Diskussion:Gesetz
Den folgenden Beitrag von Wikipedia:WikiProjekt Recht/Überarbeitungsliste erlaube ich mir zur Begründung des Überarbeiten-Bausteins hierher zu kopieren. -- Wolfgang Kopp 18:58, 25. Feb 2006 (CET)
- Ich misch mich hier mal ein, weil auch ich Gesetz zur Überarbeitung einstellen wollte. Grund: Wie muß ein Gesetz aussehen, welche Anforderungen erfüllen (Gleichheit, Bestimmtheit, Verständlichkeit). Wann tritt ein Gesetz in Kraft (Rückwirkungsverbot, Zuständigkeit). Was ist mit "illegalen" Gesetzen? Der Artikel ist außerdem für dieses Thema erstaunlich knapp. Grüße von --Omi´s Törtchen 02:48, 11. Feb 2006 (CET)
Widerspruch im Artikel
BearbeitenZum einen: "...Kein Gesetz im materiellen Sinne ist dagegen eine Verwaltungsvorschrift, ..." Zum anderen: "...Materielle Gesetze hingegen werden von der Öffentlichen Verwaltung als Verordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift erlassen..." Kann das jemand abschließend klären? (nicht signierter Beitrag von 77.178.253.46 (Diskussion) 12:15, 2. Okt. 2010 (CEST))
Laut dem Artikel ist das BGB ja auch materielles und formelles Recht zugleich... 188.192.44.92 22:11, 25. Okt. 2010 (CEST)
Menge an Gesetzen
BearbeitenNuetzlich waere eine kleine Erhebung ueber die Menge an Gesetzen in bestimmten Rechtsbereichen. Online fand ich z.B., dass die Sozialgesetzbuecher I - XI (ohne II) zusammen 1980 Paragraphen ausmachen (SGB III, Arbeitsfoerderung alleine 435). Wenn man vergleichbare Zahlen fuer das Steuerrecht, Strafrecht, etc. faende, koennte man einige interessante Aussagen treffen. Der Leser waere in den Stand gesetzt, zu ahnen, weshalb z.B. Kritiker den deutschen Arbeitsmarkt als "ueberreguliert" bezeichnen oder weshalb Kirchhof meint, das deutsche Steuerrecht sei verfassungswidrig (weil kein Steuerzahler es mehr verstehen kann). (Matthias)
Gesetze nicht nur in der Rechtswissenschaft
BearbeitenDass Gesetze nicht nur in der Rechtswissenschaft von Bedeutung sind, sollte schon am Anfang des Artikels erwähnt werden. -- Nichtich 01:00, 12. Okt 2004 (CEST)
Geschichte
Bearbeitengeschichte des gesetzes fehlt: codex hamurabi etc.
"von Verfassungs wegen"
BearbeitenDiese Formulierung findet man sowohl in diesem Artikel als auch 21.000 mal bei google. Ist die Formulierung korrekt? - Mobi2005 15:37, 13. Aug 2005 (CEST)
Begriffsklärung
BearbeitenDer Artikel enthält die Unterscheidung zwischen Gesetz im rechtlichen Sinne, dem Naturgesetz und dem Gesetz der Naturwissenschaft. Die Abgrenzung von der Naturwissenschaft ist mit dem Begriffsklärungshinweis deutlich gemacht, allerdings mit dem Hinweis, dass es hier um juristische Gesetze gehe, was nicht (mehr) vollständig richtig ist. Vorschlag? gerald h 02:33, 28. Okt 2005 (CEST)
Begriffsklärung in allgemeiner Form vorweg (als Vorschlag)
BearbeitenWäre es nicht sinnvoll, den Begriff übergreifend zu klären? Ich war auf der Suche danach, was ein Gesetz ausmacht, gleich, ob dieses Gesetz juristischer, philosophischer, naturwissenschaftlicher Natur ist. Mein Vorschlag ist, eine Seite zur Begriffsklärung zu machen und dann den Inhalt der aktuellen Seite unter "Gesetz (juristisch)" weiter zu bearbeiten. In der allgemeinen Definition könnte beispielsweise erwähnt werden, dass Gesetze eine Schlussfolgerung darstellen, eine Ausgangsbasis benötigen, dass mit der Schlussfolgerung etwas erzwungen oder verhindert wird/werden soll, was im juristischen Umfeld auch auf eine Motivation hinweist, usw. ... MfG Youpidoe
Zweck der Gesetze
BearbeitenDa unsere Gesellschaft gewaltig unter Zweckorientierungsmängeln leidet und viele Menschen damit im Nebel rumstochern, insbesondere die Rechtsprechung enorm belastet ist durch widerrechtliche Auslegung vieler Gesetze, wäre es sinnvoll, auf den Zweck der Gesetze einzugehen.
Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen, Vereinbarungen usw., die man unter dem Oberbegriff "Rechtsvorschriften" zusammenfassen kann, sind im Grunde nichts anderes als Vereinbarungen für die vielen unterschiedlichsten Partnerschaften. Um Begriffe zum mächtigsten Steuerungsinstrument menschlichen Verhaltens erklären zu können, empfiehlt sich eine causalogische Betrachtung der Strukturen aller Aktivitäten wahrnehmbarer Existenzen. Auch Vernunftwesen sind diesen Strukturen unterworfen.
Schaut man genau hin, kann man entdecken, daß es allen Existenzen nur um die Verwirklichung eines einzigen Rechtes geht, und daß sich dieses Recht nur mithilfe von Partnern erreichen läßt. Sämtliche Gesetze sind nach dem Gerechtigkeitsprinzip aufgebaut und folgen der evolutionären Direktive des zufriedenstellenden Ausgleichs von Leistungen innerhalb besagter Partnerschaften.
Akribisch rechtsphilosophisch betrachtet ist ein vorübergehendes Unrecht des momentan überlegenen Partners notwendig und verlangt dem momentan unterlegenen Partner eine Leistung ab, um den überlegenen in einen Wohlgefühlzustand zu versetzen. Der muß sich dann durch eine adäquate Leistung revanchieren. Dies kann auch über andere Partner stattfinden.
Findet das Austarieren von Leistungen nicht statt, ist Justitia sauer und haut den Streithanseln ihre Waage um die Ohren, besonders, wenn sie Anwälte haben, die den Streit noch vergrößern durch Verzerrungen der Wahrheit ... ;-) (Bis auf den letzten Satz meines Beitrags ist alles sehr ernst und von fundamentaler Bedeutung für viele, schlecht erledigte Konflikte.)
Schöne Grüße von "Cräsch"
PS: Wen muß man bestechen, um bearbeitungsresistente Artikel editieren zu können ...? ;-)) --Cräsch (Signatur nachgetragen von --Bubo 容 22:41, 3. Dez 2005 (CET) )
Rechtsdschungel ausputzen
BearbeitenMangelhafte Kontrolle des Bürgers hat leider Juristen gestattet, sich ein sehr komplexes Kompetenzmonopol einzurichten mit sehr vielen verwirrenden Begriffen, die auch von Juristen nicht immer richtig zugeordnet und gebraucht werden. Diese kontrollbehindernde Tatsache distanziert Juristen und Nichtjuristen, die leider keine Dolmetscher haben, um sich so verständigen zu können, daß alles Recht wird.
Ich habe mir durch intensive Tiefbohrungen im Rechtssystem ein sehr einfaches Bild von den "Vereinbarungswerken" der Menschen gemacht, das der Göttin der Gerechtigkeit und ihren Mitarbeitern eine einfache Richtschnur sein könnte, um Rechtsfrieden herzustellen und unsere Welt zu befrieden.
Die Zeiten, in denen Mächtige vorhandenes Wissen alleine für sich nutzen konnten, und damit Ohnmächtige unterdrücken und ausbeuten konnten, sind mit dem Internet und der Möglichkeit, sehr rasch und mühelos an nützliche Informationen zu kommen, gottseidank vorbei. Es wird zwar noch ein Weilchen dauern, bis sich die Segnungen der Weltvernetzung dahingehend entwickeln, aber es wird schon ...
Insofern würde ein Eingreifen in die Darstellung von Rechtswissen einem Kahlschlag gleichkommen, der mitgestaltende Juristen vermutlich an die Grenzen ihrer Toleranz bringen könnte. Ich würde mich freuen, wenn sich interessierte Juristen und Nichtjuristen über die WEB-Site http://www.zweite-hilfe.de ihr "rechtes Auge" öffnen ließen, damit die vielen Menschen, die unter belastendem Unrecht leiden, ihre Berührungsängste mit der mächtigsten Frau der Welt verlieren und Juristen mehr als Macht des Rechts achten. Die vielen Rechtsfrustrationen, die zu einer massiven Ablehnung der Juristerei geführt haben, ist auch sehr vielen Juristen nicht Recht, die ihre Aufgabe darin sehen, unsere Welt zu befrieden.
Welch bedeutungsvolle Aufgabe die Rechtswirtschaft erfüllt und wieviel sie tun könnte für eine bessere Welt, ist leider kaum jemand bewußt, nicht mal Juristen, die sich tagtäglich mit dem Unrecht der Welt herumschlagen müssen und darüber wohl etwas zu ignorant geworden sind. Man kann es verstehen, denn sich in die Auseinandersetzungen anderer einzumischen, sich mir ihren Wahrnehmungsstörungen und Selbsttäuschungen zu beschäftigen, um eine gerechte Entscheidung treffen zu können, die den direkt Betroffenen und allen anderen Recht ist, ist gar nicht so einfach.
Wenigstens ein Semester Psychologie und eine Grundausstattung mit dem Werkzeugkasten "Verständigung" würde viel helfen, um so viel von Konfliktklärung und -bewältigung zu verstehen, daß weniger Juristen als Macht des Unrechts verachtet werden von unserer sich nach Gerechtigkeit verzehrenden Gesellschaft.
-- Cräsch 00:02, 7. Dez 2005 (CET)
- Ja, aber wir schreiben eine Enzyklopädie, siehe deshalb bitte auch hier. --Bubo 容 17:42, 7. Dez 2005 (CET)
Alkibiades, kannst Du bitte wenigstens einen Anhaltspunkt für Deine auf meiner Diskussionsseite angebrachten abwertenden Aussage nennen, mein Text "Rechtsdschungel" LIEGE NEBEN DER SACHE? Nachdem bereits einige Rechtsinformationen von mir ohne Begründungen gelöscht worden sind, würde ich gerne rasch klären, ob hier einfältige Machtinteressen mitmischen und dem Volk wichtige Rechtsklarheit vereiteln, oder ob nur ein emotionales Malheur vorliegt.
Ein Rechtsportal wäre angebracht bei diesem mächtigen Thema, das leider zu sehr in der Hand einer Minderheit ist, unter der sich auch viele unerkannte schwarze Schafe befinden.
Danke und Grüße von Cräsch 17:47, 7. Dez 2005 (CET)
- Bubo, die wenigsten werden als "Enzyklopäden" geboren. ;-) Einerseits ist die Ermutigung, Wissen einzuspeisen so groß, daß DIE INTERNET-ENZYKLOPÄDIE in den Verdacht gerät, eine Diskussionsplattform zu sein. Andererseit werden Mutige frustriert, indem man ihre Mühe löscht, ohne dies zu begründen. Sind in den Editseiten Kommentare zu finden wie "Katastrophal - kein Lexikonstil", ist das allemal noch besser als gar nichts zu schreiben. Wird hier so viel Schrott geschrieben, daß man nicht hinterherkommt und keine Zeit hat, mit enzyklopädischer Fähigkeit wenigstens ein paar Worte zu schreiben, sollte darüber nachgedacht werden, Beiträge grundsätzlich erst nach Anerkennung auf der Diskussionsseite zu publizieren. Man könnte sich damit einiges sparen.
