Diskussion:Bestattungsgesetz
Schweiz/Österreich
BearbeitenDer Artikel ist natürlich deutschlastig - ließe sich auch etwas zu weiteren Staaten geben, die in WP.de inkludiert sind?? --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 12:00, 16. Mär. 2008 (CET)
Redundanz
BearbeitenIch bezweifle das es sich um Redundanz handelt, da hier 3 verschiedene Begriffe vorliegen, die allerdings aus thematischen Gründen nicht ohne Überschneidung auskommen. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 20:31, 7. Feb. 2009 (CET)
Einzelnachweise
Bearbeiten"Die Höhe der Gebühren wird für die jeweiligen örtlichen Friedhöfe durch Vorschriften ihrer Träger entsprechend den Ermittlungen zur Wirtschaftlichkeit festgelegt. Das beauftragte Bestattungsunternehmen erlangt seine Vergütung von demjenigen, der ihm den Auftrag erteilt hat. Dieser kann seine Aufwendungen dann vom demjenigen ersetzt verlangen, den die Pflicht zur Kostentragung trifft."
ja schön, und wie wärs mit einem einzelnachweis, in dem ich das nachlesen kann? (nicht signierter Beitrag von 84.148.178.131 (Diskussion) 17:34, 28. Nov. 2011 (CET))
Einzelnachweis geht nicht WEIL gibt es wie gewünscht nicht. ABER es gibt Suchmaschinen mit etwas Glück gibt es eine WEBSeite und andernfalls kann man ja vor Ort nachfragen. --Paule Boonekamp (Diskussion) 21:27, 23. Jul. 2012 (CEST)
einzelnachweis wäre: bestattungsgesetz deines bundeslandes. hier genauer bestattungspflicht einzelnachweise 2: bgb § 1968
Einen ganzen Satz und einen Beinahe-Satz gelöscht
Bearbeitenich habe eben folgendes aus dem Artikel gelöscht:
Immer ist Bestattung unter Beachtung der Hygienevoraussetzungen nötig. Dazu beispielsweise in Nordrhein-Westfalen acht Tage (§ 13 Abs. 3 BestG).
Der erste Satz ist eine redundante Wiederholung der Tatsache, dass Bestattungspflicht besteht, eine Mehrinformation aus dem Halbsatz "unter Beachtung der Hygienevoraussetzungen" entsteht nicht, solange nicht geklärt wird, was "Hygienevoraussetzungen" sein sollen.
Das zweite ein Satz ohne Verb:
"Dazu acht Tage."
ist unter Hauptschulniveau und eventuell ausbaufähig.
--Hundehalter (Diskussion) 20:05, 23. Jul. 2012 (CEST)
Unklarer oder unrichtiger Satz geloescht
Bearbeiten- "Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält § 10 Straßenverkehrsgesetz."
Die Aussage ist nicht verstaendlich oder falsch. Nach der angegebenen Quelle ist die Erstattung eindeutig verschuldensabhaengig. (nicht signierter Beitrag von 132.231.64.191 (Diskussion) 11:28, 24. Sep. 2012 (CEST))
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010030/LRNI_2010030.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Serverproblem (HTTP-Statuscode 500) andere Artikel, gleiche Domain
Kreisverkehr
BearbeitenIch versuche, Informationen zu verschiedenen Aspekten des Bestattungsgesetzes in Deutschland herauszukriegen. Von hier aus werde ich zum "Hauptartikel Bestattungspflicht" weitergeleitet. Dort wird auf die "entsprechenden Bestattungsgesetze" verwiesen. Und schwupp bin ich wieder hier - und so schlau als wie zuvor. Denn dieser Artikel hat - außer der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht - ja im Grunde keinen weiteren Inhalt, sondern verweist nur darauf, dass das Bestattungsrecht Ländersache ist. --217.239.10.1 11:42, 27. Apr. 2019 (CEST)
- Es ist nicht viel besser jetzt. Es gab ein Reichsgesetz von 1934, auf das sich noch einige Länder berufen. Das heißt aber nicht, dass dieses Gesetz dort noch gilt. Die entsprechenden Vorschriften wurden nur nicht angepasst - das war alles. Das Reichsgesetz wäre Bundesrecht geworden, wenn es die Länderzuständigkeit nicht geben würde. Für Bremen hat sich offenbar die Situation auch schon geändert, wie die Presseberichterstattung seit 2013 (das sind auch mehr als 8 Jahre her!) zeigt. Es ist nun etwas mühselig, für alle 16 Ländern die entsprechenden Vorschriften zusammenzustellen. --Kulturkritik (Diskussion) 09:44, 9. Jun. 2021 (CEST)
Bestattungspflicht: Sachsen
BearbeitenDie Empfehlung zu Sachsen und den eingetr. Lebenspartnerschaften hat sich doch seit der Einführung der Ehe für alle erledigt und kann weg, oder? Außerdem sind persönliche Handlungsempfehlungen nicht Sache der WP. --Anfeld (Diskussion) 20:48, 29. Jan. 2020 (CET)