Diskussion:Hafenstaatkontrolle
Arrest und Inhalt der Kontrollen
BearbeitenWas genau bedeutet das Wort "Arrest" in diesem Artikel? Bezieht sich das auf die Mannschaft oder das Schiff selber?
Was ist Inhalt der Kontrollen? Etwa der technische Zustand der wesentlichen Einrichtungen (z.B. Antriebsmotor) an Bord? Nach welchen Kriterien wird kontrolliert? Was ist mit technischen Einrichtungen die den Kontrolleuren unbekannt sind (z.B. weil sie Prototypen neuer Entwicklungen darstellen)?
Werden Papiere kontrolliert? Wenn ja welche?
-- Erik 2003:86:8D7F:BC14:B140:5138:B555:2758 21:16, 10. Jun. 2015 (CEST)
- Moin, lies bitte den Artikel noch einmal gründlich. Eine Grundlage für die Kontrollen sind z.B. die International Convention for the Safety of Life at Sea. Nach diesen Kriterien, um nur ein Beispiel zu nennen werden Kontrollen durchgeführt und glaube mir, da sind hochqualifizierte Leute am Werk denen so schnell nichts entgeht und ja es werden auch manchmal Schiffe an die Kette gelegt, am Auslaufen gehindert. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 21:31, 10. Jun. 2015 (CEST)
Südeuropa?
BearbeitenGibt es in Südeuropa keine Hafenstaatskontrolle? Griechenland könnte man zum "östlichen Mittelmeer und Nordafrika" rechnen, aber was is tmit Kroatien, Italien, Spanien, Portugal? 2003:EC:BC6:9C00:1018:4345:1385:62C5 08:40, 13. Mär. 2019 (CET)
- Moin, bei der Aufteilung gibt es sehr fließende Übergänge der Zuständigkeiten.
- Paris MOU - Staaten in Nord- und Mitteleuropa sowie Kanada und GUS
- Mediterranean MOU - Staaten im östlichen Mittelmeer und Nordafrika
Die von Dir genannten Staaten fallen unter diese Zuständigkeiten. Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 09:05, 13. Mär. 2019 (CET)