Diskussion:Kommunalrecht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wolfgang Pohl in Abschnitt Pflicht zum Ehrenamt?

Es wäre wünschenswert, wenn ein/e "gestandene/r" Kommunalrechtler/in diesen Artikel vor allem in terminologischer Hinsicht so umarbeiten könnte, dass die Begriffe in allen Bundesländern verstanden werden.

Sachlich ist anzumerken, dass auch andere Bundesländer besondere Strukturen für Ballungsräume vorsehen. Ich weiss nicht, ob es sinnvoll wäre, diese alle aufzuzählen. Aber wenn es einem/einer Kenner/in der Materie gelänge, die Gemeinsamkeiten dieser besonderen Strukturen auf den Punkt zu bringen und etwas darüber zu schreiben, wäre das eine wichtige Bereicherung dieses Artikels.

StephanK 09:59, 3. Mär 2004 (CET)


Hat wirklich jedes Bundesland eine Gemeindeordnung? Flächenländer ja, aber was ist mit den Stadtstaaten?

--Steschke 18:48, 28. Mär 2004 (CEST)


Stadtstaaten SIND Gemeinde und Land zugleich! Insofern haben sie natürlich eine Art von Gemeindeordnung (ihre Landesverfassung), die ihre inneren Angelegenheiten regelt und sie haben keine, weil sie keine Kompetenzabgrenzung zwischen Land und kommunaler Ebene brauchen.
Jetzt müsste hier jemand noch mal was Kluges zu Bremen schreiben, dass m.W. ein Land ist, das aus zwei "Gemeinden" besteht, nämlich Bremen und Bremerhaven .... oder wie ist das? Damit wäre Bremen keine Stadtstaat im engeren Sinne (und damit wird´s feinsinnig).Disko 22:25, 20. Jun 2005 (CEST)

Hallo Allerseits - ich beschäftige mich gerade mit der "Kommunalverfassung" , insbesondere ,wie sie zur "Wende" in den neuen Bundesländern entstand. Dabei stieß ich auch auf diesen sowie den Artikel der Deutschen Gemeindeordnungen. Diese gehören ja zum Recht der Kommunen .Seid ihr mit meinem Test-Artikel einverstanden ? --Felicic 11:10, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Pflicht zum Ehrenamt?

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Er muss zudem in jedem Land ehrenamtlich tätig werden

Was soll den das? --Eingangskontrolle (Diskussion) 21:47, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Das steht drei Absätze drüber: beispielsweise das Amt des Schöffen kann verpflichtend sein.--Wolfgang Pohl (Diskussion) 23:24, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten