Diskussion:Julia Richers
Hochschullehrer
BearbeitenHallo Bastoria, Fiona Baine hatte die beiden Kategorien Kategorie:Hochschullehrer (Basel) und Kategorie:Hochschullehrer (Universität Bern) aus dem Artikel genommen, da man nur Professoren als Hochschuleherer bezeichnet, Dozenten/Privatdozenten etc. jedoch nicht. Das ist in Deutschland und der Schweiz gleich. Das Löschen der Kategorien war damit korrekt. Dein Hinweis auf die Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden hilft nicht, denn Dozierende ist ja genau der Überbegriff für Dozenten+Lehrbeauftragte+Profs. Als Dozentin gehört Julia Richter zum Akademischen Mittelbau. --Alpöhi (Diskussion) 22:00, 26. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Alpöhi: Aber weshalb besetzt dann die Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden die Web-Adresse http://www.ch-hochschullehrer.ethz.ch/? Und weshalb wird auf Wikipedia allgemein bei Schweizer Hochschuldozenten die Kategorie Hochschullehrer verwendet, selbst wenn sie nicht habilitiert sind (z.B. Bernard Degen oder Barbara von Reibnitz)? Dozenten lehren auch und in der Schweiz gibt es anders als in Deutschland weder Bundes- noch kantonale Gesetze, die diesen Titel auf Professoren beschränken.--Bastoria (Diskussion) 23:52, 26. Aug. 2013 (CEST)
- Der Begriff Hochschullehrer ist unbestimmt und wird (selbst innerhalb Deutschlands) unterschiedlich verwendet. In der Wikipedia sollten aber die Kategorien eindeutig definiert sein, weshalb ich vorschlage, die bisherige Definition beizubehalten und die Kategorien hier rauszunehmen. --= (Diskussion) 11:06, 27. Aug. 2013 (CEST)
In der Schweiz kommt eine Doeznetur dür eine Hablilitierte mit Venia legendi einer Professur gleich. Hochschullehrer als Kategorie ist also korrekt.--fiona© (Diskussion) 10:20, 27. Aug. 2013 (CEST)
(Privat)dozenten gehören auch nach deutschem Hochschulrecht zu den Hochschullehrern. --Enzian44 (Diskussion) 11:06, 27. Aug. 2013 (CEST)
- Das ist gem. WP-Artikel Hochschullehrer#Allgemeines je nach Bundesland verschieden. Meines Wissens werden i.a. keine Privatdozenten in die Kategorie einsortiert. Vielleicht sollten wir die Definition der Kategorie:Hochschullehrer mal von den unterschiedlichen Gesetzen unabhängig machen. --= (Diskussion) 11:39, 27. Aug. 2013 (CEST)
- WP ist ja bekanntlich kein valider Beleg :-) --Enzian44 (Diskussion) 12:58, 27. Aug. 2013 (CEST)
- PS. Außerdem ist es sowieso unerheblich, wie das in D, A oder CH geregelt wird, da die Kategorie:Hochschullehrer international ist und insoweit die Folgen der Föderalismusreform in D nicht allgemein berücksichtigt werden können. --Enzian44 (Diskussion) 13:06, 27. Aug. 2013 (CEST)
- Das mein ich ja. Aber heisst das, dass du die Einstiegshürde bei der Habilitation und nicht bei der Professur ansetzen würdest? Meines Wissens wurde bisher meist auf letzteres abgestellt. --= (Diskussion) 23:56, 29. Aug. 2013 (CEST)
- PS. Außerdem ist es sowieso unerheblich, wie das in D, A oder CH geregelt wird, da die Kategorie:Hochschullehrer international ist und insoweit die Folgen der Föderalismusreform in D nicht allgemein berücksichtigt werden können. --Enzian44 (Diskussion) 13:06, 27. Aug. 2013 (CEST)
- WP ist ja bekanntlich kein valider Beleg :-) --Enzian44 (Diskussion) 12:58, 27. Aug. 2013 (CEST)