Diskussion:Karl August Eckhardt

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Assayer in Abschnitt Lückenhaft

Walter Frank?

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Der im Artikel als "Kronjurist" verlinkte Walter Frank war nicht Jurist, sondern Historiker. Ich habe die offensichtlich falsche Verlinkung daher entfernt. Bleibt die Frage, ob es sich um einen anderen Walter Frank handelt, oder ob eine Verwechslung mit Hans Frank vorliegt.--Bahnhofsüd 14:17, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Natürlich war es Hans Frank, der sog. "Kronjurist" der Nazis.--Roland Kutzki 14:45, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Natürlich nicht. Eckhardt unterlag Walter Frank in der Auseinandersetzung um Schlüsselstellen in der deutschen Geschichtswissenschaft. Ich habe den kapitalen Bock im Artikel berichtigt. --Assayer (Diskussion) 21:13, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Eckhardts Rolle im NS

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Der Artikel ist eine gute Zusammenstellung der wichtigsten Lebensstationen Eckhardts.- Aber mE. fehlt die genauere Darstellung der Verstrickung Eckhardts in die Verbrechen der Nazis. Dadurch erweckt die Behandlung Eckhardts nach dem Krieg beinahe Mitleid, weil man sie als ungerecht ansehen könnte.--Orik 08:01, 7. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Editionen

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"Er verfasste ca. 70 Publikationen, den Großteil davon in den 1920er und 1930er Jahren," steht im Artikel, was richtig ist, aber ein bisschen knapp. Sollte man nicht erwähnen, welche Schriften? Bekannt ist Eckhardt unter Juristen/ Historikern heutzutage ja wohl vor allem durch seine Editionen frühmittelalterlicher Gesetze, vor allem der Lex Salica, von der es meines Wissens im deutschsprachigen Raum keine neuere textkritische Ausgabe gibt. --62.225.234.167 19:17, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Für mich ist er wegen solcher Titel bekannt: Der Krieg im germanischen und deutschen Rechtsdenken. Stuttgart 1941 oder Deutsche Rechtswissenschaft : Bd. 1 ; 1936, H. 1. Jan. Im Auftr. d. Reichs- u. Preuß. Min. f. Wissenschaft Bernhard Rust ; Hans Frank hrsg. von Karl August Eckhardt, Hanseat. Verl. Anst., Hamburg 1936. Du kannst gerne seine Publikationen aufführen. Aber bitte die aus der NS-Zeit nicht weglassen. --Orik 00:19, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wer in Büchern über Rechtsgeschichte zur fränkischen Zeit blättert, wird in den Literaturangaben auf Eckhardts MGH-Ausgabe der Lex Salica stoßen, wer zur NS-Zeit blättert, wird ihn dort erwähnt finden. Der Artikel hingegen erwähnt ihn nur in einem der beiden Zusammenhänge. Aber gut, es ist ja nicht so, als ob man hier anderes gewohnt wäre. --78.54.37.140 16:15, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Lückenhaft

