Diskussion:Gleitender Durchschnittspreis

Aus Gründen der Rechnungslegung kann der GLD-Preis für die Bestandesbewertung in der Bilanz ggf. nicht verwendet werden, wenn der aktuelle Einkaufspreis unter dem GLD-Preis liegt (Niederstwertprinzip).

Hat sich das Niederstwertprinzip nicht durch das BilMoG erledigt/relativiert, so dass der GLD jetzt die Bestandsbewertung besser abdeckt als andere Verfahren? Sieh auch hier und hier

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