Diskussion:Oberbefehlshaber

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Edmund Ferman in Abschnitt Falsche Begriffe in der Einleitung

Dieser Arikel erscheint mir ungenau und noch zu oberflächlich. Wäre er nicht geschützt, könnte man Ändrungen vornehmen. So sollte man z.B. darauf hinweisen, dass der Befehlshaber in der Deutschen Bundeswehr ausschließlich die Bezeichnung für die kommandierenden Generale der jeweiligen Führungskommandos des Heeres, der Luftwaffe und de Marine sind.

Tu dir keinen Zwang an... --Orangerider 23:22, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Siehe auch

Bearbeiten

Die Anführung von Kommandierender General und Kommandeur entspricht nicht den einschlägigen Regeln zu "siehe auch"-Hinweisen und ist daher nicht berechtigt. --Nixx 21:11, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist unbegründet. Laut WP:WEB spricht nichts dagegen. --Mannerheim 11:11, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zu Wasser, zu Lande und in der Luft

Bearbeiten

Wie weit der Oberbefehl reicht wird bereits durch den Verweis auf die gesamten Streitkräfte definiert. Zudem scheint mir die definition zumindest fraglich. Wo bleiben z. B. evtl. Weltraumstreitkräfte, Unterseeboote ... --Nixx 21:11, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ein Oberbefehlshaber führt eine Armee, eine Heeresgruppe, eine Teilstreitkraft, alliierte Streitkräfte mehrerer Teilstreitkräfte oder ist der nationale oberste Vorgesetzte aller Streitkräfte seines Landes. Als solcher wird er häufig auch als Oberkommandierender bezeichnet. So wie im Artikel ist die Definition falsch. Falsch ist auch, dass der Oberbefehlshaber immer Vorgesetzter eines Befehlshabers ist. Die für territoriale Bereiche zuständigen militärischen Vorgesetzten haben den Titel "Befehlshaber", in vielen Staaten unterstehen ihnen die in ihren Bereich eingesetzten (Feld-)Armeen, und damit deren OB. -- Edmund 21:04, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Entsprechend dem Reibert befehlt Armeen und Heeresgruppen ein Befehlshaber, auch ansonsten gibt es im nationalen Bereich bei der BW keine Oberbefehlshaber (vgl.: Spitzengliederung der Bundeswehr), abgesehen vom Minster bzw. Kanzler, die allerdings auch keine klassischen Oberbefehlshaber sind. Insofern treffen Deine Einwände so allgemein nicht zu. --Nixx 21:21, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Dein engstirniges Beharren auf dem Reibert - dem Erklärbär für Landser und deiner einzig wahrheitsbringenden Quelle - hast du bei einer anderen Diskussion bereits gezeigt. Wenn hier ein Artikel über den Begriff Oberbefehlshaber eingestellt wird, dann muss er den Blick über die eigenen Grenzen, auch des deutschen Sprachraums haben. Nur ein Tipp - denk mal an die NATO, die amerikanischen Streitkräfte, usw, usw. Übrigens, wenn es in der Republik Armeen oder Heeresgruppen gäbe, hießen deren militärischen Führer Oberbefehlshaber. Ich empfehle mal hier zu schauen, die Definition ist schon etwas besser. Interessant ist auch wie das BMVg den Besuch des SACEUR betitelt. Natürlich haben die alle den Reibert nicht gelesen! -- Edmund 21:42, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Da der Reibert seine Bibel und einzig die Wahrheit beinhaltender Mittelpunkt ist, dürfte jegliche Diskussion mit ihm langandauernd und mit wenig Aussicht auf Erfolg bleiben. Ich würde so etwas auch mit Starrsinn vergleichen.--L5 09:48, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
@Edmund und Label5: Eure unsachlichen, persönlichen Angriffe ("engstirniges Beharren", "Starrsinn") entsprechen weder den Wikiregeln noch sind sie hilfreich um hier vorwärts zu kommen. Ich bin Argumenten und Belegen stets aufgeschlossen, aber ich prüfe solche und achte darauf, dass sie ordnungsgemäß zitiert werden. --Nixx 18:40, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wer hier engstirnig ist, sollte klar erkennbar sein. Das du Argumenten und Belegen die nicht Reibert heißen oder nicht von dir stammen stets aufgeschlossen bist, hast du hier und in Befehlshaber deutlich bewiesen. Allerdings kann es natürlich sein, dass dir bestimmte Quellen (was wohl alle außer deiner Reibertausgabe sind) gar nicht zugänglich sind, und du diese daher nicht prüfen kannst. Das ist zwar ein persönlicher Mangel der an deiner Person orientiert ist, aber du lehnst andere Quellen dann natürlich auch ungeprüft ab. Mit dir als Mitautor ist es einfach nur mühsam voranzukommen. Diese meine Erfahrung mit dir, kannst du nicht einfach als unsachlich und persönlichen Angriff (was es nicht ist) abtun, sondern solltest es nutzen, dein bisheriges Verhalten hier mal zu überdenken. Es gibt nämlich in den meisten Fällen nicht nur diese einzige Wahrheit, sondern eben auch weit mehr Sekundärliteratur als du bisher gelesen zu haben scheinst. --L5 20:56, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des Artikels

Bearbeiten

Folgende Punkte sind mir zwischenzeitlich noch aufgefallen:

1) In der Bundesrepublik gibt es keinen klassischen Oberbefehl sondern die Befehls- und Kommandogewalt. Hier ist eine Abstimmung der beiden Artikel notwendig.

2) Entsprechend den Quellen beim oben angeführten Artikel umfaßt der Oberbefehl zusätzlich zur Befehls- und Kommandogewalt das Militärverordnungsrecht und die Militärgerichtsbarkeit. Das sollte in diesem Artikel herausgearbeitet werden.

3) Hier wird Oberbefehl und Oberkommandierender teils gleichgesetzt, das ist laut obigen Artikel nicht der Fall.

Bitte um Rückmeldung und Vorschläge zum weitern Vorgehen. --Nixx 20:30, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

zu 1. Wo ist dein Problem? Lies mal hier.
zu 2. Wo hast du den Blödsinn her? Es gibt kein Militärverordnungsrecht in Deutschland und auch keine Militärgerichte. Das ist also kein allgemeines Merkmal eines Oberbefehlshabers. Wenn das in anderen Ländern oder Bündnissen außer der NATO anders ist, schreibe das in den Artikel für das entsprechende Land.
zu 3. Lerne lesen. Oberbefehlshaber und Oberkommandierender werden nicht gleichgesetzt, sondern ich habe wertfrei gesagt, dass bestimmte Personen, die Oberbefehlshaber sind, oft auch als Oberkommandierende bezeichnet werden.
Im Artikel soll nicht die Geschichte des Begriffs Oberbefehlshaber dargestellt werden, sondern der aktuelle Zustand. Da es in verschiedenen deutschsprachigen Ländern evtl. auch unterschiedliche Deutungen des Begriffs oder unterschiedliche Zusammenhänge gibt, sind diese anzusprechen. Auch Bündnisse, in denen Deutschland vertreten ist, gehören für die Bedeutung des Begriffs in den Artikel. Die Erläuterung der historischen Entstehung des Begriffs kannst du ja in einem anderen Artikel erläutern, hier gehört das nicht herein.
-- Edmund 21:16, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Rückmeldung, ich darf aber bitten, einen angemessenen Ton zu wählen. Aussagen wie "Wo hast du den Blödsinn herr?", "Lerne lesen" bringen uns in der Diskussion nicht vorwärts und widersprechen den Wikiregeln.
zu 1) In Art. 115 b ist wie von mir ausgeführt nur von der Befehls- und Kommandogewalt die Rede nicht vom Oberbefehl.
zu 2) vgl. 1, die Punkte sind so in den Quellen zum Wikipediaartikel Befehls- und Kommandogewalt ausgeführt. Momentan kann ich nicht beurteilen, ob es Verordnungsermächtigungen für den Bereich des Militärs in der BRD gibt, ein klassiche Militärgerichtsbarkeit gibt es nicht. Aber vielleicht ist das gerade der Grund, dass es eben auch keinen klassichen Oberbefehl gibt in der BRD.
zu 3) Ich habe teils geschrieben, in den Quellen zum Artikel Befehls- und Kommandogewalt wird das jedenfalls anders dargestellt, die vorhandenen Differenzen sollten geklärt werden.
--Nixx 21:31, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Tatsachen darf man schreiben. Sie sind keine PA. Hier noch mal die Links zum lesen:Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Zitat: Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt für den Verteidigungsfall die Vereinigung der Funktion des Regierungschefs mit derjenigen des Oberbefehlshabers.
Wenn du bestreitest, dass es in der Bundesrepublik Deutschland (nicht BRD) keine Militärgerichtsbarkeit und kein Militärverordnungsrecht gibt, dann ist das Blödsinn. Und btw, jedes Ministerium kann für seinen Bereich Verordnungen erlassen, manchmal sogar übergreifend, das BMVg jedoch nur für seinen Bereich, und hier ausschließlich für die Verwaltung.
Es gibt keine Differenzen, wie du sie sehen willst, zwischen verschiedenen Artikeln. Ich wiederhole: Lerne lesen. Oberbefehlshaber und Oberkommandierender werden nicht gleichgesetzt, sondern ich habe wertfrei gesagt, dass bestimmte Personen, die Oberbefehlshaber sind, oft auch als Oberkommandierende bezeichnet werden. Das widerspricht niemanden und nichts, sondern sagt aus, das der Sprachgebrauch häufig nicht so genau unterscheidet.
