Diskussion:Eherecht (Schweiz)
Geschichte
BearbeitenS'wäre ja schön, wenn ihr diesen Teil endlich sichten und abspeichern würded, nach über einer Woche.
Zudem: Die Aussage, die Christianisierung habe die Ehe im "gegenseitigen Einverständnis" gebracht, ist wörtlich dem HLS entnommen. Sie ist aber eindeutig nur bedingt richtig: Die Eltern konnten damals noch dreinreden, wie sie nur wollten. Vielleicht findet dazu jemand eine Quelle.--62.202.229.219 11:42, 18. Mai 2009 (CEST)
"Um eine Ehe eingehen zu können, muss man das 18. Altersjahr erreicht haben und man darf nicht gleichgeschlechtlich sein." Der Satz ist ja so ungenau. "Gleichgeschlechtlich sein" kann man ja nicht, gemeint ist wohl homosexuell. Das ist aber ungenau. Natürlich darf man homosexuell sein und trotzdem eine Ehe eingehen. Richtig wäre, dass die Ehe nicht unter zwei Leuten gleichen Geschlechts geschlossen werden kann. Ich werde das mal anpassen. [[Rrblah (Diskussion) 01:33, 1. Aug. 2014 (CEST)]]
Unsachliche Formulierung in Geschichte
BearbeitenDie Formulierung bezüglich Diskriminierung gegen Männer durch die Gerichte ist tendenziös formuliert und nicht mit Belegen ausgestattet. Papuccino (Diskussion) 13:54, 4. Jan. 2022 (CET)