom verfügen konnte - Erscheinungsdatum 1994...
Bestenfalls der erste Titel Anderl/Rupnow wäre als "weiterführende Literatur" aufzunehmen; allerdings hier auf Österreich begrenzt.
- Gabriele Anderl; Dirk Rupnow; Alexandra-Eileen Wenck; Historikerkommission der Republik Österreich.: Die Zentralstelle für Jüdische Auswanderung als Beraubungsinstitution, Wien 2004, ISBN 978-3-486-56784-7
- Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung unter dem NS-Regime, Tübingen 1994, ISBN 3-16-146179-7
- Beate Meyer: Tödliche Gradwanderung - die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zwischen Hoffnung, Zwang, Selbstbehauptung und Verstrickung (1939-1945), Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0933-3 (S. 111)
- Bernhard Müller: Alltag im Zivilisationsbruch. Das Ausnahme-Unrecht gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland 1933-1945 - eine rechtstatsächliche Untersuchung des Sonderrechts und seiner Folgewirkungen auf den ‚Alltag‘ der Deutschen jüdischer Abstammung und jüdischen Bekenntnisses (Diss.) München 2003, ISBN 3-935877-68-4 (gesichtet nur Abschnitt in Google-books)
- Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von"Arisierung" und jüdischer Auswanderung in Österreich 1938-1941 Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2004, ISBN 3-7029-0496-4
Quellenhinweis
Bearbeiten- VEJ 3/83 = Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 – September 1941 (bearb. von Andrea Löw), München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 237
Paul Eppstein berichtet Ende Mai 1940 von Berichtsauflagen von Staatspolizeibehörden über die Auswandererabgabe: In Köln soll zum Beispiel jede Freigabe aus der Auswandererabgabe, die die Kultusgemeinde bei der Reichsvereinigung beantragt, vorher durch die Stapo genehmigt werden.
- Dokument 1816-PS in: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, Band XXVIII.
Heydrich berichtet nach der Reichspogromnacht 1938 von den Erfahrungen aus Wien und den dortigen Abgaben reicher Juden, durch die die Auswanderung mittelloser Juden befördert werde.
- Sitzung der Reichszentrale für jüdische Auswanderung vom 11. Februar 1939 = Akten zur deutschen auswärtigen Politik / [Hrsg. Walter Bußmann ...] ; Serie D: 1937 - 1945 ; Bd. 5: Polen, Südosteuropa, Lateinamerika, Klein- und Mittelstaaten: Juni 1937 - März 1939, Göttingen 1953, Dokument 665.
Heydrich weist auf die vom Berliner Polizeipräsidenten erhobene Sonderausgabe hin, die sog. Helldorf-Spende von auswanderungsbereiten reichen Berliner Juden, durch die bis dahin drei Millionen Reichsmark an das Reichswirtschaftsministerium abgeführt worden seien.
Widersprüchliche Zahlenangaben
BearbeitenUnstimmigkeiten finden sich in den Angaben zur Höhe der Auswanderungsangabe.
- Bernhard Müller: Alltag im Zivilisationsbruch... stellt auf S. 560 dar, dass die Abgabe im Juli 1939 erhoben wurde für Vermögen oberhalb von 5000 RM. Der Prozentsatz staffelte sich von 1% bis zu 10% bei 1 Million RM. Später wurde rückwirkend zum 1. Januar 1940 eine Freigrenze von 10.000 RM und eine Staffelung von 20 % für 20.000 bis 60% über 500.000 eingeführt.
- Beate Meyer: Tödliche Gratwanderung... schreibt auf Seite 111 ohne Datum „zwischen einem und zehn Prozent“
- Esriel Hildesheimer: Jüdische Selbstverwaltung... zitiert auf Seite 96 aus einem Rundschreiben von 1939 „von 0,5% bei einem Vermögen von RM 1.000 bis zu 10% bei einem Vermögen von RM 1.000.000“.
- Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens... gibt auf Seite 252 für 1939 in Wien 5% über 16.000 RM an und für 1939 im Altreich 1% bei über 1000 RM bis zu maximal 10% (Seite 255). „Die Prozentsätze wurden allerdings infolge der Verarmung der jüdischen Bevölkerung später (per Dezember 1940) auf 0,25% ab RM 4.900 und einen Höchstsatz von 5% bei RM 600.000 reduziert.“ (Seite 255)