Diskussion:Dienstverhältnis

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Asperatus in Abschnitt Artikelgegenstand

Hilfspolizeibeamte

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Im Abschnitt "Polizeivollzugsbeamte" ist die Rede von Hilfspolizeibeamten, welche durch die BuPol und die Hessische Polizei bestellt werden können. Der verlinkte Artikel befasst sich jedoch ausschließlich mit der Hilfspolizei in der NS-Zeit. Hier besteht offensichtlich Nachbesserungsbedarf. --Cyberhopser (Diskussion) 17:12, 4. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Habe den Link rausgenommen.--Asperatus (Diskussion) 17:16, 4. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Artikelgegenstand

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Bis August 2019 war dieser Artikel noch eine Begriffsklärungsseite mit dem Inhalt:

Dienstverhältnis steht für:

Das war grundsätzlich nicht falsch, denn ein Dienstverhältnis ist auch jedes privatrechtliche Dienstverhältnis, das das Bürgerliche Gesetzbuch z. B. in § 620 (Beendigung des Dienstverhältnisses) regelt. Es kann sowohl zu privaten als auch zu öffentlichen Unternehmen bzw. Körperschaften bestehen. Dieses privatrechtliche Dienstverhältnis kann ein Arbeitsverhältnis, muss es aber nicht sein; vgl. § 621 der die Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen regelt, die nicht Arbeitsverhältnisse sind.

Die gegenteiligen Definitionen in der Einleitung des dann angelegten Artikels treffen schlicht nicht zu und sind darüber hinaus unerlaubte Theoriebildung ("Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst stehen nicht in einem Dienstverhältnis, sondern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.") Damit fehlt die Grundlage für die weiteren Ausführungen, die mit ähnlichem Inhalt auch schon in anderen Artikeln vorhanden sind. Hier wird der Begriff Dienstverhältnis in untauglicher Weise benutzt, um Beamte, Richter und Soldaten als homogene Gruppe darzustellen. --Lexberlin (Diskussion) 14:01, 28. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Das Problem ist hinreichend beschrieben und erkannt. Es fehlt jedoch ein Lösungsvorschlag. Sollte der Artikel in der jetzigen Form verschoben werden, beispielsweise zu Dienstverhältnis (Öffentliches Recht) und man lässt die alte BKS wieder aufleben?--Asperatus (Diskussion) 18:47, 28. Nov. 2022 (CET)Beantworten