Diskussion:Medine Yildiz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von X2liro in Abschnitt Einzelnachweise

Einzelnachweise

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Hallo Benutzer:Mirmok12, es geht um diesen Revert [1]. Meiner Meinung nach ist die Angabe des Einzelnachweises regelkonform. Siehe H:EN: "Inhalte in den Artikeln, die von anderen Stellen übernommen werden, sind grundsätzlich zu belegen. Die Herkunftsangaben werden [...] in den Fließtext eingefügt. [...]. Ist eine Literaturangabe bereits im Abschnitt Literatur aufgeführt, kann die Angabe beim Einzelnachweis verkürzt werden, jedoch sind auch dort immer mindestens anzugeben:..." Auch WP:BLG#Techniken zur Angabe von Belegen stellt die Vorteile (leichtere Nachprüfbarkeit) von Einzelnachweisen dar. Ich finde das auch nachvollziehbar, weil das Profil auf den Seiten der Bremischen Bürgschaft auch wieder verschwinden kann. Dann löscht jemand den Weblink und dann ist der Lebenslauf unbelegt. Beim ersten Lesen des Artikels hatte ich gedacht, der Artikel wäre unbelegt, nachdem ich gesehen habe, dass er von einem erfahrenen Autor angelegt wurde, habe ich vermutet, dass der Verweis auf das Profil bei der Bremischen Bürgschaft auch ein CV enthält. Du bist hier Artikelersteller und für diesen Artikel ist es mir auch ziemlich egal. Möchte dir nur grundsätzlich erklären, warum ich den Einzelnachweis eingefügt habe und warum ich nur den Abschnitt Weblinks als Beleg für weniger geeignet halte. Grüße --X2liro (Diskussion) 10:15, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Alles klar. Habe meinen Revert wieder zurückgesetzt. --Mirmok12 (Diskussion) 10:18, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Danke! --X2liro (Diskussion) 11:20, 5. Jul. 2023 (CEST)Beantworten