Diskussion:Christian Thomasius

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 86.56.61.3 in Abschnitt Zu Werk, Juristische und philosophische Schriften
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Latinisierter Name

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Mir ist nicht ganz klar, was hier Christian Thomas, Thomasius bedeuten soll! Soll es ein Vornahmenszusatz sein, so ist dies soweit ich weiß falsch. Soll dies eine andere Variante des Nachnamens sein, so stimmt es zwar, dass sein Großvater Michael Thomas hieß, aber bereits sein Vater latinisierte den Nachnnamen zu "Thomasius". Sollte daher niemand eine Erklärung oder Einwand haben, schlage ich vor diese Änderung rückgängig zu machen. MfG GoJoe 11:08, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Beim Nachtragen der Drucke von Vorlesungen in deutscher Sprache ist mir aufgefallen, dass Thomasius hier in der nichtlatinisierten Form als Verfasser auf den Titelblättern aufgeführt ist. Ich habe deshalb unter Christian Thomas zumindest einen Verweis eingebracht. --Jonaster 18:08, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zu Leben, Leipziger Zeit

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1. Im letzten Absatz steht: "In der Folge wurde Thomasius im März 1690 mit einem Lehr- und Publikationsverbot in Kurfürstentum Sachsen belegt. Thomasius verließ daraufhin ...".
1a. Richtig: Publikationsverbot im Kurfürstentum ...
1b. Sehr oft kommt der Name Thomasius vor. Hinter belegt kann man den Namen wie folgt (und besser) vermeiden: Daraufhin verließ er Leipzig und ...

Von: R. H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 86.56.61.3 (Diskussion) 04:30, 13. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Zu Werk, Juristische und philosophische Schriften

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Der letzte Satz lautet: " ... sondern für einen dem Wohle des Staates verpflichteten aufgeklärten Absolutismus." Richtig: Hinter verpflichteten ein Komma einfügen.

Von: R. H., Berlin (nicht signierter Beitrag von 86.56.61.3 (Diskussion) 05:14, 13. Okt. 2013 (CEST))Beantworten