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Eckhardts wissenschaftliches Werk fehlt im Artikel. Ebenso eine Analyse dessen, was daran nationalsozialistisch war und was nicht. Literatur dazu ist im Artikel angegeben. Ich habe jetzt erstmal das Gröbste zur Biographie und Funktionärstätigkeit aufgearbeitet.--Assayer (Diskussion) 21:17, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Anlässlich dieser Bearbeitung[1] möchte ich unterstreichen, dass Eckhardts Editionsaufträge und Editionen aus der NS-Zeit, insbesondere seine Sachsenspiegel-Edition von 1933, von der die von 1955/6 eine Bearbeitung und dabei auch nicht die letzte ist, nicht unterschlagen werden dürfen. Auch gehört seine Quedlinburg-Theorie zum Artikel. Eckhardts zeitweiser Abschied von der MGH wird verschleiert, wenn man das Erscheinen etwa der Pactus Leges Salicae 1954–7 außerhalb der MGH in Eckhardts sozusagen eigener, privater Reihe unterschlägt. Den irreführenden Teil der Bearbeitungen setzte ich deshalb wieder zurück.--Assayer (Diskussion) 01:12, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Was ist daran irreführend, wenn man die MGH Ausgaben nennt, noch dazu aus deren eigener Webseite. Du kannst ja gerne die älteren Ausgaben ergänzen oder was auch immer (insbesondere seine eigene Reihe), aber die Angaben stammen direkt von der MGH und das man in der Regel nur die letzten Ausgaben nennt ist doch wohl bei Autoren hier üblich. Die MGH führt auch in ihrer Kurzbiographie nur diese Ausgaben hier auf:
  • Pactus legis Salicae (MGH LL nat. Germ. 4,1), 1962
  • Lex Salica (MGH LL nat. Germ. 4,2), 1969
  • Leges Alamannorum (MGH LL nat. Germ. 5,1), zweite Ausgabe 1966
  • Sachsenspiegel. Teil 1 Landrecht und Teil 2 Lehnrecht (MGH Fontes iuris N. S. 1), 1955-1956
  • Auctor vetus de beneficiis. Teil 1: Lateinische Texte (MGH Fontes iuris N. S. 2), 1964.
Und es gibt auch nicht mehr Bearbeitungen des Sachsenspiegels, nur die von 1933 und 1955/56, das andere sind Nachdrucke, wie dem MGH Gesamtverzeichnis von 2019 zu entnehmen ist. Also setz das bitte wieder ein. Die Aufzählung der MGH Bände gehört in den Artikel unter Schriften.--Claude J (Diskussion) 02:49, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Irreführend ist, wenn man nicht alle MGH Ausgaben nennt, sondern die von 1933 weglässt. Oder den Deutschenspiegel mit Augsburger Sachsenspiegel und ausgewählten Artikeln der oberdeutschen Sachsenspiegelübersetzung von 1930. Usw. Ausschließlich die aktuellen Ausgaben zu nennen, ist bei thematischen Artikeln üblich. Bei Arbeiten zur mittelalterlichen Rechtsgeschichte würde man sich auf die aktuellste Quellenedition stützen. Aber das wäre bei einer Eckhardt-Edition des Sachsenspiegels dann die durchgesehene Ausgabe von 1973. Oder, wenn man die Quedlinburger Handschrift heranziehen will, die Bearbeitung von 1966 (die zweite nach 1933). Aber das hier ist der Personenartikel zu Eckhardt und da macht es Sinn, sich mit der vollständigen Editionsgeschichte zu beschäftigen, was übrigens auch gelten würde, wenn man sich dem Sachsenspiegel und seiner Textgeschichte selbst widmen würde. Wieso sollte die "eigene Webseite" der MGH Bibliothek ausschlaggebend sein, wenn die offensichtlich fehlerhaft und unnvollständig ist? Diese Webseite verlinkt übrigens auch auf Wikipedia. Klar sollte man Eckhardts Editionsprojekte bibliographieren. Ich habe ja nicht umsonst einen Lückenkaft-Baustein gesetzt. Aber blind per c&p von der MGH-Webseite? - Das halte ich weder für eine sinnvolle Lösung, noch lasse ich mich nötigen, solchem Flickwerk hinterher zu arbeiten. --Assayer (Diskussion) 21:28, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn du dich so gut auskennst, warum hast du es nicht gleich selbst gemacht statt einen Baustein zu setzen,in dem stand, dass seine Ausgabe des Sachsenspiegels nicht erwähnt wurde ? Die Vervollständigung der bibliographischen Angaben ist mit den weiteren Seiten bei der MGH (z.B. das Gesamtverzeichnis als pdf hier) oder Regesta Imperii ein Klacks. Was wikipedia betrifft ist das bei ihner Kurzbiographie nur weiterführender Link, das abzuschreiben haben die nicht nötig, und schon gar nicht bei ihrer eigenen Reihe (die ja hier eben auch noch fehlte). Und dass er ab den 1960ern korrespondierendes Mitglied der MGH-Zentraldirektion war stand auch nicht bei wikipedia. Ich habe den Eindruck du gehst davon aus, dass die "MGH" seine Biographie schönen wollten, die Verwicklung in der NS-Zeit ist aber im dortigen Lebenslauf abgebildet und es wird daraus auch deutlich dass er nach dem Krieg eine zeitlang bzgl. MGH „kaltgestellt“ war. Die NS-Zeit arbeiten sie anscheinend auch schon länger auf, z.B. gleich auf der Startseite ist ein Vortrag über Kehr in der NS-Zeit verlinkt.--Claude J (Diskussion) 21:34, 13. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe es bereits Anno 2015 in diesem Thread beschrieben: Es fehlt eine Analyse von Eckhardts wissenschaftlichem Werk, was daran nationalsozialistisch ist und was nicht. Wenn ich von seiner "Edition des Sachsenspiegels" spreche, dann meine ich damit natürlich nicht bloss einen bibliographischen Nachweis, sondern die Entwicklung seiner Edition, nach welchen Maßstäben und Kriterien er vorgegangen ist, welche Thesen er vertreten hat und wie sich das im Laufe der Jahre entwickelt hat. Die Kurzbiographie der MGH ist lediglich ein tabellarischer Lebenslauf, der zur "Verwicklung" außer Mitgliedschaften wenig kommuniziert, z.B. das Stichwort Ahnenerbe fällt überhaupt nicht. Keine Ahnung, welche Intentionen der Bearbeiter der MGH-Seite hatte. Für mich sieht das nach einer schnell, teilweise maschinell zusammen kopierten und verlinkten Seite aus. Aber dass unter Werken eher Witzenhäuser Lokalgeschichte gelistet ist, von seinen dezidiert nationalsozialistischen Schriften aber nur zwei, ist schon komisch. Ich bin seinerzeit nur zufällig auf Eckhardt gestossen und habe auf die Schnelle das nötigste erledigt. Die Bibliographierung der Schriften und auch der MGH-Ausgaben ist eben kein "Klacks". Sonst hättest Du ja gleich alle Ausgaben erfasst, auch die aus dem H. Böhlau bzw. Musterschmidt Verlag, und nicht nur die, die so bequem auf der Webseite zu finden waren und hättest dann vielleicht auch die bibliographschen Angaben vervollständigt und sie gemäß dem Zitationsstil der Wikipedia formatiert. --Assayer (Diskussion) 21:51, 14. Sep. 2022 (CEST)Beantworten