Diskussion:Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
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BearbeitenStimmt alles nicht !!! (nicht signierter Beitrag von 87.164.24.57 (Diskussion) 09:55, 13. Mär. 2012 (CET))
In seiner jetzigen Form ist der Abschnitt nicht geeignet, dem Leser Information zu vermitteln: "Nach der neuen Unfallversicherung bringt zumindest bis zu mittelgroßen Firmen mehr Verwaltungsarbeit: auch sie müssen verfügbare Zeiterfassungsdaten für die Mitarbeiter-Anwesenheit liefern können... Bisher tolerierten die Genossenschaften pauschale Angabe"
- Welche neue Unfallversicherung? Es wäre sinnvoller, das Wesen/Ziel der Reform zu beschreiben an Stelle von eher diffusen Kritiken.
- Was sind "bis zu mittelgroße Firmen"?
- Die nicht erklärte Bedeutung der Anwesenheitszeiten macht den Abschnitt OMA-untauglich
- "Genossenschaften" (mit Wikilink!) ist hier irreführend.
- Was ist unter den tolerierten pauschalen Angaben zu verstehen bzw. was ändert sich bezüglich der geforderten Angaben konkret?
Von den inhaltlichen Lücken abgesehen ist der Abschnitt auch sprachlich eine Herausforderung für den Leser. Letztendlich erahnt man, dass da irgendetwas irgendwie anders und kompliziert wurde (oder werden wird) -- aber nichts Genaues weiß man nicht.
Daher die Bitte, den Abschnitt inhaltlich und sprachlich mit Sinn zu füllen - andernfalls halte ich die komplette Löschung für angeraten.--84.158.108.77 19:21, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Besser? -- Aschmidt 21:35, 26. Jun. 2008 (CEST)
- Danke und Hallo, erst einmal danke fd fairness hier. Es ist nach dem FAZ-Artikel - der gewichtig genug schien, die Umorganisation wenigstens hier zu nennen - wohl zu erwarten, daß genaueres über sie bald berichtet wird. /Hatte den Abschnitt rasch erwähnt - ohne Fachmensch zu sein - hoffend auf wirklich passende Experten. Und - das hat geklappt, s.o.Sieb 15:58, 27. Jun. 2008 (CEST)
- "wichtig genug schien [...] rasch erwähnt [...] hoffend auf wirklich passende Experten [...] hat geklappt". Diese Zusammenfassung des "Worfklows" deutet auf eine sehr "inviduelle" Vorstellung von Zusammenarbeit hin. Desweiteren belustigt die Vorstellung, dass nach einem FAZ-Artikel auf weitere FAZ-Infos gewartet werden müsste, um einen sinnvollen Text in den Artikel zu schreiben. FAZ (und Börsenblatt...) sollen wohl als Quelle ausreichen. Was da nicht drin steht, existiert nicht oder "dürfen" andere Autoren nachtragen.... Diskussion über Arbeitsstil siehe Benutzer_Diskussion:Siebzehnwolkenfrei#Artikelerg.C3.A4nzungsw.C3.BCnsche_bitte_auf_Diskussionseite.2C_nicht_direkt_in_Artikel und folgende.--84.158.70.32 10:17, 28. Jun. 2008 (CEST)
- Danke und Hallo, erst einmal danke fd fairness hier. Es ist nach dem FAZ-Artikel - der gewichtig genug schien, die Umorganisation wenigstens hier zu nennen - wohl zu erwarten, daß genaueres über sie bald berichtet wird. /Hatte den Abschnitt rasch erwähnt - ohne Fachmensch zu sein - hoffend auf wirklich passende Experten. Und - das hat geklappt, s.o.Sieb 15:58, 27. Jun. 2008 (CEST)
Habe nun die Einzelheiten in Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz ausgelagert und in diesem Artikel nur noch einen Überblick belassen. Einerseits hat das Gesetz schon wegen der Tragweite und des Umfangs der Reform einen eigenen Artikel verdient, andererseits genügt es, an der Stelle einen Überblick zu geben. Wer sich für mehr interessiert, mag weiterlesen.--Aschmidt 22:23, 24. Jun. 2010 (CEST)
Gesetzliche Unfallversicherung in Österreich
BearbeitenGibt es irgendwo einen Artikel über die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich? Gibt es dort auch Berufsgenossenschaften oder wie heißt das dort? --Turan MUC 21:17, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo Turan MUC, für solche Anfragen ist diese Diskussionsseite eigentlich nicht gedacht (sh. WP:DS). Dafür gibt es andere Seiten, auf denen auch allgemeine Diskussionen über die Wikipedia geführt werden. Zum Beispiel:
- die Auskunft für allgemeine Wissensfragen
- Fragen zur Wikipedia
- Aber hier ist die Lösung jedoch ganz einfach: Der Artikel Gesetzliche Unfallversicherung in Österreich gibt Auskunft. Gruß Wolfgang H. 10:05, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Auskunft - nobody is perfect. Ich habe jetzt noch einen "Siehe-auch"-Link auf die von dir genannte Seite gesetzt. Ich hoffe, so ist's richtig. --Turan MUC 12:38, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Gute Idee. Ich habe jetzt auch noch auf der österreichischen Seite ein "Siehe auch" hierher eingetragen. :-) --Gruß Wolfgang H. 08:51, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Auskunft - nobody is perfect. Ich habe jetzt noch einen "Siehe-auch"-Link auf die von dir genannte Seite gesetzt. Ich hoffe, so ist's richtig. --Turan MUC 12:38, 17. Okt. 2008 (CEST)
Missverständlicher Satz zu Pflichtversicherung
Bearbeiten- "Pflichtversichert bedeutet hier nicht, dass die Versicherten verpflichtet sind, einen Beitrag zu zahlen (dies muss der Arbeitgeber oder bei versicherten ehrenamtlich Tätigen die jeweils zuständige Institution leisten), wohl aber, dass der Unfallversicherungsträger verpflichtet ist, im Versicherungsfall zu leisten."
Pflichtversichert/Pflichtversicherung im Zusammenhang dass "der Unfallversicherungsträger verpflichtet ist [im Versicherungsfall zu zahlen]" ist falsch, bzw. äußerst missverständlich. Die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und Pflichtversicherung bedeutet hier, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist seine Mitarbeiter zu versichern und Beiträge abzuführen! Dass die Unfallversicherung im Versicherungsfall zahlt ist klar, da es ja der Sinn einer Versicherung ist. Besonderheit ist hier, das nicht der Leistungsempfänger die Beiträge bezahlt, sondern sein Arbeitgeber.
Angebliche Umstrittenheit des Anspruchs auf Schmerzensgeld
BearbeitenIm Artikel heißt es: "Umstritten ist, ob die Unfallversicherung auch Schmerzensgeld gewährt bzw. einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch sperrt" (Bei Leistungen, letzter Absatz). Das ist zumindest für Nichtjuristen missverständlich. Die aktuelle Gesetzeslage ist m.E. klar und vom BVerfG "abgesegnet". Für die Rechtspraxis ist also davon auszugehen, dass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und die zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüche gesperrt sind, solange nicht der sehr unwahrscheinliche Fall eintritt, dass das BVerfG eine andere Entscheidung trifft. Die gegenteilige Auffassung ist damit m.E. akademischer bzw. rechtspolitischer Natur. Das würde ich auch im Artikel so deutlich machen, falls es keinen Widerspruch gibt. --PiCoSam 13:26, 28. Okt. 2010 (CEST)
- Ich stimme der Meinung von PiCoSam uneingeschränkt zu. --Gunilla 19:52, 28. Okt. 2010 (CEST)
Gliederung bitte übersichtlicher
BearbeitenWelches Gesetz schreibt eine bestimmte Gliederung vor? Der Artikel sollte übersichtlich strukturiert sein, damit Leser möglichst zügig zu den sie interessierenden Abschnitten gelangen. Das pauschale Revertieren zu einer unübersichtlichen Version halte ich nicht für hilfreich. Man kann allerdings darüber reden, wo bestimmte Abschnitte gut aufgehoben sind. --Joe 12:57, 9. Mär. 2011 (CET)
- Erledigt --Mike Gimmerthal (Diskussion) 23:29, 23. Sep. 2023 (CEST)
Leistungsberechnung der gesetzlichen UV
BearbeitenZitat: "Grundlage für die Leistungsberechnung ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV). Dieser beträgt 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens der zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Für Unternehmer bestehen dabei besondere Regelungen, wie die Tatsache, dass sich ihre Leistungen nach einer satzungsmäßig festgelegten Versicherungssumme richten"
Korrekt ist, dass der JAV sich aus den 12 Kalendermonaten vor dem Tag des Versicherungsfalls berechnet. Bei Berufskrankheiten kann der JAV sich auch aus dem Verdienst berechnen, der in den 12 Kalendermonaten vor dem letzten Tag der Gefährdung erzielt wurde.
Nicht korrekt ist die Aussage, dass der JAV 2/3 des gesamten Arbeitseinkommens beträgt.
2/3 des JAV sind die sog. Vollrente, die bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 % vorliegt. Die tatsächlich vorliegende MdE wird für den Leistungsanspruch entsprechend berechnet. Z.B.: MdE = 20 %. es gilt JAV * 2/3 = Vollrente * 20 % = Jahresbetrag der Rente / 12 = Monatsbetrag der Rente
Gruß
Andreas (nicht signierter Beitrag von 80.150.2.134 (Diskussion) 14:49, 9. Jan. 2012 (CET))
GUT
BearbeitenAnsich eine gute Übersicht, müsste allerdings mehr auf die Leistungsarten eingehen MfG KADONIS (nicht signierter Beitrag von 195.49.224.20 (Diskussion) 12:54, 30. Jan. 2014 (CET))
Präventionstext
BearbeitenHallo ich wollte einen neuen Abschnitt bezüglich der Prävention ergänzen, da dieser komplett fehlt. Ich sehe es als wichtig an da ich bei dieser Versicherung arbeite und ich für wichtig halte wenn über die Prävention aufgeklärt wird. Ich hoffe mein Text bleibt erhalten den ich demnachst einfüge und auf Zustimmung trifft. --KClauss (Diskussion) 16:21, 24. Jun. 2023 (CEST)
- warum wurde mein Beitrag zurückgesetzt? --KClauss (Diskussion) 19:17, 25. Jun. 2023 (CEST)
- Weil er schlecht war --Mike Gimmerthal (Diskussion) 19:19, 22. Sep. 2023 (CEST)
- Herr Gimmerthal - da war überhaupt nichts schlecht. Ich habe mich mit der Prävention umfangreich beschäftigt. So ein Kommentar will ich hier nicht hören. Ich hoffe, ich war deutlich. --KClauss (Diskussion) 15:04, 8. Jul. 2024 (CEST)
- Weil er schlecht war --Mike Gimmerthal (Diskussion) 19:19, 22. Sep. 2023 (CEST)
Sachleistungen
BearbeitenBS gesetzt. Der Abschnitt ist veraltet und braucht eine Überarbeitung. Mike Gimmerthal (Diskussion) 01:16, 24. Sep. 2023 (CEST)