Diskussion:Mobile Ticketing

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kandschwar in Abschnitt Touch und Travel

Einleitung

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Ich ersetze mal den einführenden Satz "Mobilticket-Lösungen kommen in allen Bereichen zum Einsatz, bei denen vor Beginn der rechtmäßigen Nutzung einer Dienstleistung eine Bezahlung zu entrichten ist." durch den inhaltsgleichen Satz "Mobiltickets werden überall dort verwendet, wo Dienstleistungen vorab zu bezahlen sind." Alle weiteren Worte in diesem Satz sind reine Aufblähungen, und der Satz ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man einfache Aussagen durch jede Menge redundante Füllwörte unheimlich wichtig klingen lassen kann. Falls jemand erklären kann, was der Unterscheid zwischen einer Molbilticket-Lösung und einem Mobilticket ist, zwischen bezahlen und eine Bezahlung entrichten, oder zwischen vor dem Beginn der Nutzung und vorab ist, oder warum man vor dem Beginn einer unrechtmäßigen Nutzung einer Dienstleistung keine Bezahlung zu entrichten hat, kann er dies ja wieder rückgängig machen. Und für alle weiteren Sätze gilt im Grunde das gleiche. (nicht signierter Beitrag von Hjm (Diskussion | Beiträge) 01:22, 31. Dez. 2008 (CET))Beantworten

- Es werden mehr Daten erfasst als für die Abwicklung notwendig. siehe dazu: http://www.welt.de/webwelt/article1649478/Experten_warnen_vor_dem_Handy_Ticket_der_Bahn.html (nicht signierter Beitrag von 213.39.138.43 (Diskussion) 17:55, 1. Jan. 2009)

HandyTicket

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Ahoi. Hab mich gerade angemeldet, bin bisher nur Leser und mache bestimmt alles falsch, sorry. Ich war Projektleiter des Lieferanten für das HandyTicket-Projekt des VDV und werde den Artikel, in dem wirklich nichts mehr stimmt, überarbeiten. Ich bitte um freundliche Unterstützung --SkipHH 20:14, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es ist schön zu hören, so fachkundige Unterstützung an Bord zu haben! Gerne begleite ich deine Arbeit am Artikel, indem ich die Änderungen korrekturlese und ggf. hier und da eine Kleinigkeit korrigiere. Gruß aus Dresden, Peter --bigbug21 07:52, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ein erster Entwurf ist drin. Ich bitte um Nachsicht bei technischen Fehlern, es ist mein erster Artikel. Bin für jeden Tipp bzw. Korrektur dankbar.--SkipHH 15:31, 19. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es fehlt übrigens eine Beschreibung des RMV-Projektes, das das Gemapps-System verwendet. Leider habe ich davon überhaupt keine Ahnung und wäre um eine Ergänzung dankbar. --SkipHH 17:37, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nur ein Hinweis: Im Bereich Mobile Ticketing gibt es mehrere Einträge in der Patentdatenbank des DPMA. Evtl. helfen sie bei der Beschreibung der Materie weiter. Keep it up!--84.157.104.175 01:46, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Akku leer = Schwarzfahrer

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Was vielleicht noch erwähnenswert wäre. Auszug aus den AGB:

5.6 Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Handyversagens nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

Dies wird zwar nur angewandt wenn eine Online-Überprüfung nicht möglich ist, es ist aber ein klarer Nachteil gegenüber einem Papierticket. Interessant wäre auch ob dies mit deutschem Recht vereinbar ist.--85.176.199.25 17:41, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Lemma

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Mobile wird in diesem Zusammenhang oftmals dank falschen Freund als beweglich übersetzt, und nicht wie es sein sollte als Mobiltelefon. Ich hab mal einen Bindestrich reingegeben. Das entspricht wenigstens den Rechtschreibregeln und sorgt für ein wenig mehr Klarheit. "Handytiket" entspricht wenigstens dem was sich OMA unter dem Lemma vorstellt. Alternative Vorschläge sind natürlich auch willkommen.--Boshomi 21:38, 28. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Leider kommt es im allgemeinen Gebrauch praktisch nur ohne Bindestrich vor, wie es auch als Lehnwort aus dem Englischen korrekt ist. Darum müssen wir es hier auch so schreiben. Ein verletztes Logik- oder Rechtschreibungsempfinden berechtigt den Enzyklopäden nicht zur Erfindung neuer Wörter. -- Theoprakt (Diskussion) 09:40, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Touch und Travel

