Diskussion:Freie Inhalte

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2A02:8108:8380:5060:F52C:AC7:6BAC:B75 in Abschnitt Gedruckte Bücher

Vorlage:Nationalsozialismus

Open content

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Ich halte den Begriff Open content für irreführend. Open Source hat ja nichts mit dem Urheberrecht zu tun, sondern bedeutet bei Programmen nur, das der Quellcode offen liegt. Aber Text ohne das der Quelltext offen liegt macht keinen Sinn. --WeißNix

Ich gebe Dir recht, auf Deutsch sollte man besser von "freien Inhalten" reden. Aber der Begriff ist mitlerweile etabliert, da lässt sich nichts dran rütteln. --Kurt Jansson 15:21, 10. Mai 2003 (CEST)Beantworten
Halte es für ein Gerücht, dass die Begriffe bereits so etabliert sind, das da nix mehr dran zu rütteln sei (siehe Libre_Open_Source_Software und Freie Software). In meinem Umfeld hat es sich z.B. durchgesetzt klar zwischen "Offenen Inhalten" und "Freien Inhalten" zu unterscheiden. Als "Freie Inhalte" bezeichnen wir alle Inhalte, die frei kopiert und kostenlos benutzt werden dürfen, z.B. CC-BY-ND-lizenzierte Inhalte und Freeware, "Offene Inhalte" hingegen sind nur inhalte die entweder gemeinfrei sind, oder unter einer Copyleft-Lizenz stehen, also auch weiterbearbeitet und in eigenen Werken verwendet werden dürfen.
Open Content bezieht sich in diesem sinne also eher auf die praktischen Aspekte der gemeinschaftlichen Entwicklung(smöglichkeit) - Free Content stellt den moralischen Wert der Freiheit für den Benutzer in den Mittelpunkt.
Offene Inhalte sind also immer Freie Inhalte - Freie Inhalte aber nicht unbedingt offen.
Ich halte diese Trennung der Begriffe für überaus sinnvoll und absolut notwendig um ein breiteres Verständnis der Thematik in der Öffentlichkeit erreichen zu können.Es ist ja auch grundsätzlich was anderes, ob ich in einer Kneipe Frei Bier erhalte oder in einer für mich offenen Brauerei selbst an der Herstellung mitwirken und eigene Sorten ableiten darf. --Subversive1 13:43, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Und die Verwendung des Begriffes in einem Interview führt zu dessem sofortigen Ende. --Spacey 21:23, 4. Mär 2004 (CET)



Schaut euch auch mal die englische Version dieser Seite an, hier gibt es eine große Zahl von Links zu Open Content Projekten.

Untenstehendes würde direkt von der Open Source Diskuseite hierher übertragen

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Eine Liste von Open Source Projekten die über Software hinaus geht, könnte nützlich sein

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Ich weiß nicht, ob es neben Open Content Projekten wie Wikipedia auch Open Source Projekte wie z.B. Baupläne für Häuser gibt. Das könnte für weniger betruchte Bauherren hier, vor allem aber in der dritten Welt, sehr nützlich sein. Weiß jemand, wovon es alles Open Source / Open Content gibt? Gibt es schon eine Liste? Wäre es vielleicht sogar möglich, noch nicht initiierte, aber auf der Hand liegende Projekte wie Open-Content-Baupläne, OC-Rechtsberatung, OC-Werbedesign und, und, und zu initiieren. Könnte mir vorstellen, dads aus so einer Liste schöne und wichtige Projekte entstünden. Es gibt ja viele ältere Architekten, Designer etc. die ggf. ihr geistiges Eigentum mit ihrem Tod nicht begraben sehen wollen. Neugierig auf eure Meinung --Bertram 13:26, 10. Nov 2004 (CET)

P.S. Vielleicht ist dieser Unterabschnitt unter Open content besser aufgehoben - bin mir nicht sicher --Bertram 13:30, 10. Nov 2004 (CET)

Das wäre definitiv besser unter Open Content aufgehoben. --Eike sauer 20:16, 10. Nov 2004 (CET)

"Freier Inhalt" oder "Freie Inhalte"

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Müsste der Artikel laut den Namenskonventionen nicht Freier Inhalt heißen? TZM 17:58, 18. Jan 2006 (CET)

Ich bin ebenfalls der Ansicht, die Seitenüberschrift müßte "Freier Inhalt" lauten. --Hungertod 10:55, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

In der Namenskonvention steht (unter anderem) folgendes: "Es ist aber auf jeden Fall zu vermeiden, künstlich einen Singular zu erzeugen, nur um die Singularregel einzuhalten[...]." Ich finde "Freier Inhalt" ist so ein künstlicher Singular. Aber außerdem gibt es ja noch die Regel.

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Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 23:16, 29. Jan 2006 (CET)


http://www.eff.org/IP/Open_licenses/ und http://www.eff.org/IP/Open_licenses/eff_oal.php existieren; http://www.eff.org/IP/Open_licenses/archive.php wäre auch ok denke ich... -- Duesentrieb 12:07, 9. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Bild- und Tonwerke

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Was sind Bildwerke und Tonwerke? Zu diesen Begriffen fehlt noch immer ein Artikel, der sie erklärt. Ich meine, es ist mir schon klar, "Bildwerk" meint wahrscheinlich Bilder (Gemälde, Zeichnungen, Fotos, Filme, ...) und "Tonwerk" meint Tonaufnahmen aller Art (Sprache, Geräusche, Musik, ...). Aber nachdem es sich offenbar um Juristendeutsch handelt, wäre es gut, wenn die Begriffe mal irgendwo definiert wären. Also Freiwillige vor - dieser Artikel ist einer der wichtigsten von Wikipedia und wird oft gelesen, da sollten wesentliche Begriffe keine roten Links mehr sein. --Neitram 16:57, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Es gibt übrigens, wie ich gerade gesehen habe, den Artikel Lichtbildwerk - das scheint aber ein Sonderfall des Begriffs Bildwerk zu sein. --Neitram 16:12, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Die Gedanken sind frei ?

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Das Zitat Die Gedanken sind frei in Zusammenhang diesem Lemma zu bringen halte ich für etwas weit hergeholt. Ich vermute, dass hiermit auf das alte Volkslied angespielt wird. Diese Lied handelt aber nicht vom freien Austausch der Gedanken, sondern ganz im Gegenteil davon dass die Gedanken als privatester und verstecktester Teil für jeden verborgen sind: Ich denke was ich will, und was mich beglücket, doch alles in der Still, und wie es sich schicket. -- Semper 23:20, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

klingt für mich eher nach Meinungsfreiheit als nach einer freien Ausdrucksform. Für dies Lemma wäre ideologisch wohl eher Ideen sind frei interessant.--Yamavu 01:31, 26. Nov. 2008 (CET)Beantworten


Gedankenfreiheit ist eine politische Leistung des Abendlandes, die sich aus der Aufklärung ergeben hat und für einen gewissen Teil der erwachsenen Bevölkerung im deutschsprachigen Raum rechtlich zugestanden wird. Sie gilt nicht für Minderjährige, Ausländer, in gewissen Arbeitsverhältnissen, für Straf- und Untersuchungsgefangene, geistig Behinderte, entmündigte und betreute Personen, nicht an allen Orten, und nicht zu jeder Zeit oder Gelegenheit vollständig. Sie steht damit netto ungefähr der Hälfte der Wohnbevölkerung normalerweise prinzipiell zur Verfügung. In welchem Umfang sie überhaupt nutzbar ist aufgrund individueller Beschränkungen, denen einzelne Personen unterliegen, nachdem sie einmal das Recht der Gedankenfreiheit erreicht haben, meist durch Volljährigkeit oder Einbürgerung, ist jedoch höchst unterschiedlich und im läßt im Durchschnitt eher geringe Spielräume. --88.77.28.154--

Aha Berkley is eine Regierungsstelle?

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Einiges gemeinfreie Material ist aufgrund der Tätigkeit amerikanischer Regierungsstellen vorhanden, deren Produkte grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen (z. B. BSD-Lizenz).

Ich bin mir nicht 100% sicher, warum Berkley BSD so gemacht hat, wie sie ist. Aber ich bin mir sicher, daß die Universität ihre Programme nicht freigeben mußte. Das MIT hat eine wesentlich restriktivere Lizenz als die BSD entwickelt, nähmlich die GPL. Diese amerikanischen Universitäten (bzw ähnlichen Einrichtungen) machen das vor allem aus ideologischen Gründen, und nicht aus Zwang. --Yamavu 23:00, 16. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Auch wenn du sicher das richtige gemeint hast, ist die Begründung immer noch falsch. Die BSD-Lizenz und die MIT-Lizenz sind beides sogenannte freizügige Open-Source-Lizenzen und sind nur weil sie an amerikanischen Universitäten entstanden sind noch lange nicht gemeinfrei. Nur weil Richard Stallman am MIT beschäftigt war während er das GNU-Projekt ins Leben gerufen hat und die GNU GPL Lizenz veröffentlicht hat ist das noch lange nicht eine Lizenz dieser Universität. --Mastacheata (Diskussion) 23:49, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Free Content

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Ich habe den Paragraphen zu Free Content gelöscht da er im Widerspruch zur Info in der englischsprachigen Wikipedia (Artikel Free Content) steht. Dort steht, dass Free Content bearbeitbar und kommerziell verwendbar sein muss, hier stand das Gegenteil. Ein besserer Beschrieb zu Free Content muss her. --Theosch 23:15, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

einseitige Definition

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Der Artikel beschränkt sich einseitig auf die Deifinition von freedomdefined.org, derzufolge Freie Lizenzen IMMER Bearbeitungen und kommerzielle Weiternutzung erlauben. Die OSD-Definition beispielsweise von http://www.educa.ch/dyn/132947.asp / http://www.educa.ch/dyn/132958.asp, derzufolge z.B. CC-nd- und -nc-Inhalte ebenfalls Freie Inhalte sind, wird hier ignoriert. Das widerspricht WP:NPOV. Wenn nicht handfeste Gründe für die einseitige Darstellung folgen, werde ich den Artikel entsprechend überarbeiten. --Martina Nolte Disk. 01:33, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Genau genommen Ist in deinen zitierten Dingern die Rede von "Open Content". Für mich passt eigentlich 1:1 zu der Präzisierung, die der Artikel im zweiten Absatz der Einleitung macht: Dass "Open Content" einerseits frei abrufbar aber eventuell in der Weiternutzung beschränkt, "Free Content" jedoch beide Freiheiten lässt.--goiken 06:32, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Quelle? Meines Erachtens ist die Unterscheidung zwischen Open Content und Freiem Content pure Theoriefindung. Das zeigt sich dann auch im Abschnitt "Open-Content-Lizenzen", in dem dann Freie Lizenzen aufgeführt werden (wobei ja CC-by-sa durchaus auch durch ein nc eingeschränkt werden kann). Wie du in der obigen Diskussion aus 2003/2004 gut siehst, wurden diese Fragen damals nach gefühlten Maßstäben frei verhandelt. Unseren heutigen Ansprüchen an WP:NPOV, :TF und :Q entspricht der Artikel in der jetzigen Form nicht. --Martina Nolte Disk. 09:12, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Quelle(n) hab ich keine. Deine reicht aber nur dann zu der Aussage, die du behauptest hin, falls Open C. = Free C. Was zu belegen bliebe. --goiken 09:21, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Die Belegpflicht für die Unterscheidung zwischen frei und open liegt bei demjenigen, der dies als Information im Artikel haben möchte. Sonst fliegt sie raus. Die Nichtexistenz lässt sich nämlich nicht belegen.
Aber bitte, immerhin kann ich Anhaltspunkte geben: educa.ch unterscheidet begrifflich gar nicht zwischen Freiem Inhalt und Open Content. Hier heißt es: Es lässt sich feststellen, dass es die Open Content Lizenz nicht gibt. Es kann also nicht das Ziel sein, auf die Frage "Ist das Open Content?" mit ja oder nein zu antworten. Hilfreicher ist, wenn man die Frage mit "mehr" respektive "weniger" beantwortet. (Fettsetzungen von mir) Auch hier wird von "verhältnismäßig frei" gesprochen: Ähnlich wie in der Welt der freien Software existieren Mischformen und halbkommerzielle Übergänge. Hier ebenfalls keine strikte Trennung; CC-Lizenzen ohne Einschränkung genannt; sogar auch Open Access als Freie Inhalte in der Wissenschaft bezeichnet. Auch hier werden Freie Inhalte und Open Content gleichgesetzt. --Martina Nolte Disk. 10:00, 1. Jun. 2010 (CEST) PS (auch als Merkzettel für mich): [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7]Beantworten

Ich habe den Artikel entsprechend überabreitet. Außerdem Weblinks entfernt, die sich auf Software(lizenzen) beziehen. Ebefalls entfernt habe ich diejenigen Passagen, die in Freie Lizenz gehören. Der per LA (wegen POV und Redundanz) entfernte Artikel liegt zur Überarbeitung in meinem BNR. Der kommt als nächstes. --Martina Nolte Disk. 18:52, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Politische, soziale, kulturelle, ethische und wirtschaftliche Bedeutung fehlt...

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Da behandelt das Lemma das Wesentliche des Wikiversums - und dann sowas... Wer hat da entsprechendes Hintergrundwissen und kann den Artikel zu einem Lesenswerten ausbauen? Gruss, --Markus (Diskussion) 12:04, 26. Mär. 2019 (CET)Beantworten

7.3.1.1 Systematik

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Es geht um den Untergang der alten Welt um die Hure Babylon und dem Aufbau einer real existenten neuen Welt mit der dann in unserem Sonnensystem gültigen 7.3.1.1 Systematik.

Habt Ihr darüber weitere Informationen?

Gruß Thomas Feuersenger Tripolmaster (Diskussion) 13:30, 1. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gesucht: Praxisbeispiele für typische rechtliche Fragen und Anwendungsschwierigkeiten

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Eine besondere Anfrage: Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Autoren Till Kreutzer möchten wir bei Wikimedia Deutschland e. V. unsere weit verbreitete Publikation “Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen” aktualisieren. Um die Praxisrelevanz noch zu steigern, würden wir gern eine Reihe von Praxisbeispielen aufnehmen. Auf deren Basis möchten wir typische rechtliche Fragen und Anwendungsschwierigkeiten erklären. Um herauszufinden, welche rechtlichen Fragestellungen und Beispiele besonders relevant sind (z. B. weil sie besonders oft auftreten), schreibe ich hier. Bitte schreibt mir gern weiter häufig auftretenden Rechtsfragen und Praxisbeispiele, damit wir den Leitfaden noch besser auf die Bedarfe auch der Wikimedia-Communitys abstimmen können. Fragen und Praxisbeispiele können sich sowohl auf die Nachnutzung von CC-Inhalten (Sicht der Lizenznehmer*innen) als auch auf deren Lizenzierung (Sicht der Lizenzgeber*innen) beziehen. Beispiele wären:

  • Nachnutzung:

Genügt es bei der Quellenangabe (Attribution-Pflicht) die Autorin zu nennen oder müssen weitere Angaben gemacht werden? Gibt es konkrete Vorgaben, wo die Quellenangaben angebracht werden müssen? Löst die Kombination von verschiedenen Inhalten in einer Publikation die sa-Pflicht (share alike) aus und muss ich die ganze Publikation daher unter der share-alike-Lizenz veröffentlichen? Handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung, wenn Inhalte in einer kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltung eines gemeinnützigen Trägers genutzt werden sollen? Worauf kommt es bei der Abgrenzung von kommerziell und nicht kommerziell an? Widerspricht es einer nd-Lizenz (keine Bearbeitungen), ein CC-Bild mit anderen Bildern kombiniert nachzunutzen und zu veröffentlichen? Wie unterscheidet sich eine Zusammenstellung von einer Bearbeitung?

  • Lizenzierung:

(Wie) Kann ich Bilder und Text unter verschiedenen Lizenzen veröffentlichen, wenn sie gemeinsam in einem Dokument enthalten sind? Bieten sich nc-Lizenzen (non commercial) für Open Content an, der von der öffentlichen Hand veröffentlicht wird? Immerhin kann so ausgeschlossen werden, dass sie von Unternehmen kommerzialisiert werden. Wie unterscheiden sich die Lizenzen von Pixabay, Unsplash und CC (CC0, CC by)? Unter welchen Lizenzen sollten offene Meta- oder Forschungsdaten veröffentlicht werden (im Sinne von Open Data)? Bieten sich die Lizenzen von CC an oder sind spezielle Open-Data-Lizenzen besser geeignet?

Hilfreich wäre für uns jeweils auch der konkrete Kontext, in dem diese und ähnliche Fragen auftauchen. Also z.B.: Wir möchten als Stiftung gerne frei lizenzierte Bilder auf unserer Website nutzen. / Ich möchte ein freies Unterrichtsmaterial veröffentlichen und dafür eigene Textbausteine und Grafiken Dritter nutzen. / Wir möchten die Publikationsreihe unserer Publikation unter einer freien Lizenz herausgeben. Vielen Dank im Voraus für jegliche Hinweise! --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 12:08, 4. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Gedruckte Bücher

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Gibt es gedruckte Bücher, die einem OpenBook zumindest nahe kommen, also etwa nur zu den Herstellungskosten ohne Gewinnmarge (der Urhebenden)? --2A02:8108:8380:5060:106A:1082:55E8:4DA4 18:55, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Keine Gewinnmarge ist kein Kriterium für ein Openbook. Es wird heute viel als Open Conent publiziert. Einerseits wissenschaftliche Artikel, natürlich viel online wie die Wikipedia, aber auch Bücher. Mir ist beispielsweise Punctum Books bekannt. Die Autoren können aber durchaus am Verkauf der gedruckten Bücher mitverdienen. --Lars (User:Albinfo)   14:12, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Verdienstspanne beim Verkauf klingt aber nicht sehr "Open", wenn ich es etwa mit Open-Source-Software vergleiche. Ich sitzte zur Zeit auch an einer Art Buch; falls das mal fertig werden sollte, würde ich es gern gedruckt nur zu den Herstellungskosten unter die Leute bringen können, weiß aber nicht, wie das anzustellen wäre. Auf den Self-Publishing-Plattformen ist auch immer von Gewinnbeteiligung die Rede. --2A02:8108:8380:5060:F52C:AC7:6BAC:B75 11:52, 3. Mär. 2024 (CET)Beantworten