- Meine Anmerkungen hier unterstützen die Wikipediaphilosophie, aber nicht die Philosophie einiger Schreiber hier, die nicht dumm genug sind, um gescheiter zu werden. Diese Philosophie konterkariert den Sinn von Wikipedia. Ich habe nichts dagegen, wenn versierte Autoren hier anerkanntes Wissen so formen, daß es paßt. Löschen sie eingebrachtes Wissen radikal, weil es ihnen nicht paßt, wenn andere mehr wissen als sie, muß man halt auch mal in einer Diskussionsseite etwas ausführlicher werden. Danke und schöne Grüße! --Cräsch 08:04, 8. Dez 2005 (CET)
Was bitte von meinen Informationen hier unterstützt Wikipedia nicht? Warum kommen keine Reaktionen? --Cräsch 08:04, 8. Dez 2005 (CET)
Qualität?
BearbeitenIch finde den Artikel eigentlich gar nicht schlecht. --AHK 12:19, 1. Mär 2006 (CET)
"Jedes Gesetz im materiellen Sinne ist auslegungsfähig und -bedürftig"
BearbeitenHabe diesen Satz wieder gelöscht, weil er erstens eine Binsenweisheit verkündet und zweitens so nicht richtig ist. Jedes Gesetz kann und muß ggf. ausgelegt werden. Es spielt dafür überhaupt keine Rolle, ob es ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinn ist. - Atn 10:05, 8. Mär 2006 (CET)
Gesetze im nur materiellen Sinn
BearbeitenSollte hier nicht auch noch auf Gesetze im nur materiellen Sinn hingewiesen werden? Sprich, Gesetze die nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind, sondern von der Exekutiven (Bsp.: EStDv).
- Kann natürlich eingebracht werden, warum nicht? --Stephan Klage (Diskussion) 19:17, 21. Jul. 2020 (CEST)
Sollte nicht auch zumindest erwähnt werden, das die Wortherkunft des Wort Gesetzes vom gesetzten stammt und dabei eher vom Naturrecht bzw. den Naturgesetzen (überpositiven Recht) abgeleitet wird? Da diese Rechte oder Gesetze eben gesetzt und damit für den Menschen unveränderlich sind? (nicht signierter Beitrag von 77.179.225.43 (Diskussion) 15:59, 21. Jul. 2020 (CEST))
- Aus der Etymologie des Wortes lässt sich „Festsetzung“, „Setzen“ filtern. Weiterhin: „feste Regel“, „Richtlinie“, „Richtschnur“. Daraus selbst kann ich noch nicht herleiten, dass das Gesetz begrifflich dem Naturrecht nahe stehen soll. Naturgesetz ist ja wieder etwas anderes. Naturrecht wurde in verschiedenen Phasen der fortschreitenden Entwicklung der Geschichte des Rechts nicht anerkannt, ohne dass jemand bestreiten würde, dass in diesen Zeiten Gesetze verfasst worden wären. Überhaupt würde ich einwenden, dass der Gegenbegriff zum Naturrecht der des positiven Rechts ist und positiv sich aus dem lateinischen ponere herleitet, „setzen“/„stellen“/„legen“, also die Zielrichtung der Nachfrage genau trifft. FAzit: Die Frage müsste deutlich spezifiziert werden. --Stephan Klage (Diskussion) 19:17, 21. Jul. 2020 (CEST)
Teil
BearbeitenViele Gesetze sind in Teile aufgeteilt. Wonach geht diese Aufteilung? --Abdull 15:16, 14. Feb. 2008 (CET)
Europäisches Recht
BearbeitenEin Absatz zu europäischem Recht (also v.a. EG-Verordnungen, die ja quasi Gesetze sind sowie EG-Richtlinien) würde dem Artikel noch ganz gut tun. Kennt sich jemand damit aus? 87.187.2.125 11:47, 27. Feb. 2008 (CET)
Gesetze und Verordnungen anderer Länder
BearbeitenIn der Wikipedia werden auch Gesetze aus mehreren Ländern, hauptsächlich D, A, und CH und anderswoher zitiert oder verlinkt.
Wie ist dazu die richtige Schreibweise?
- Österreich: Gesetz über...
- Österreichisches Gesetz über...
- Republik Österreich: Gesetz über...
- Rechtsprechung Österreich: Gesetz über...
- Kirgisische Republik: Gesetz über...
bzw. welche zugehörige Formatierung, kursiv, unter Anführungszeichen?
- Österreichisches Gesetz über...
- Österreichisches Gesetz über...
- Österreichisches „Gesetz über...“
- Österreichisches „Gesetz über...“
Wer weiß da Bescheid? --Ohrnwuzler 09:55, 12. Okt. 2011 (CEST)
- Da die Frage mit der Verbesserung des Artikels hier nichts zu tun hat, evtl. hier oder hier bzw. da vorstellig werden. --Rex250 21:57, 12. Okt. 2011 (CEST)
Verlinkung
Bearbeiten... auf engl. Wikipedia fehlt -- 188.108.122.59 08:14, 14. Jan. 2012 (CET)
Gesetz im formellen Sinn
BearbeitenSehr geehrte Autorinnen und Autoren, ich darf euch um die inhaltliche Verbesserung des folgenden Satzes bitten: "Gesetz ... ist jede Maßnahme ... die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat." Unter dem Vorbehalt, dass ich die inhaltliche Aussage des vorbenannten Satzes richtig verstanden habe, biete ich folgenden Korrekturvorschlag an: Ein Gesetz ... ist jede Maßnahme ... die in ihrer Fassung eine bestimmte, für Gesetze normierte Form hat. Mit freundlichen Grüßen, --212.23.103.132 18:02, 1. Mär. 2013 (CET)
- Du hast die inhaltliche Aussage nicht richtig verstanden. Ich verstehe übrigens Deinen Formulierungsvorschlag inhaltlich auch nicht, er ergibt keinen Sinn. Falls er doch einen hat, ist er auf jeden Fall falsch. Es geht um die Verfassung, nicht die "Fassung". Ich weiß gar nicht, wie man das anders formulieren sollte. Vielleicht hilft dieser Hinweis: Setze für "Verfassung" "Grundgesetz" ein, so heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verfassung nennt nur Rechtsnormen (materielle Gesetze) "Gesetz", wenn sie in einem bestimmten Verfahren und einer bestimmten Form (v.a.: vom Parlament) erlassen wurden.--Kybing (Diskussion) 19:16, 1. Mär. 2013 (CET)
- Hallo Kybing, wird vor der Präposition "für" das Indefinitpronomen "eine" eingefügt, dann ist der Satz grammatikalisch zwar korrekt, aber seine inhaltliche Aussage immer noch falsch, da die Verfassung bzw. das Grundgesetz weder die formelle oder formale Form, noch den formellen oder formalen Inhalt von Gesetzen, (Verordnungen, Ordnungen und Richtlinien etc.,) oder eben auch von "Maßnahmen" bestimmt, auch wenn hierarchisch untergeordnete Rechtsätze selbstverständlich auf dem Grundgesetz formell oder formal basieren können, ja sogar müssen, wenn sie verfassungskonform sein wollen. Ich empfehle dir zu diesem Thema die Lektüre des Artikels Rechtsquelle. Hier werden im Unterabschnitt Gesetze die Begrifflichkeiten "materielles Gesetz" und "formelles Gesetz", aber leider nicht sehr ausführlich, erklärt. Ich hoffe du machst es besser. Ich bedanke mich für dein Engagement schon im Voraus, und verbleibe mit freundlichen Grüßen, --212.23.103.132 23:17, 1. Mär. 2013 (CET)
- "...wird vor der Präposition "für" das Indefinitpronomen "eine" eingefügt..." Wo ist das denn im hier diskutierten Abschnitt so? Kannst Du bitte den Satz vollständig zitieren und die Deiner Ansicht nach falsche Formulierung markieren (z.B. kursiv)? Danke--Kybing (Diskussion) 18:38, 2. Mär. 2013 (CET)
- Hallo Kybing, wird vor der Präposition "für" das Indefinitpronomen "eine" eingefügt, dann ist der Satz grammatikalisch zwar korrekt, aber seine inhaltliche Aussage immer noch falsch, da die Verfassung bzw. das Grundgesetz weder die formelle oder formale Form, noch den formellen oder formalen Inhalt von Gesetzen, (Verordnungen, Ordnungen und Richtlinien etc.,) oder eben auch von "Maßnahmen" bestimmt, auch wenn hierarchisch untergeordnete Rechtsätze selbstverständlich auf dem Grundgesetz formell oder formal basieren können, ja sogar müssen, wenn sie verfassungskonform sein wollen. Ich empfehle dir zu diesem Thema die Lektüre des Artikels Rechtsquelle. Hier werden im Unterabschnitt Gesetze die Begrifflichkeiten "materielles Gesetz" und "formelles Gesetz", aber leider nicht sehr ausführlich, erklärt. Ich hoffe du machst es besser. Ich bedanke mich für dein Engagement schon im Voraus, und verbleibe mit freundlichen Grüßen, --212.23.103.132 23:17, 1. Mär. 2013 (CET)
Für die Rechtsprechung maßgebliche Rechtslage
BearbeitenDie Rechtsprechung ist deshalb verpflichtet, ihre Urteile auf die Rechtgrundlage desjenigen Zeitpunkts abzustellen, zu dem ein Rechtsstreit entstanden war.
Falsch. Entscheidungen (nicht nur Urteile) von staatlichen Stellen (nicht nur in der Rechtsprechung) müssen nach der Rechtslage ergehen, die für den zu beurteilenden Sachverhalt maßgeblich ist. Das ist in der Regel die zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Sachverhalts geltende Rechtslage (der Rechtsstreit darüber kann erst viel später entstehen). Aber auch das ist nicht zwingend. Eine Rückwirkung ist nicht völlig ausgeschlossen, wie auch ein Blick in den verlinkten Artikel "Rückwirkung" zeigt. --Kybing (Diskussion) 16:43, 11. Mai 2014 (CEST)
Gesetzeseinhaltungspflicht
BearbeitenGibt es eine staatsbürgerliche Pflicht, Gesetze einzuhalten? Das kommt ja auch in Vereidigungsformeln explizit vor, als ob es nicht selbstverständlich wäre oder nicht normativ von jedem/von jeder gefordert wäre. Steht eine Pflicht dazu im Grundgesetz oder in der Österreichischen Verfassung oder im Völkerrecht? --90.146.31.101 15:30, 21. Mai 2016 (CEST)
Beispiele "Gesetze im Formellen Sinne"
BearbeitenLiebe Leserinnen und Leser, liebe Autorin, lieber Autor,
Mir ist eine Unstimmigkeit ins Auge gefallen, bzgl. der Definition von Gesetz in diesem Artikel. Aufgefallen ist es mir im Abschnitt "Gesetze im formellen und materiellen Sinn".
Hier heißt es in den Beispielen:
"Nur materielle Gesetze sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) (erlassen vom Bundesverkehrsministerium auf Grundlage des StVG) oder eine kommunale Hundesteuersatzung (erlassen von der Gemeinde auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des jeweiligen Bundeslandes)."