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Im Artikel steht: Zur Abrechnung würde es ausreichen, wenn der Start- und Zielbahnhof gespeichert würden, die weitergehende Speicherung von Wegstrecke und Reisezeit verstoße gegen Datenschutzrecht. Es ist für mich leider wieder einmal das untrübliche Zeichen, dass man sich über ein Verfahren ausläßt, das man eigentlich nicht wirklich verstanden hat. Wäre diese der Fall, würde man erkennen, dass es eben nicht ausreicht nur Start und Ziel zu speichern. Wenn man sich einen Fahrschein vorher kauft, erwirbt man damit ein Tranportrecht für die Verbindung zwischen Start und Ziel - nutzt man diese nicht und der Fahrschein verfällt, hat man Pech gehabt. Touch und Travel ist jedoch ein Post-Paid-Verfahren - es wird damit eine bereits erbrachte Dienstleitung abgerechnet und an dieser Stelle ist der Dienstleistende verpflichtet zu beweisen, das die Leistung auch erbracht wurde. Dazu reicht die Angabe von Start und Ziel eben nicht aus, weil es sonst nun einmal Leute gibt, die sagen, sie wären mit dem Auto gefahren, beweißt mir mal bitte, das ich mit dem Zug gefahren bin. Durch die Aufzeichnung der Standortdaten können diese auf die Standortdaten der verwendeten Verkehrsmittel abgebildet werden und wohl die wenigsten fahren zu einem Zeitpunkt mit dem Auto auf Schienen, wenn dort zeitgleich der in Rechnung gestellte Zug läuft. Es ist ja für den Preis auch nicht unerheblich, ob der Gast mit dem ICE oder dem Regioexpress gefahren ist. Und das die Aufzeichnung zweckgebundener Daten für Zecke der Abrechnung mit dem Datenschutz sehr wohl vereinbar ist, sollte ein ausgebildeter Datenschützer dann schon wissen. Wer das nicht will, soll sich das Handyticket oder einen klassischen Fahrschein bei der Bahn holen. 79.212.199.16 08:29, 8. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Auslagerung

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Eigentlich wollte ich vorschlagen, ob man nicht den Touch&Travel Abschnitt in einen eigenen Artikel auslagern sollte. Weil ich das System recht gut finde, auch wenn ich es bisher erst einmal benutzt habe. Aber seit gestern wissen wir ja es wird eingestellt, daher wollte ich dennoch hier fragen, ob es nicht besser wäre, einen eigenen Artikel darüber anzufertigen. Meinungen Gruß kandschwar (Diskussion) 17:10, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Handy-Ticket

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Der Begriff "Handy-Ticket" sollte im Artikel einheitlich erscheinen. Momentan finden sich die Schreibweisen "Handyticket", "HandyTicket" und "Handy-Ticket". Die Bahn selbst benutzt die Schreibweise: "Handy-Ticket".--Peter B. Liebig | 23:19, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Massive Werbung

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Ein Artikel der eine Technologie beschreiben soll, wird massiv für die Bewerbung von einzelnen Produkten eingesetzt. Ich finde diese Seite sollte von Beginn an neu gemacht werden. (nicht signierter Beitrag von Fthobe (Diskussion | Beiträge) 14:09, 30. Mär. 2014 (CEST))Beantworten

Anwendungsbeispiele

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Hier entsteht m. E. ein schiefes Bild. Es gibt zahlreiche eigenständige HandyTicket-Systeme in Deutschland. Beispiele: VVS (Stuttgart), Rhein-Main, Karlsruhe, MVG München, easyGo, BVG Berlin usw. Dazu kommt, dass technisch eine Vereinheitlichung stattgefunden hat. So wurde beispielsweise über den VDV eTicket Service das eTicket im Format 2D-Barcode in der VDV-Kernapplikation standardisiert. --Nzm (Diskussion) 12:22, 8. Aug. 2014 (CEST)Beantworten