Diskussion:Hanna Sammüller-Gradl

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Bujo in Abschnitt Verwaltungswissenschaftlerin
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Kanzlei Schreiber

Bearbeiten

Abschnitt "Beruflicher Werdegang" erwähnt eine Kanzlei Schreiber mit Verlinkung auf Manfred Schreiber, in dessen Artikel jedoch keine eigene Anwaltskanzlei erwähnt wird. Er wechselte wohl direkt nach dem Studium in den Staatsdienst. Liegt hier eine Verwechslung mit Rechtsanwalt Dr. Oliver Schreiber vor, der als Opferanwalt für den Weißen Ring tätig ist [1] ? Welche Quelle erwähnt Sammüller-Gradls Tätigkeit in der Kanzlei Schreiber? --Pinguin55 (Diskussion) 18:38, 6. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Danke Pinguin55 für den Hinweis, bei RA Schreiber ist jetzt der richtige drin und der Beleg hierfür eingefügt. Grüße --Pimpinellus (Diskussion) 08:17, 12. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Verwaltungswissenschaftlerin

Bearbeiten

Wikipedia:Formatvorlage Biografie: "Nur relevanzbegründende Tätigkeiten werden im Einleitungssatz genannt". Das ist nicht unbedingt jedes Fach, in dem man einen Abschluss gemacht hat. Das dreimonatige "Verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium" an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer kann man während der obligatorischen Verwaltungsstation des Rechtsreferendariats absolvieren. Das ist sicher eine gute Sache, aber nicht jeder, der das macht, ist danach ein relevanter Verwaltungswissenschaftler.

Sehr viele Juristen promovieren nach ihrem Studium. Das ist natürlich eine erhebliche wissenschaftliche Leistung, die ich nicht kleinreden möchte. Aber nur eine Minderheit schlägt danach eine wissenschaftliche Karriere ein, die meisten praktizieren als Rechtsanwalt, Unternehmensjuristen oder eben wie Sammüller-Gradl in der Verwaltung. Das ist nicht weniger ehrbar, aber begründet eben keine Relevanz als Wissenschaftlerin (zumal ihre Dissertation auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts ist, nicht in der Verwaltungswissenschaft).

Die obligatorisch zu veröffentlichende Dissertation, einen Essay in einem Sammelband, zu dem man keinerlei öffentliche Rezeption findet und der außer der DNB (die alle erscheinenden deutschsprachigen Bücher aufnimmt) und der Bibliothek der Konrad-Adenauer-Stiftung in keiner öffentlichen Bibliothek vorhanden ist, sowie einen Blogeintrag sollte man nicht zu einem Abschnitt über wissenschaftliche Publikationstätigkeit aufbauschen. --Bujo (Diskussion) 19:16, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten