Diskussion:Erik Jan Hanussen

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Maikel in Abschnitt Zweideutige Formulierung
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„Bluff“: sehr gewagte Aussage

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Die Aussage, Hanussens Experimente seien nur „Bluff” gewesen, ist sehr gewagt. In den Jahren 1928 bis 1930 gab es ein ausgedehntes Betrugsverfahren gegen Hanussen in der böhmischen Stadt Leitmeritz. Das Ergebnis des Gerichts war eine Bestätigung der hellseherischen Fähigkeiten Hanussen. Das Gericht kam zu dem Urteil: „Dazu kommt aber noch als gewichtiger Umstand, dass das Gericht nicht in der Lage ist, auszusprechen, dass der Angeklagte die Gabe des Hellsehens nicht besitze.” (siehe „Unerklärliche Phänomene”, Karl Müller Verlag ISB N 3-86070-463-X). Dies war also der Wissensstand zum Zeitpunkt der Ermordung Hanussens. Es sollte schon genauer dargelegt werden, wie denn nun nachträglich, lange nach Hanussens Tod, seine Experimente als Bluff entlarvt wurden. Andernfalls sollte man die Aussage bleiben lassen.

Sehr gewagt? Wilhelm Gubisch wies damals nach, wie Hanussen „arbeitete”. (Gubisch: Hellseher, Scharlatane, Demagogen, 1961) -- 217.226.81.144 15:33, 12. Apr. 2005‎
Ja er arbeitete auch mit Tricks wie z.B. mit Informationen aus dem Einwohnermeldeamt, trotzdem kann man das nicht als Totschlagargument über dazu unabhängige Untersuchungen verwenden. Ausserdem heisst er Jan Erik Hanussen. Lichtkind 02:28, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Hierzu möchte ich anmerken:
Auch, wenn es Hochstapler Hanussen werbewirksam stets anders dargestellt hatte, hat das Gericht niemals einen positiven Beweis für Hanussens Fähigkeiten festgestellt. Das Gericht in Leitmeritz sprach Hanussen lediglich vom Vorwurf des teils versuchten, teils vollendeten Betrugs frei. Man hatte Hanussen vorgeworfen, in 34 Fällen die Opfer „durch listige Vorstellungen und Handlungen in Irrtum geführt und ihren Schwachsinn durch abergläubische und hinterlistige Verblendung zu ihrem Schaden mißbraucht zu haben.” (Der Begriff „Schwachsinn” stammte aus einem veralteten Gesetz und hatte ursprünglich eine andere Bedeutung.)
Im Urteil vom 27. Mai 1930 heißt es wörtlich: „Wenn aber ein Mensch, der nicht schwachsinnig ist, zum Hellseher geht, um Erkenntnisse kraft einer geheimnnis- oder rätselvollen Seeleneigenschaft zu erlangen, kann [er] unmöglich mit voller Sicherheit hundertprozentige Wahrheit erwarten und darf sich nicht beklagen, wenn er eine irrige Antwort erhält. Sein Verhältnis zum Hellseher erinnert an gewisse Glücksanträge, bei denen sich auch niemand beschweren darf, wenn er eine Niete zieht.”
Quelle: Kugel, Wilfried: „Hanussen - Die wahre Geschichte des Hermann Steinschneider” (1998)
Hanussen war vor seiner Karriere als „Hellseher” Schmierenjournalist, Gelegenheitsbetrüger, Zirkuskünstler, gewöhnlicher Zauberkünstler, Sensationsdarsteller und schließlich Varietéhellseher.
Mit freundlichen Grüßen Markus Kompa www.markuskompa.de -- 83.135.229.107 13:37, 18. Dez. 2005‎

Ich habe den bei Kugel zitierten Wortlaut der Urteilsbegründung als Referenz verwendet (durch Kopie aus dem obigen Beitrag). Lektor w (Diskussion) 04:03, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Reichstagsbrand

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Vorausgesagt hat er den Brand zweifellos. Die Frage ist nur, woher er es gewußt hat. Daher löschte ich das Wort „angeblich” -- Roland Schmid 00:16, 30. Mär 2006 (CEST)

Nein, so ohne Quelle isz das keinesfalls zweifellos. Was hat er konkret "prophezeit"? - mehrdeutig das "ein großes Feuer kommt" ? Oder unzweifelhaft "der reichstag wird mutwillig angesteckt"?
Bis das nicht geklärt wird, ist der Konjunktiv notwendig. MfG, --08:21, 31. Aug. 2012 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 188.110.57.64 (Diskussion))
Hanussen hat wohl versucht den Reichstagsbrand von einem Medium vorhersagen zu lassen, womit sich vermuten lässt, daß er tatsächlich etwas wusste. "Ich sehe den großen Bau in hellen Flammen aufgehen". Möglich wäre, daß er die Information zum bevorstehenden Reichstagsbrand von seinem Freund, Schuldner und später für seine Exekution verantwortlichen Karl Ernst hatte. (nicht signierter Beitrag von AnnieBodyElse (Diskussion | Beiträge) 12:12, 30. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Zumindest gibt es Indizien, dass Hanussen vom geplanten Reichstagsbrand gewusst haben könnte. Quelle: wie weiter oben Spiegel-Online.

Nimmt man dies als Hypothese, dann ergibt sich eine weiteres Mordmotiv: Ein lebender Hanussen hätte im Inland oder Ausland die Verschwörungstheorie der Nazis (Reichstagsbrand als kommunistischer Aufstand)in Frage stellen können. Deshalb werde ich unten im Text diese Hypothese als drittes denkbares Mordmotiv aufnehmen. --Rainer Meyer (Diskussion) 13:05, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Jahreszahlen

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"Sein Vater Siegfried ..., heiratete bald darauf eine Witwe, ... . Drei Jahre später brach Steinschneider die Schule ab ..."

bald darauf – wann denn nun? ... drei Jahre später – nach welchem Datum? --Gceschmidt 01:59, 31. Jan. 2010 (CET)Beantworten

er – so der damalige Gesetzestext – „den Schwachsinn“

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Stammt das Minizitat nun aus einem Gesetzestext (dann bitte mal hier die Quelle) oder Anklageschrift? --Norman Markgraf 12:01, 24. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Es ergibt wenig Sinn, wenn man nur erfährt, daß im Gesetzestext das Wort „Schwachsinn“ vorkam. Relevant wäre, wie das Gesetz genau gelautet hat (mit Referenz). Ich habe deshalb den Einschub „so der damalige Gesetzestext“ gelöscht und durch eine Erklärung des Wortes ersetzt. Lektor w (Diskussion) 04:03, 10. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Zweideutige Formulierung

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Sie schreiben: (Hanussen) "unterstützte in seinen astropolitischen Zeitungen den Aufstieg Hitlers. Seine Voraussage des Reichstagsbrands wurde mit seinen sehr guten Kontakten zur SA-Führung erklärt, wobei er sich gewisse – von Hitler auffällig protegierte – Mitglieder durch Finanzierung ihrer Spielschulden und andere, insbesondere sexuelle Dienstbarkeiten, zu verpflichten wusste".

Ist das nun so zu verstehen dass er die Puffschulden bestimmter Nazipersönlichkeiten mit übernommen hat - oder dass er diese Personen zu sexuellen Dienstbarkeiten zu verpfichten wusste? Das geht aus Satzbau, Zeichensetzung und Grammatik nicht wirklich hervor.--CKJ (Diskussion) 11:46, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Überall auf der Welt, und zu allen Zeiten, hat man Leuten, die man unter seine Kontrolle bekommen wollte, entweder Kredite gegeben, welche der Empfänger nicht rechtzeitig zurückzahlen konnte, so daß der Darlehensgeber es dann in der Hand hatte, dem Darlehensnehmer damit drohen zu können ihn bankrott gehen zu lassen, oder man auf Leuten, die keinen Kredit brauchten, junge hübsche Damen oder Jungs angesetzt, um Ehebrüche zu provozieren, und um mit dem Wissen um den Ehebruch und mit dem Androhen der Veröffentlichung dann den Betroffenen erpressen zu können. Das ist keine Erfindung von Hanussen - er hat diese Methoden der Erzeugung von Abhängigkeit lediglich lange Zeit besonders skrupellos und gerissen angewandt. Noch schlimmer als ein Vorwurf eines Ehebruchs wäre es für Funktionäre der NSDAP wohl gewesen, wenn dazu noch ein Vorwurf der homosexuellen Sodomie (so nannte man das damals wohl) oder der Rassenschande (so war die damalige Begrifflichkeit) gekommen wäre. Je nachdem, in was für sexuelle Abenteuer der Strippenzieher seine Opfer zog, drohte diesen bei Bekanntwerden nicht nur Scheidung und Entlassung und Entehrung (damals wurden die Menschen unter anderem dadurch flächendeckend unterdrückt, daß man ihnen einen Ehrenkodex aufzwang, und sie bei gravierenden Verstößen aus der besseren Gesellschaft hinab in die Gosse verstieß), sowie ihr politisches und gesellschaftliches Aus, sowie auch noch besonders drastische Strafen. --87.155.44.160 09:19, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

In der SZ ist wolkig von "teilweise sadomasochistischen Orgien" die Rede. Siehe "Allein Hanussens bester Freund Wolf-Heinrich Graf von Helldorff, der später Polizeipräsident von Berlin wurde, soll ihm 150 000 Reichsmark geschuldet haben - auch für manche Gefälligkeit bei den teilweise sadomasochistischen Orgien auf der Yacht." Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/mordfall-erik-jan-hanussen-der-hellseher-und-die-nazis-1.3994752 --VamosFluzao (Diskussion) 12:11, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich bin auch über den zitierten Satz gestolpert.
1. Was war denn der Wortlaut seiner "Vorhersage"?
2. Was bringen ihm in diesem Zusammenhang Kontakte zur SA?
3. Was bedeutet "auffällig protegierte SA-Mitglieder"?
4. Welche "sexuellen Dienstbarkeiten" hat er SA-Mitgliedern erwiesen?
5. Was ist mit "Über seine tatsächlichen Informationen zum bevorstehenden Reichstagsbrand ist nichts bekannt." gemeint? Wer, außer Marinus von der Lubbe, soll denn darüber etwas gewusst haben? Maikel (Diskussion) 14:53, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe den Satz ersetzt durch eine belegte Erklärung der "Reichstagsbrandvorhersage" sowie die Aussage: "Durch Gefälligkeiten wie Kredite auf Spielschulden erwarb er sich von ihm abhängige Freunde". Maikel (Diskussion) 14:58, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Keine Quellen

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Dieser Lexikoneintrag ist ja richtig schlecht. In der jetzigen Form sollte man ihn löschen. Einfach nur Blah Blah. (nicht signierter Beitrag von 79.217.88.146 (Diskussion) 21:13, 6. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Schön, dass du so spezifisch die Schwächen des Artikels ausleuchtest. Da weiß man ja genau, was noch auf welche Weise verbessert werden muss. --Hob (Diskussion) 13:30, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ah, die Überschrift war der eigentliche Inhalt des Beitrags! Jetzt erst bemerkt. Tja, der Artikel stammt noch aus der Zeit, als das mit den Quellen noch viele nicht so ernst genommen haben. Trotzdem finde ich: besser als gar nichts. --Hob (Diskussion) 13:41, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten

2 Details bei Quellenangaben unklar

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Was mag "NA:" in der Literaturangabe bedeuten? Zitat: NA: Wunderkammer / Edition Flaschenpost

Was fehlt zwischen "worden" und "siehe" im Einzelnachweis zum Sterbedatum? Zitat: "gebracht worden siehe http://www.steinschneider.com/biography/hanussen/hermann_tomb.htm" Da der Link "...hermann_tomb.htm" das Grab samt etwas Umgebung ud keine das Sterbedatum stützende Info zeigt, vermute ich, dass hier ein eigener (zweiter) Einzelnachweis zum Grab verloren ging.

Wenn auch manche Formulierungen im Artikel ein wenig verkürzt sind, also einen Hauch Hellsehen erfordern, finde ich den Artikel äusserst wertvoll. Auch dank reicher Literaturangaben. Scheint ja ein äusserst komplexes Leben gewesen zu sein, das der Mann geführt hat ... --Helium4 (Diskussion) 06:37, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Erik Jan Hanussen: Meine Lebenslinie (Autobiographie 1984-1930): Ist das ein Tippfehler bei der Autobiographie - oder eine visionäre Vorausschau bei der sich der Hellseher mit seinem Geburts-/Todesjahr irrte?
Alle Internetquellen scheinen das so von hier übernommen zu haben - und bei neueren Ausgaben fehlt diese Angabe.
Beste Grüße, Hasso Süßelmann (Diskussion) 13:30, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten
ps: NA = Neuauflage? Hasso Süßelmann (Diskussion) 11:08, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Ermordung

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In der Einleitung steht: † in der Nacht vom 24. auf den 25. März 1933. Unter Ermordung: wurde Hanussen im Laufe der Nacht zum 24. März 1933 ... erschossen. - Das sind in meinen Augen 24./25. und 23./24. - Kann das jemand aufklären? Adelfrank (Diskussion) 23:21, 27. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Berlin von 1968

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Da es zum Thema gehört hier der Text der Presseerklärung, die zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Hanussen 1968 veröffentlicht wurde:

Justizpressestelle Berlin 16. Okotber 1968

Verfahren wegen Emordung Hanussen abgeschlossen.

Die Justizpressestelle teilt mit:

Das von der Staatsanwaltschaft im April 1965 zur Aufklärung der am 7.4.1933 erfolgten Tötung des Hellseheners Erik Jan Hanussen eingeleitete Ermittlungsverfahren ist vom Generalstaatsanwalt beim Kammergericht eingestellt worden.

Das Verfahren ist durch eine anonyme Anzeige gegen einen ehemaligen Sturmführers des SA-Sturmes 33 in Gang gekommen. Die Ermittlungen haben keinen Nachweis dafür erbracht dass Angehörige des Sturmes 33 an der Emrordung Hanussens beteiligt waren. Dagegen hat die Auswertung von Unterlagen des BDC Hinweise auf die wahren Mörder des Hanussen ergeben. Der zwischenzeitlich für tot erklärte SA-Sturmbannführer Ohst und der 1941 gefallene SA-Sturmführer Steinle haben bei der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg ihre Teilanhme an der Ermordung des Hanussen auf Befehl des im Zusammenhang mit de Röhm-Affäre erschossenen Gruppenführers Ernst zu Protokoll gegeben und den für tot erklärten SA-Sturmführer Eggert als Mittäter bezeichnet.

In einem Bericht an die Geheime Staatspolizei machte Steinle einige Angaben über den Tatherang. Danach wurde Hanussen in der Pause zwischen nachmittags und Abendvorstellung de Scala mit einem Auto aus seiner Wohnung abgeholt und auf der Chaussee zwischen Zossen u Baruth erschossen.

In dem Bericht an die Gestapo erwähnt Steinle noch einen weiteren Tatbeteiligten. Der Nachweis, dass diese noch lebende Person an der Mordtat beteiligt war, konnte aber nicht erbracht werden. Auch die Bezichtigung eines SA-Angehörigen aus der Umgebung der Grafen Helldorf durch andere Zeugen ist nicht beweiskräftig.

Über die Motive des Mordbefehls konnten keine zuverlässigen Festellungen getroffen werden. Festgestellt ist dass Helldorf bei Hanussen Darlehen aufgenommen hatte, ob nur für seine eigene Personen oder auch für die SA muss dahingestellt bleiben. Einiges deutete auch darauf hin, dass Chefs der SA von Hanussens jüdischer Abstammung erfahren hatten und ihn, der kurz zuvor selbst SA-Mitglied geworden war, nun als kompromittiert empfanden. Schliesslich könnte auch die Rivalität zwischen Ernst und Helldorf eine Rolle gespielt haben. Ernst liess nach der Liquidierung Hanussens Dokumente aus der Wohnung des Hellsehrs wegbringen vielleicht in Erwatung darunter belastendes Material gegen Helldorf zu finden. Nachdem Ernst erschossen worden war liess Helldorf seinerseits das Hanussenmaterial aus der Wohnung Ernsts abholen.

Zsasz (Diskussion) 02:24, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Todesort

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Am Anfang des Artikels wird „Berlin“ als Todesort angegeben. Aus der Darstellungen im Abschnitt „Ermordung“ ergibt sich aber ein Todesort in Brandenburg. Wenn nicht eine der beiden Versionen als falsch oder unwahrscheinlich erwiesen werden kann, sollten beide nebeneinander aufgeführt werden und der Todesort im Zweifel offengelassen werden. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 09:29, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Archivische Überlieferung: Nachtrag

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Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg EL 48/2 I Bü 1604 Tatbestand: Ermordung des Steinschneider, gen. Hanussen (Künstlername), Hellseher Tatort: Berlin, im Walde bei Jachzenbrück/Zossen Tatzeit: 7. April 1933 Ersuchende Stelle: Generalstaatsanwaltschaft Berlin Az. 3 P (k) Js 81/65 Ersuchen: Zeugenschaftliche Vernehmung des ehemaligen Direktors der "Scala" Berlin, von Garczynski-Rautenberg 10 Schriftstücke 1967 (Bestandsbezeichung: Landeskriminalamt Baden-Württemberg)

Im Artikel nachtragen? --Dsdvado (Diskussion) 12:29, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Abstammung

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Hanussen war weder der Enkel noch der Sohn des Orientalisten Moritz Steinschneider. Hanussen/Hermann Steinschneider war ein Abkömmling der weitverzweigten Steinschneider-Familie, jedoch aus einer anderen Linie als der von Moritz Steinschneider. Sein Großvater war der Mediziner Moriz Steinschneider (1824–1894), und aus dessen erster Ehe mit einer Rosa Keil entstammte der Sohn Siegfried Steinschneider (1858–1910), der wiederum der Vater von Hanussen war. (Erik Jan Hanussen (Herman Steinschneider)) --Der wilde bernd (Diskussion) 13:44, 2. Aug. 2022 (CEST)Beantworten