Diskussion:Höhlenschutz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Joergens.mi in Abschnitt Definition

Fraktale

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Wenn ich mir die Definition hier ansehe, bin ich mir nicht sicher, ob der Begriff in diesem Artikel richtig angewandt ist. --Schubbay (Diskussion) 21:33, 2. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Danke, Artefakt ist passender. --Derzno (Diskussion) 07:36, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Definition

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Wieso ist das Bild eine Höhlenschutztafel, im Gegensatz zum Begriff des Höhlenschutzes der eine Begriffsbildung einer privaten Organisation ist, sind auf der Tafel nur amtliche Organisationen genannt. Es wird als Naturdenkmal ausgewiesen, Es wird auf die Naturdenkmalverordnung von 1991 verwiesen. Der Schutz der Höhle ist also durch amtliche Begriffe abgedeckt. Der Höhlenverband oder der Begriff Höhlenschutz ist noch nicht mal benannt. Soll hier etwas für die Begriffsbildung Höhlenschutz vereinamt werden. Bis ich den Artikel gelesen habe, bin ich davon ausgegangen da Höhlenschutz eine offizieller Begriff und nicht ein Theoriefindung ist. Ohne das eine amtliche Stelle diesen Begriff Höhlenschutz offiziell nutzt, ist es fraglich, wenn man die üblichen Relevanzkriterien der WP anlegt ob der Artikel einen LA überstehen würde.

Da die Regeln nur für Verbandmitglieder bindend sind - sofern sie sich nicht aus anderen offiziellen Regeln ableiten - ist das Verb dürfen eigentlich durch sollen zu ersetzen, weil ich selber entscheiden kann, ob ich sie befolge.

Das heißt aber nicht, dass die Inhalte dieses Begriffes nicht sinnvoll und vernünftig sind.

Der Verband der deutschen Höhlen und Karstforscher hat anscheinend bundesweit 100 Vereine und 500 Mitglieder, ein also eher kleinerer Verband im Vergleich zu anderen Naturschutzorganisationen. Wie weit ist er denn dort eingebunden.

--Jörgens.Mi Diskussion 22:25, 4. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Vielleicht wäre es besser, den Artikel nach Organisationen zu gliedern. --Flominator 09:13, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

IMO ein klarer Fall für LA!!! Seit wann ist es Aufgabe von WP wenn es keine gesetzlichen Grundlagen gibt hier das Geschwurbel von ein paar "ach wir sind doch so wichtig und meinen es doch nur gut" Minivereinen eine Plattform für so was zu geben? --80.187.102.238 11:13, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Höhlenschutz ist schon inhaltlich nicht ganz einfach wird aber rechtlich wird es richtig schwierig. Seitens deutschen Rechts gibt es kein „Höhlenschutzgesetz“. Österreich hatte wohl sowas mal. Eine Höhle ist wenn überhaupt nur dann gesetzlich geschützt wenn sie sich in einem Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Natura 2000 Gebiet (unter bestimmten Einschränkungen) oder wie im Fall der Tafel der Schönsteinhöhle [1]explizit als Naturdenkmal ausgewiesen ist. Naturpark, Geotop und Biotop sind keine rechtlich bindenden Schutzzustände. Bei übergeordnetem Schutz greifen dann die Bund bzw. auf Länderebene geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Fall der Schönsteinhöhle ist dieses durch eine separate Verordnung klar definiert. Wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung gibt es ja auch die Ethikrichtlinie. Mir ist nur nicht klar, warum hier schon wieder von LA gedroht wird. Es ist doch klar beschrieben und belegt was die Basis der Ethikregel ist. Schliesst das Definieren von Vereinen eine Relevanz aus? Ist damit wirklich mehr geholfen wenn der Artikel wieder gelöscht wird? Ähnliche Bespiel, der Baumschutz. @Telekom IP, auf "Geschwurbel" solltest du unter deinem Klarnamen Position beziehen, ansonsten sehe ich das unter der Kategorie Trollbeitrag. --Derzno (Diskussion) 13:24, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@Derzno: Bezüglich der IP bin ich voll bei dir.

Die Frage ist eine Frage der Relevanz, wie wichtig ist es, wenn die Kreisliga Fussball NordOstHochschwarzwald eine Ethikrichtlinie beschließt. Und aus meinem Verständnis ist der Höhlenschutzverband nichts anderes von seiner Wichtigkeit und Wirkung. Das ändert ja nichts an dem sinnhaftigen und löblichen Inhalten. Es muss sich aber keiner an die Richtlinie halten - der nicht Mitglied im Verband ist, es drohen auch keinen Konsequenzen wenn man sich nicht daran hält - sofern man nicht andere Regelungen mit Konsequenzen ebenfalls verletzt. --Jörgens.Mi Diskussion 14:54, 5. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich war eben mal so frei und habe versucht, dem Artikel eine allgemeinere Struktur zu geben. Der Abschnitt "Schutzbedarf" hat derzeit jedoch nichts NPOV zu tun. Das liest sich - sorry - genau wie die Panikmache auf der Höhlenlistendiskussionsseite. Bekommen wir das etwas neutraler hin? Schön wäre ein kurzer Abriss, warum das Thema Höhlenschutz in den letzten Jahren wichtiger geworden ist. Vielleicht könnte man auch erklären, dass Höhlenforschung technologisch immer einfacher wird und daher auch Laien angezogen werden etc. Gibt es Beispiele, wo Höhlen bereits zerstört/beschädigt worden sind? Gruß, --Flominator