Aber ist nicht die StVO eben eine Rechtsverordnung und damit kein Gesetz (gleiches gilt für die Satzung)? Ich bin keine Juristin, aber ich bitte dies zu überprüfen. Der Wikipedia-Artikel zu "Verordnung" (https://de.wiki.x.io/wiki/Verordnung) bestätigt meine These. Derartige Formulierungen stecken in der ganzen Sektion "Gesetze im formellen und materiellen Sinn". (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:4eb:6b00:b51e:e571:4cbd:9f3a (Diskussion) 10:20, 26. Sep. 2018)
- Die Aussagen im Artikel sind richtig und müssen daher nicht geändert werden. Die StVO ist eine „generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung“ und deshalb ein Gesetz im materiellen Sinn. Für Verwirrung sorgt offenbar die Tatsache, dass eine Verordnung trotz ihrer Bezeichnung ein Gesetz im materiellen Sinn ist. Wenn umgangssprachlich von „Gesetz“ die Rede ist, meint man damit die Regelungen, die vom Parlament („dem Gesetzgeber“) beschlossen wurden und auch die Bezeichnung „-gesetz“ im Namen tragen. Umgangssprache und Juristendeutsch weichen also voneinander ab. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:11, 1. Feb. 2021 (CET)
Mehrdeutigkeit der Wortes Gesetz
BearbeitenVornweg: Leider ist keine Etymologie gennant in der Einleitung. Der Begriff Gesetz wird in der Wissenschaft auch ziemlich häufig verwendet. Bsp: Gravitationsgesetz (Gesetz der Schwerkraft), Newtonsche Gesetze, Ohmsches Gesetz, also in Physik, Axiom (in Mathematik), und wohl gelegentlich auch nicht nur in den Naturwissenschaften. Wie z.bsp. bei Gesetz der Anziehung --178.197.230.79 15:40, 27. Okt. 2019 (CET)
Wegen verlangt den Genitiv und ein femininer Genitiv wird ohne s gebildet
BearbeitenDie Deklination von Worten kann im Zweifelsfall beim Duden nachgeschaut werden. https://www.duden.de/deklination/substantive/Verfassung Und falsche Grammatik hat nichts mit angeblicher Fachsprache zu tun. Haster2 (Diskussion) 05:16, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Hallo Haster2 und zur Info auch BurghardRichter, in der Sprache/Grammatik gibt es (insbesondere in Fachsprachen) aber immer bestimmte Ausnahmen. In
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle. Richtiges und gutes Deutsch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 8. Auflage. Band 9, Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-91239-1, Seite 999, Eintrag „von“, Punkt 3.
- heißt es u. a. explizit: „In festen Verbindungen der Sprache des Rechts wird das Genitiv-s auch bei bestimmten Feminina verwendet: von Verfassungs wegen.“
- Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:30, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Hallo Haster2, was soll jetzt dieser völlig unnötige Edit-War im Artikel. Ich habe hier (siehe 1 -2 cm weiter oben) doch eine Referenz (von Duden) genannt. Also entgegen deiner letzten Behauptung kennt der Duden „von Verfassungs wegen“ sehr wohl. Es wäre wohl vernünftig, wenn du deine ebene getätigte Zurücksetzung selber wieder rückgängig machen würdest... --Udo T. (Diskussion) 12:57, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Da rollen sich ja die Fußnägel hoch. Einer macht es falsch, eine andere macht es nach und das Ergebnis ist, dass ein falscher Genitiv als "Fachsprache" gilt? Das ist ja fasst noch schlimmer, als die Benutzung des Dativs. Kannst Du mal bitte schreiben, was im Satz davor und danach steht? Ist es eine Muss-, eine Kann- oder eine Soll-Regel? Haster2 (Diskussion) 12:58, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Udo T., schau doch mal in die Versionsgeschichte. Und den Zeitstempel. Und dann auf deinen Zeitstempel hier. Haster2 (Diskussion) 13:00, 27. Jul. 2022 (CEST)
- Hallo Haster2, ok, habs schon gesehen, danke.
- Unter Punkt 3. im Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle steht insgesamt:
- „3. von Amts wegen: Der Ausdruck zwischen von und wegen steht im Genitiv: von Amts, von Rechts wegen. In festen Verbindungen der Sprache des Rechts wird das Genitiv-s auch bei bestimmten Feminina verwendet: von Verfassungs wegen.“
- Ein Muss gibt es in der Sprache selten und es gibt nun mal mehr oder weniger häufig Ausnahmen. Das ist in etwa wie mit der Steigerung des Adjektivs „schwarz“: viele Menschen behaupten, „schwarz“ könne aus rein logischen Erwägungen gar nicht gesteigert werden; trotzdem haben aber schon viele Menschen den schwärzesten Tag in ihrem Leben erlebt. Sprache ist mitunter unlogisch und hält sich gelegentlich nicht an Regeln, die ja ansonsten regulär meistens zur Anwendung kommen.
- Unter Punkt 3. im Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle steht insgesamt:
- Das ist einfach mitunter so und ich habe das auch erst langsam verinnerlicht, seit ich anfing, nebenan im Wiktionary mitzuarbeiten. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:15, 27. Jul. 2022 (CEST)