Diskussion:Kassenzulassung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 87.159.166.8 in Abschnitt Überarbeitungsvorschläge

Der Begriff Kassenzulassung betrifft nicht nur Ärzte sondern auch sonstige Leistungserbringer wie z.B. Sanitätshäuser usw. Der Begriff sollte daher erweitert werden.

Überarbeitungsvorschläge

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- Rechtsgrundlage der Kassenzulassung ist anscheinend http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/95.html und http://dejure.org/gesetze/SGB_V/103.html

- Offenbar ist die Zulassung ein Asset, das (heute noch) verkauft und vererbt werden kann: http://www.fr-online.de/politik/arztpraxis-ohne-wert/-/1472596/8369322/-/index.html Aus welchen Vorschriften des SGB V sich das ergibt, kann ich im Moment nicht nachvollziehen.

- Den Teil

Dem steht die Tatsache gegenüber, dass das System der kassenärztlichen Versorgung eine Vielzahl bürokratischer Regelungen aufweist. Als Alternative zum allgemein verbreiteten Sachleistungsprinzip gibt es seit Januar 2004 auch für die Pflichtversicherten die Kostenerstattung, die allerdings auf die Sätze begrenzt ist, die die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Sachleistung übernehmen müssten. Aus dieser Limitierung ergibt sich für den gesetzlich Versicherten ein Kostenrisiko, das bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden sollte.

würde ich entfernen. "Vielzahl bürokratischer Regeln" ist POV und ohne Fundstelle. Was das Sachleistungsprinzip in diesem Artikel hier zu suchen hat, erschließt sich mir ebenfalls nicht.

--87.183.177.46 23:33, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

- Der Text ist falsch: ...eines Physio- oder Ergotherapeuten, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen... Die genannten Therapeuten haben mit der KV in Wirklichkeit überhaupt nichts zu tun. Die Kassenzulassung der Therapeuten wird in den §§124 und 125 SGB V geregelt. Dieser Artikel hat aufgrund seiner Überschrift keine Chance, den rechtlichen Status Quo sinnvoll abzubilden. Vielleicht wäre es besser den Artikel zu löschen?? (nicht signierter Beitrag von 87.159.166.8 (Diskussion) 19:14, 3. Okt. 2015 (CEST))Beantworten