-- Edmund 21:46, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Wenn dir soviel daran liegt, dann entferne doch den Oberbefehlshaber beim Übergang der Befehls- und Kommandogewalt und gut ist's.
Ich fordere Dich noch ein letztes Mal auf, Deine Kraftausdrücke zu unterlassen. Es gibt eben nicht immer ein Schwarz-Weiß und daher ist nicht alles gleich Blödsinn, von was man vielleicht selbst noch nicht gehört hat.
Der GG Art. kennt keinen Oberbefehl oder Oberbefehlshaber, denn maßgebend ist die Primärquelle und im betreffenden GG Art. ist von Oberbefehl oder Oberbefehlshaber keine Rede. Du führst ja unter PS selbst aus, dass man diesen Begriff aus dem Artikel zum GG Art. entfernen könne.
Zu Verordnungen und Militärgerichtswesen kann ich nur auf meine Ausführungen verweisen. Du räumst ja selbst ein, dass das BMVg zu Verordnungen ermächtigt ist - was ich jetzt so explizit nicht wusste - und auch im Bereich der Militärgerichtsbarkeit gibt es Ansätze (im Disziplinarbereich), aber das ist hier garnicht die Frage, da ich Dir ja grundsätzlich zustimme. Dann aber stellt sich nach der Definition in [1] erneut die Frage, ob es in der BRD (und das kann ich abkürzen wie ich will) einen Oberbefehlshaber gibt.
--Nixx 22:13, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
1. Kraftausdrücke sind etwas anderes.
2. Du diskutierst um des Diskutierens willens.
3. In deinem Beispiel geht es um den juristischen Begriff Oberbefehl. Der wird im Artikel nicht dargestellt. Wäre auch in einer allgemeinen Erklärung über den Oberbefehlshaber nicht machbar, da vermutlich von Land zu Land und dann dort jeweils noch geschichtlich unterschiedlich gehandhabt. Wie ich oben geschrieben habe, muss das dann für jedes Land einzeln beschrieben werden.
4. Ich spreche von diesem Artikel - lerne lesen - und nicht von anderen Artikeln!
5. Eine Anmerkung zu deiner Äußerung ... und auch im Bereich der Militärgerichtsbarkeit gibt es Ansätze (im Disziplinarbereich), ... lasse ich, sonst könnte das evtl. als PA ausgelegt werden.
6. Schreibe einen Artikel über die juristische Seite des Begriffs Oberbefehl - betrachte zunächst die deutsche Gesetzgebung, dann die europäische und danach die außereuropäische. Ich tippe mal darauf, dass ein AOB mehr militärgerichtliche Befugnisse hatte als ein KG.
7. Ich ändere jetzt den Artikel und EOD.
-- Edmund 22:32, 5. Sep. 2008 (CEST) PS: Ich befürchte, du findest noch ein paar Haare zum Spalten.Beantworten
zu 3.) Wie soll die von Dir behauptete Trennung zwischen einem "juristischen Begriff" Oberbefehl und einem (zu welchem Fachgebiet gehört der dann) Begriff Oberbefehlshaber. Bitte führe Quellen an worauf Deine Einteilung basiert und warum hier nicht beides zu erklären ist. --Nixx 19:44, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Na super, endlich wird weiter gespalten! Das ist doch dein Link, dessen Allgemeingültigkeit zweifelhaft ist, da es sich um eine private Website handelt! Und für dich noch einmal stückweise erklärt:
  1. Für den Begriff Oberbefehlshaber gibt es eine Definition - die steht etwas weiter ausgeführt in der Erläuterung des Begriffs im Artikel.
  2. Es ist kein allgemeines Merkmal eines Oberbefehlshabers, gerichtliche Vollmachten zu besitzen.
  3. Deshalb gehört das nicht in die Einleitung.
  4. Soweit Oberbefehlshaber Gerichtsbefugnisse haben oder hatten, kannst du das gerne in den einzelnen Ländern erweitern.
Und hör endlich auf Haare zu spalten und trage stattdessen etwas zum Artikel bei!
Im übrigen erwarte ich einen angemessenen Ton, den du anscheinend nicht beherrscht.
-- Edmund 22:30, 10. Sep. 2008 (CEST)

