Diskussion:Drittstaatsangehöriger

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Filzstift in Abschnitt Brexit

Warum ...?

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Warum bitte ist dieser Artikel unter dem Lemma Drittstaatsangehöriger? Gugganij 18:22, 7. Feb 2006 (CET)

Hab's verschoben. lg Gugganij 18:24, 7. Feb 2006 (CET)

Überarbeiten

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  • Der Artikel bedarf dringend der Überarbeitung. Der Abschnitt "Umsetzung in Deutschland" enthält ein Gemisch aus deutschem Recht und der Definition nach EG-Recht. Es würde sich anbieten, zunächst zu schreiben, wo der Begriff im EG-Recht definiert ist und welche europarechtlichen Regelungen unter Verwendung des Begriffs bestehen. Dann sollte in einem eigenen Abschnitt erläutert werden, welche Regelungen im deutschen Recht an den Begriff des Drittstaatsangehörigen anknüpfen.
  • Unzumutbar für den Leser, der nicht spezifische Rechtskenntnisse im Ausländerrecht hat, ist die Verwendung einer größeren Zahl von Abkürzungen von Rechtsvorschriften, die nicht allgemein bekannt sind. Hier sollte entweder der vollständige Titel genannt oder zumindest auf einen Artikel über die Rechtsvorschrift verlinkt werden. Überdies sollten wesentliche Rechtsvorschriften unter Weblinks im Volltext angeboten werden. Soweit deutsche §§ zitiert werden, kann auf sie mit Vorlage:§ verlinkt werden.

--wau > 13:44, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Überschrift

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Ich würde die Seite gerne auf Drittstaatsangehöriger (EU-Recht) verschieben, da der Begriff sicher allgemeine Verwendung außerhalb des EU-Bereichs findet.--Arntantin da schau her 14:29, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

wo? höchstwahrscheinlich nein, das wort ist imho nur im EU-recht gebräuchlich.. --W!B: 12:52, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

unverständlich

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Im Artikel werden Abkürzungen verwendet, ohne dass diese eingeführt worden sind. Als Beispiel: "es sei denn sie sind bevorrechtigte Personen (dann gelten WÜD bzw. WÜK bzw. NATO-Truppenstatut)" ist nicht verständlich, auch im Zusammenhang kann ich WÜD und WÜK nicht entschlüsseln und ich kann auch nicht sagen, ob WÜK und WÜD gemeint sein könnten.--212.204.77.149 13:45, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe die Abkürzungen ein bissel gebläut. Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 19:41, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeitung

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Ich habe mir den Artikel heute wegen eines neuen Links mal etwas genauer angesehen. Das geht es aber holter die polter kreuz und quer durch EU-Recht und nationalem deutschen Recht durcheinander. Ich habe den Artikel in von mir angelegten Artikeln schon häufiger verlinkt, ohne mir bewusst zu werden, worauf ich da überhaupt verlinke. Ich meine, der Artikel sollte völlig neu geschrieben werden. Meinungen? --Opihuck 00:35, 19. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Vollständige Neufassung

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Ich habe den Artikel nun völlig neu geschrieben und bin dabei auf das eingegangen, das der Leser von diesem Artikel erwartet: eine Definition des Drittstaatsangehörigen. Ich habe dazu die JURIS-Datenbank, die österreichische RIS-Datenbank und die Schweizer SR-Gesetzesdatenbank ausgewertet und die gewonnenen Erkenntnisse zusammengestellt. Ausführungen, die andere Themen betreffen (wie z. B. zu den materiellen Aufenthaltsrechten) habe ich ersatzlos gestrichen. Sie gehören nicht hierher, sondern in die entsprechenden Artikel, die sich mit den verschiedenen Aufenthaltsrechten befassen und die ich in den letzten Wochen stark ausgebaut habe. Sie sind deswegen hier verzichtbar. Ich freue mich auf eine positive Resonanz (es war nämlich eine Schweinearbeit) und bin für Verbesserungsvorschläge stets dankbar. --Opihuck 17:57, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Tabelle der Staaten, deren Bürger nicht "Drittstaatler" sind

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Hier fehlt eine übersichtiche Darstellung der "Drittstaatler". Damit die Tabelle übersichtich bleibt, kann man sie als "Ausschlussliste" gestalten (ganz i.S. der amtlich-juristischen Definition). Gruss, --Markus (Diskussion) 07:53, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Du hast den Artikel gelesen? --Opihuck 17:27, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Hm - was ist die Aussage hinter dieser Frage? habe ich die übersichtliche Tabelle übersehen? Wenn ich den Inhalt schreiben könnte, hätte ich längst eine Tabelle erstellt. Bei Tabellensyntax kann ich bei Bedarf gern helfen. Gruss, --Markus (Diskussion) 20:01, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Eine Tabelle wird nicht benötigt. Wer den Artikel gelesen und verstanden hat, kann an dieser Erkenntnis nicht vorbei. --Opihuck 21:13, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Brexit

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Sind Personen britischer Staatsbürgerschaft "Drittstaatler" oder nicht? Fehlt umseitig irgendwie. --Filzstift (Diskussion) 09:10, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten