Die Kurländer regierte Ernst allein, die Meißener und Thüringer Lande 21 Jahre gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Albrecht.

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Diese Aussage ist nicht exakt. Die Landgrafschaft Thüringen hatte von 1445 bis 1482 eine selbständige Regierung unter Herzog Wilhelm III. von Thüringen. Nur auf Teilgebieten, wie der Währungspolitik, gab es eine gemeinsame Politik mit Ernst und Albrecht. Erst nach seinem Tod 1482 ging die Landgrafschaft an den Kurfürsten. --Eckhardju (Diskussion) 12:36, 7. Mär. 2017 (CET)Beantworten