Die Entdrosselung, insbesondere von Klein- und Leichtkrafträdern, ist eine Sammelbezeichnung für alle Arten von Manipulationen an den Fahrzeugen zur Erhöhung der Geschwindigkeit.
- Nicht alle Arten die Geschwindigkeit zu erhöhen fallen unter Entdrosselung (siehe Tuning)
- Auch andere Krafträder können gedrosselt sein, das beschränkt sich nicht auf Klein- und Leichtkrafträder
Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt bei derartigen Manipulationen und das Fahrzeug ist in der Regel nicht mehr in der Fahrerlaubnis der Fahrers erfasst.
- Trifft nicht zu, wenn die Änderungen im KFZ-Brief eingetragen sind.
- Falsch. Vor der Manipulation keine Eintragung. Ohne Eintragung erloschene ABE.
- Und seit wann haben Motorroller bitte einen KFZ-Brief? Und seit wann ist dort die Leistung eingetragen?
- So oder so bezieht sich die ABE auf einen Fahrzeugtyp und nicht auf ein Einzelexemplar, sie erlischt also erst wenn sie vom KBA widerufen wird, und dann für alle Fahrzeuge dieses Typs. De facto also nie. Was tatsächlich erlischt ist die (nicht Allgemeine) Betriebserlaubnis des betroffenen Exemplars. --87.184.97.144 09:59, 19. Nov. 2012 (CET) Matthias Kohrs
Die Fahrt mit einem manipulierten Fahrzeug im Straßenverkehr ist also in der Regel sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsbetrug als auch Fahren ohne Betriebserlaubnis. Erstere beiden sind Straftaten und letzteres eines Ordnungswidrigkeit. Den Täter erwarten in der Regel empfindliche Strafen.
- Mit dem Lemma hat das wenig zu tun. Im Artikel Gewehr steht ja auch nicht, dass das vorsätzliche Erschießen eines Menschen Mord ist. Oder im Artikel Axt das Erschlagen eines Menschen...
- Falsch. Die Kinder entdrosseln, um damit rumzugurken und das Strafverfahren ist die normale Folge dieses Tuns.
Eine legale Entdrosselung ist möglich, wenn das entdrosselte Fahrzeug beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt wird und die Leistungsänderung dort in den Papieren eingetragen wird bzw. wenn eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird. Hat der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis und das Fahrzeug entsprechend versichert und angemeldet darf er damit am Straßenverkehr teilnehmen.
- Na also, wie schön, geht doch.
- Ja, in den Papieren und nicht im Brief.
Kurioserweise ist für Fahrzeuge mit 125ccm die Versicherung für die entdrosselten Leichtkrafträder preiswerter als für die auf 80km/h gedrosselten Versionen, da diese bereits von Personen ab 16 Jahren gefharen werden dürfen und die Unfallzahlen entsprechend höher sind.
- Kurios ist eher dieser Satz, da er ja die Begründung für höheren/niedrigeren Versicherungsprämien bereits enthält.
- Ganz einfach. Entdrosselung ist ein Betrug an der Versicherung, auch wenn der Beitrag dadurch sinken würden. Lesen bildet.
Obiges ist normal nicht meine Art, aber Deine LAs und Dein Verhalten bei den LK mein lieber Weissbier haben mich dazu provoziert. Ordentliche Artikel zu schreiben ist doch nicht so leicht wie Massen-LAs zu stellen, stimmts? --Hans Koberger 23:54, 4. Sep 2006 (CEST)
Ergänzung: Auch die Kategorien sind imo falsch, da ja die Entdrosselung selbst keine Rechtsverletzung darstellt. --Hans Koberger 23:58, 4. Sep 2006 (CEST)
- schau mal, wenn Du schon eine Hasskappe fährst, dann machs auch anständig. Diese unfundierten Anwürfe sind eher peinlicher Natur - für DICH peinlich. Hättest Dich vorher besser mal informiert... Weissbier 07:00, 5. Sep 2006 (CEST)
Der Abschnitt zu den rechtlichen Aspekten (bessere Überschrift!) hat schon leicht humoristische Aspekte. Auch wenn vielleicht die unzulässigen Entdrosselungen in der Zahl höher liegen mögen (keine Ahnung), sollten vielleicht zuerst die Vorschriften und dann die Konsequenzen bei Übertretung erklärt werden. So hat das etwas von einem How-To für Teenie-Fön-Fahrer...--Gunther 23:24, 5. Sep 2006 (CEST)
- Wenn Du einen Sinn in einer Beschränkung auf 45km/h für Roller findest, wo Du in der Stadt dann ein gefährdetes Verkehrshinderniss bist, dann verrate sie uns und dem Leser. Ich kann darin keinen Sinn als Bürokratieirrsinn erkennen, wie ich ihn tagtäglich erlebe. Ich habe damals auch meinen Roller entdrosselt damit ich im Verkehr mitschwimmen kann. Bremsen und Fahrwerk sind eh mit der 125er Version identisch und können noch mehr als die 70 Sachen ab, die er am Ende lief. Weissbier 07:41, 7. Sep 2006 (CEST)
85.179.7.220 18:23, 9. Feb. 2015 (CET) Leute, der Abschnitt hat nicht nur "leicht humoristische Aspekte", der ist auch voller Fehler und Urban Legends. Da ist z.b. ein Link auf den § 263 StGB (Betrug). Wer den mal gelesen hat, dem muß auffallen, daß dieser Tatbestand so gar nicht erfüllt sein kann. Auch die Geschichte daß der Versicherungsschutz erlöschen kann ist ein Märchen das immer wieder durch die Foren geistert, aber keinerlei Rechtsgundlage hat. Wenn Wikipedia hier Forentratsch als Wissen verkauft braucht man sich über Kritik an der Qualität nicht wundern.
Ich hab jetzt mal die gröbsten Fehlgriffe gelöscht, aber da muß dringen noch mal gründlich drüber gegangen werden.