Diskussion:Jordi Cuixart

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von X2liro in Abschnitt Reaktionen auf den Freiheitsentzug

Reaktionen auf den Freiheitsentzug

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Hallo X2liro (und hallo Leute), was hälst Du von diesen Ergänzungen vor bzw. nach der Verurteilung?
1) Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen kritisierte in ihrem Bericht vom 13. Juni 2019 den Freiheitsentzug von Cuixart und forderte seine Freilassung. Sie stellte Verstöße in folgenden Kategorien fest: "Ausübung von Menschenrechten", "Grundsatz eines fairen Verfahrens" sowie "rechtswidrig und diskriminierend".
2) Amnesty International kritisierte die Verurteilung von Cuixart und forderte erneut seine Freilassung. Auch wenn es keine Anzeichen für ein unfaires Gerichtsverfahren gebe, verstoße die "zu breite und damit gefährliche" Interpretation der Straftat Aufruhr gegen Cuixarts Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. --Anmerkungen (Diskussion) 18:46, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hallo Anmerkungen, den UN-Link kann ich leider nicht öffnen. Inhaltlich wäre mein Vorschlag den aktuellen Satz "AI und PEN protestierten gegen die Inhaftierung" ans Ende des Absatzes zu verschieben und umzuformulieren in: "Amnesty International, P.E.N. International und die "UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen" protestierten gegen die Verhaftung und Verurteilung." (+QUELLEN). Nach diesem Satz kann auch eine knappe Begründung ungefähr im Stile deiner Vorschläge erfolgen, wobei ich stilistisch die Formulierung mit den Verstößen in den Kategorien wenn in einen Fließsatz umformulieren würde. (z. B. "...stellte Verstöße fest bzgl. der "Ausübung von Menschenrechten", des "Grundsatzes eines fairen Verfahrens" und kategorisierte das Verfahren als "rechtswidrig und diskriminierend"). (Wie gesagt, ich habe die Quelle nicht prüfen können!) Insgesamt würde ich dafür plädieren, diese Passage relativ knapp zu halten. Bewertungen des Falls sind häufig (immer?) Ermessenssache und bergen das Risiko, dass mittelfristig hier der Deutungskampf über die (Un-)Rechtmäßigkeit des Urteils hier fortgesetzt wird. Die Kritik seitens der von dir eingebrachten renommierten Menschenrechtsorganisationen sollten aber wohl nicht verschwiegen werden und letztendlich ist es ja auch nur eine recht kleine Ergänzung im Artikel. Bin gespannt wie Stauffen, dessen Meinung zu dem Thema ich schätze, das sieht. Grüße --X2liro (Diskussion) 21:50, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hallo X2liro, danke für die rasche Antwort. Hier ein anderer Link, selbes Dokument (Ref.: A/HRC/WGAD/2019/6) aber auf Spanisch. Die englische Übersetzung scheint nur über Umwege erreichbar, sorry. Ich warte noch auf weitere Reaktionen (Stauffen?) und werde dann Deine Anregungen einfliessen lassen. Hier noch der Link von eldiario.es inkl. Zusammenfassung (UN-Arbeitsgruppe). Danke und Gruß --Anmerkungen (Diskussion) 23:06, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Danke, könntest du mir noch die Sätze sagen (spanisches Dokument), die du zitierst? Würdest du die Information dann auch in die Artikel Jordi Sànchez und Oriol Junqueras eintragen? Grüße --X2liro (Diskussion) 23:44, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hallo X2liro, du meinst vermutlich Punkt 144 auf Seite 16 der UN-Quelle, der die Punkte 120, 140 und 142 zusammenfasst: "144. En vista de lo anterior, el Grupo de Trabajo emite la siguiente opinión: La privación de libertad de Jordi Cuixart, Jordi Sánchez y Oriol Junqueras es arbitraria, por cuanto contraviene los artículos 2, 9 a 11, y 18 a 21 de la Declaración Universal de Derechos Humanos y los artículos 3, 14, 19, 21, 22 y 25 del Pacto, y se inscribe en las categorías II, III y V." (II Ausübung von Menschenrechten, III Grundsatz eines fairen Verfahrens, V rechtswidrig und diskriminierend).
Hier die überarbeitete Formulierung: 1) Die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen kritisierte in ihrem Bericht vom 13. Juni 2019 den Freiheitsentzug von Cuixart und forderte seine Freilassung. Sie stellte Verstöße fest bezüglich der "Ausübung von Menschenrechten", dem "Grundsatz eines fairen Verfahrens" und kategorisierte die Inhaftierung als "rechtswidrig und diskriminierend". Satz 1) war noch vor dem Gerichtsurteil, diesen würde ich bei AI und PEN einfügen. AI hat sich nach der Analyse des Urteils erneut geäußert, daher würde ich Satz 2) nach Cuixarts Verurteilung platzieren. Auch wenn AI dadurch 2x erwähnt wird, zeigt es, dass sie bei ihrer Position geblieben sind (im Kern dieselben Gründe der UN-Arbeitsgruppe). Wenn die Formulierung passt, werde ich sie für Jordi S. und Junqueras übernehmen, danke für den Hinweis. Gruß --Anmerkungen (Diskussion) 12:45, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Anmerkungen, danke für die letzten Anmerkungen, ich sichte sie gerne, wenn jmd. wegen des neuen Fotos gesichtet hat. Ich wäre übrigens dafür, wenn wir den Abschnitt "Rolle während der Katalonien-Krise ab 2017" umbenennen in "Gerichtsverfahren und -urteil anlässlich der Katalonienkrise ab 2017", da es in dem Abschnitt nur darum geht. Und außerdem in diesen Abschnitt dann einen Unterabschnitt "Reaktionen auf die Inhaftierung und das Urteil" und in diesen Unterabschnitt die beiden derzeit voneinander getrennten Absätze von dir schreiben. Dann springt der Text nicht auf den Ebenen hin und her. Wie siehst du das bzw. weitere Autoren? --X2liro (Diskussion) 21:01, 2. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Guten Abend X2liro, das ist ein guter Vorschlag, es ist treffender und macht es flüssiger. Danke für's Mitdenken - wie kürzlich bei meinem "Übertragungsfehler". ;-) Beste Grüße --Anmerkungen (Diskussion) 21:54, 2. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo X2liro, ich war so frei und habe die Umbenennung/Neuordnung vorgenommen. Grüße --Anmerkungen (Diskussion) 17:34, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
In meinen Augen gut so. Ist besser so. --X2liro (Diskussion) 21:52, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten