Diskussion:Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Holger1974 in Abschnitt Artikel bitte ergänzen, Bundestagswahl
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Redundanz

Bearbeiten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Ergebnis der alten Diskussion:

Ob eine Hürde nun 4, 5 oder 6 % beträgt, ist für das grundsätzliche Thema (und auch für die Kritik) nicht ausschlaggebend. Daher sollte die grundsätzliche Kritik auf Fünf-Prozent-Hürde nur kurz erwähnt werden und ausführlich auf Sperrklausel erläutert werden. Spezifische Kritik an der deutschen Umsetzung kommt dann in Fünf-Prozent-Hürde. -- Jan Rieke 00:37, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Diskussion ist ja schon älter und ich habe mich damals nicht beteiligt, deswegen besteht jetzt die Gefahr, dass ich hier Sachen wiederhole, die schon "durch" sind. Auf diese Gefahr hin und mit zeitlichem Abstand mache ich das Fass aber trotzdem mal neu auf: Nach meinem Dafürhalten sollte der Artikel Fünf-Prozent-Hürde komplett geleert und zum bloßen Redirect auf Sperrklausel umfunktioniert werden. 5% ist schließlich ein vollkommen willkürlich gegriffener Wert, der in Deutschland allenfalls sowas wie gewohnheitsrechtliche Bedeutung hat. "Sperrklausel" ist ganz eindeutig der Oberbegriff. Es spricht ja auch nichts dagegen, dort die Abschnitte über Deutschland und Österreich (deutlich) auszubauen. In Österreich scheint die 5% ohnehin nicht so eindeutig der dominierende Wert zu sein und in Deutschland bröckelt diese Dominanz seit Jahren durch Abschaffung oder Senkung auf den kommunalen Ebenen. Das Bundesverfassungsgericht hat die 5%-Hürde zudem nicht als geboten charakterisiert, sondern vielmehr als das äußerste was unter Wahrung von demokratischen Grundsätzen gerade noch zulässig ist. Kurz gesagt, die Reise geht tendenziell Richtung Senkung/Abschaffung, was eine herausgehobene Bedeutung der 5%-Hürde in Form eines eigenen Artikels in meinen Augen überflüssig macht. liebe Grüße Lokiseinchef 13:53, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Lokiseinchef! Die Idee damals war, dass 5%-Hürde der etablierte und bekannte Begriff in Deutschland ist, und dass deshalb nur die konkreten Details zur deutschen Gesetzgebung, die spezifische Kritik an der deutschen Ausprägung sowie die historische und aktuelle Entwicklung in diesen Artikel sollen. Wenn wir nämlich das alles in Sperrklausel integrieren würden, wäre der dortige Abschnitt zu Deutschland extrem lang, aber den "erwarteten" Leser von Sperrklausel würden diese Inhalte vermutlich wenig interessieren. Daher soll dort primär die allgemeine, weltweite Entwicklung von Sperrklauseln und die grundsätzliche Kritik daran beschrieben werden. Weiterführende Inhalte sind dabei immer nur einen (prominent platzierten) Link entfernt, und eine kurze Zusammenfassung gehört natürlich auch in den jeweils anderen Artikel. Allerdings spiegelt der aktuelle Stand der beiden Artikel diesen Kompromiss leider noch nicht wider. Da müsste sich aber "nur" mal jemand intensiv drum kümmern. --Jan Rieke 14:28, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Wie wäre es, den Artikel "Bundesrepublik Deutschland" komplett zu leeren, und statt dessen zum bloßen Redirect auf "Staat" umzufunktionieren? Ebenso könnte man mit "Bayern München" verfahren, und den Artikel dort leeren, und einfach bloß ein Redirekt auf "Fussball" oder "Sportverein" hinsetzen. (Wer nicht will, daß etwas thematisiert wird, der setzt sich natürlich für die Leerung von Artikeln ein. Und die teils fragwürdigen Spielregeln unserer Demokratie wollen manche Leute tabuisieren.)--91.52.181.39 09:02, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Artikel bitte ergänzen, Bundestagswahl

Bearbeiten

Ziehen Politiker, die über die Erststimme einen Wahlkreis gewinnen bei Bundestagswahl in den Bundestag ein, falls die Partei nicht die Fünf-Prozent-Hürde mit den Zweitstimmen überschreitet? Bitte ergänzen. 2A01:C22:D0D6:F400:1F7:BBE0:E6F2:7973 19:49, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Die Antwort ist hier: https://www.bpb.de/mediathek/614/fuenf-prozent-huerde Falls mindestens 3 Direktmandate für eine Partei erhalten werden, zieht diese Partei bei der Bundestagswahl, mit den 3 direkt gewählten Abgeordneten ein. Zusätzlich (wegen erreichen der drei Direktmandate) werden in diesem Fall auch die Bundestagsmandate der Zweitstimmen der Partei gezählt (auch wenn diese unter 5% liegen). 2A01:C22:D0D6:F400:1F7:BBE0:E6F2:7973 19:54, 6. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

ach steht ja schon da (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:D0D6:F400:1F7:BBE0:E6F2:7973 (Diskussion) 19:55, 6. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Ich finde den Satz "Eventuell errungene Direktmandate verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie an der Sperrklausel scheitert." missverständlich. Nachdem ich mich gewundert hatte, warum beim vorläufigen Ergebnis unter https://bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/50_21_vorlaeufiges-ergebnis.html 39 Sitze für die Linke trotz nur 4,9 % der Zweitstimmen angegeben wurde, hatte ich nochmal in den Artikel geschaut. Drei Direktmandate, ja, das wusste ich. Hatte aber aus der weiteren Formulierung entnommen, dass man dann auch NUR die Direktmandate bekommt, keine Zweitstimmen-Mandate. Vielleicht findet jemand eine bessere, eindeutigere Formulierung? --Schwäbin 15:42, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Nein, der Satz ist schon richtig. Hätte die Linke nur 2 statt der 3 Direktmandate bekommen, so wäre sie an der Sperrklausel gescheitert, würde aber die beiden Direktmandate erhalten. Mit den drei Direktmandaten ist sie nicht an der Hürde gescheitert und erhält 39.--Karsten11 (Diskussion) 17:30, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe nicht die Richtigkeit angezweifelt, sondern ich fand ihn missverständlich. --Schwäbin 22:35, 27. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Soweit ich weiß, wurde die 5%-Hürde für künftige Bundestagswahlen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt? für die kommende Wahl gilt sie noch übergangsweise, 2029 dann nicht mehr. --Holger (Diskussion) 20:47, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Nationale Minderheiten

Bearbeiten

Nationale Minderheiten kommen immer ins Parlament, da sie keiner Sperrklausel unterliegen?? Dies wird hier nicht wirklich geklärt. --2A02:3032:409:5556:1:2:E1D6:B606 19:40, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Muss auch nicht, § 6 Bundeswahlgesetz, dort Absatz 3 - Satz 2 - und mit Verweis auf dessen Absatz 1: Also alles außen vor.
Wer lesen kann, ist übrigens klar im Vorteil. Und: „Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart“. (Curt Goetz).--Rote4132 (Diskussion) 00:54, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten