Diskussion:Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dusdia in Abschnitt Exisitenz dieser Grafschaft

Exisitenz dieser Grafschaft

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Es mag ja sein, dass manche Historiker die Existenz dieser Grafschaft annehmen. Fakt ist aber weiterhin, dass es keine Urkunde, keine Quelle, keine Überlieferung, etc. diese zu belegen vermag. Auch die ganze Textwüste im Artikel kann diese fundamentale Schwäche nicht aufwiegen, denn die Schilderung der möglichen oder belegbaren Verhältinsse der Region oder der Zeit ändert nichts an dem rein theoretischen Konstrukt dieser Grafschaft. Im Gegenteil, eine überlieferte Urkunde vom 3. August 904 (Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins 0779 bis 1200, S.45) die dagegen spricht, wird als Irrtum klassifiziert.

Der Kommentar "Bitte Quelle angeben" mit dem mein Hinweis darauf revertiert wurde ist eine ziemliche Nebelkerze, denn die Nichtexistenz von etwas kann grundsätzlich nicht belegt werden. Erst recht nicht von etwas, dessen Existenz auch nicht belegt werden kann. Wenn sich keine Historiker finden, die eine Gegenrede schreiben heißt das übrigens auch nicht, dass die Theorie nun stimmt. Es kann durchaus sein, das eben nur noch keiner Lust oder Zeit gehabt hat bei diesem Nischenthema dagegen zu reden. Aufgrund der Quellenlage ist da sowieso reichlich Raum für beliebige Theorien.

Bitte, man kann dieser diffusen, nicht-belegbaren Grafschaft einem Artikel widmen, den diese Theoriefindung fand ja außerhalb statt. Aber das mit Macht als Basis zu verwenden, um alle Geschichtsartikel in der Region in diesem Sinne zu verändern, dafür ist das doch erheblich zu mager.

Ich erwarte hier also nun einen harten Beleg jenseitsw von reiner Annahme für die Existenz dieser Grafschaft, ansonsten werde ich dessen Fehlen wieder in die Einleitung einfügen. Benutzerkennung: 43067 17:01, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Falsch! Auf mehreren Ebenen und in mehrfacher Hinsicht:
1) Falsch im Sinne der WP-Richtlinien: Wir wollen in WP keine Theoriefindung, sondern eine Darstellung der aktuell herrschenden Meinung der Wissenschaft. Und die hier dargestellten Inhalte sind die herrschende Meinung, weil – wie Du selbst oben festgestellt hast – es bisher keine wissenschaftliche Gegenrede gibt. Wenn Dir also die aktuell herrschende Meinung persönlich nicht zusagt (und das bleibt Dir natürlich immer vorbehalten), dann betreibe Theoriefindung außerhalb WP, indem Du Deine eigene Theorie veröffentlichst und Dich dem wissenschaftlichen Diskurs stellst. Insofern ist der Kommentar „Bitte Quelle angeben“ auch keine Nebelkerze, sondern absolut WP-Richtlinien konform.
2) Falsch auf der inhaltlichen Ebene: Dass in der Duisburg-Kaiserswerther Gegend Grafen auf amtsrechtlicher (nicht erbrechtlicher) Basis fungierten, ist durch viele Urkunden, eben auch die 904er Urkunde, belegt. Diesen rechtsrheinischen Amtsbezirk nennt die 904er Urkunde explizit „pagis diuspurch“. Dass es sich um eine Grafschaft handelte, sie also definitiv existierte, ergibt sich eindeutig aus dem lat. Text: „in comitatibus ottonis et ebuharti in pagis diuspurch et keldaggoue“ ("in den Grafschaften des Otto und des Eberhard im Amtsbezirk Duisburg und Keldagau"). Es wird auch nicht 904er Urkunde „als Irrtum klassifiziert“, sondern die in der Vergangenheit von Historikern vorgenommene Zuordnung der in der Urkunde genannten Ortschaften zum Amtsbezirk Duisburg und Keldagau. Diese alte, lt. aktuell herrschender Meinung falsche Zuordnung der Orte führte zur irrtümlichen Ableitung eines rechtsrheinischen Keldagaus. Wenn Du es besser weisst, dann siehe 1).
Gruß, --Dusdia (Diskussion) 12:46, 19. Jun. 2018 (CEST)Beantworten