Diskussion:Liste deutscher Eisenbahngesellschaften
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MGW-Service GmbH & co. KG
BearbeitenDie o.g. Firma war in der Liste als EVU genannt. Diese Firma ist weder EVU noch nimmt sie als Fahrzeughalter eigenständig am Bahnbetrieb teil! Unbeschadet dessen, dass offenbar einige der Techniker einen Führerschein besitzen, werden die EVU-Leistungen grundsätzlich extern eingekauft. Für diese Fehlinformation gibt es keine Quelle. Auch die Liste beim EBA enthält keinen entsprechenden Eintrag.
ist seit August 2017 ein EVU und weitgehend der einzige Konkurrent der DB im FV. Soll Flix wirklich unter #F 'versteckt' werden ?
--Hasselklausi (Diskussion) 16:12, 4. Mai 2019 (CEST)
- Wieso denn "versteckt"? Worunter sollte man dieses Einzelunternehmen denn führen? Es ist keinem großen Verkehrskonzern angeschlossen. Ein Sortierung dorthinein fällt also aus. --Knut Rosenthal (Diskussion) 00:55, 5. Mai 2019 (CEST)
DB Netz
BearbeitenFehlt da nicht noch DB Netz als EVU? Die fahren doch auch mit Messzügen usw. auf dem eigenen Netz. --master-davinci (Diskussion) 16:03, 28. Nov. 2021 (CET)
- Man beachte den Unterschied zwischen Betrieb und Verkehr.--Kabelschmidt (Diskussion) 06:06, 5. Dez. 2023 (CET)
- Ich finde die Ausgangsfrage berechtigt und begründet. Meine Antwort dazu lautet: ja, fehlt! Die DB Station&Service AG übrigens auch ... Die Antwort liefert das EBA hier: Ganz unten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen finden sich je eine Liste öffentlicher und nicht öffentlicher EVU. DB Netz steht bei den nichtöffentlichen EVU in Zeile 23, DB S&S hingegen bei den öffentlichen EVU in Zeile 100. Unabhängig davon finden sich beide Unternehmen separat in der Liste der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:42, 5. Dez. 2023 (CET)
- Ich halte das für eine grundsätzliche Frage. Das heißt nicht nur Deutschland-bezogen. In diesen Listen der entsprechenden Behörden finden sich auch Schienenfahrzeughersteller, -vermieter und Bahnbauunternehmen, die über Lizenzen verfügen. Formell kann man die mit aufnehmen. Wollen wir das? Ergibt sich für den Wikipedia-Nutzer dadurch ein Mehrwert? --Kabelschmidt (Diskussion) 09:02, 17. Dez. 2023 (CET)
- Wenn du mich fragst: Wir sollten sie alle mit aufnehmen, ja. Woran sonst als an amtlichen Verzeichnissen genehmigter Unternehmen wollen wir denn die „Listenrelevanz“ festmachen? Ich wüsste keine anderen objektiven Kriterien ... Bauchgefühl scheidet m.E. hioer aus. Ich für meinen Teil unterstelle auch dem gemeinen Wikipedia-Nutzer, der sich tatsächlich auf die Suche nach einer „Liste ..“ macht, auch ein formales, recht detailiertes Interesse. Für weitergehende Information zu WP-artikelrelevanten Eisenbahnunternehmen gibt es dann die zugehörigen Unternehmensartikel. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 13:22, 17. Dez. 2023 (CET)
- Ich halte das für eine grundsätzliche Frage. Das heißt nicht nur Deutschland-bezogen. In diesen Listen der entsprechenden Behörden finden sich auch Schienenfahrzeughersteller, -vermieter und Bahnbauunternehmen, die über Lizenzen verfügen. Formell kann man die mit aufnehmen. Wollen wir das? Ergibt sich für den Wikipedia-Nutzer dadurch ein Mehrwert? --Kabelschmidt (Diskussion) 09:02, 17. Dez. 2023 (CET)
- Ich finde die Ausgangsfrage berechtigt und begründet. Meine Antwort dazu lautet: ja, fehlt! Die DB Station&Service AG übrigens auch ... Die Antwort liefert das EBA hier: Ganz unten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen finden sich je eine Liste öffentlicher und nicht öffentlicher EVU. DB Netz steht bei den nichtöffentlichen EVU in Zeile 23, DB S&S hingegen bei den öffentlichen EVU in Zeile 100. Unabhängig davon finden sich beide Unternehmen separat in der Liste der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Grüße, --Kleeblatt187 (Diskussion) 21:42, 5. Dez. 2023 (CET)