Diskussion:Datenschutz
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Aussage zum Überwachungsstaat eventuell falsch
BearbeitenZitat: "Ein Datenschutz ist hier jedoch besonders wichtig, da ein Überwachungsstaat mit dem Prinzip eines Rechtsstaates unvereinbar ist." Ein Rechtsstaat basiert nicht notwendigerweise auf einem ethisch/moralisch gutem Wertegerüst. Ein Überwachungsstaat widerspricht den "Prinzipien" eines Rechtsstaates nicht zwangsläufig. In einem strengen Rechtsstaat kann die Überwachung sogar maßgeblich im Sinne des Rechtes sein. (nicht signierter Beitrag von 193.28.64.193 (Diskussion) 13:23, 16. Mär. 2023 (CET))
Abschnitt "Begriffe und wissenschaftliche Begründungen"
BearbeitenEnthält der Abschnitt nun Begriffe oder Definitionen oder "wissenschaftliche" Begründungen? Dieser Abschnitt sollte überarbeitet werden oder mit einer Warnung versehen werden, dass dieser inhaltlich nicht präzise genug ist.
Aussagen falsch oder ungenau
Bearbeiten"Der Begriff IT-Sicherheit betrifft die technischen Maßnahmen gegen das unbefugte Nutzen (Vertraulichkeit), Löschen (Verfügbarkeit) und Verfälschen (Integrität) von Daten." Beispielweise wird hier der Begriff "IT-Sicherheit" falsch verwendet bzw. nicht definiert: es wird von "betreffen" gesprochen (Die IT-Sicherheit betrifft...), was auch immer das bedeuten soll in diesem Kontext. Außerdem wird "Löschen" in unklaren Bezug zum Grundwert Verfügbarkeit gebracht. Der Satz enthält so viele Fachliche unschärfen, dass man ihn aus dem Artikel eher entfernen sollte. (nicht signierter Beitrag von 193.28.64.193 (Diskussion) 18:45, 2. Mär 2023 (CET))