Deine persönlichen Angriffe ala "Haare [...] spalten" weise ich entschieden zurück und fordere Dich auf diese zukünftig zu unterlassen. Wie Du richtig ausführst, für meine Darstellung gibt es eine Quelle, dass es sich um eine private Webseite handelt ist noch kein Grund die Quelle in Frage zu stellen, zumal ich für Deine Version eine solche bisher überhauptnicht feststellen konnte. Also bitte worauf basiert Deine Darstellung. --Nixx 19:23, 11. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Du spaltest sogar Haare, wo es gar keine gibt. Versuch dich doch mal klarer auszudrücken, wenn du schon um des Diskutierens willen irgendeine völlig unwichtige Winzigkeit anführst. Ich habe keine Version - wovon auch - weiß also nicht, was du willst. Zu deiner Quelle: "Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht.". Und noch ein Hinweis - nur für dich: Wissen, das zum Allgemeinwissen gehört, muss nicht belegt werden. Hoffentlich hiermit EOD. -- Edmund 22:55, 11. Sep. 2008 (CEST)
Ich weiß nicht was von Deinen Behauptungen zum Allgemeinwissen gehören soll, wenn es denn so wäre, dürfte es ja überhaupt kein Problem sein ein paar Quellen anzugeben. Wie gesagt ich habe eine Quelle, von Dir fehlen solche bisher. --Nixx 00:00, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Was willst du eigentlich? Erkläre dich oder sei endlich ruhig (du nervst) - für was willst du eine Quelle? Ich habe dir schon mal gesagt, lerne lesen, anscheinend hast du das immer noch nicht gelernt! -- Edmund 00:37, 12. Sep. 2008 (CEST)

Deine persönlichen Angriffe bringen den Artikel nicht vorwärts. Da offenbar eine sachliche vorab Diskussion nicht möglich ist, habe ich den Artikel soweit quellenbasiert überarbeitet. --Nixx 18:30, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Unsinnige Bearbeitung durch Benutzer Nixx

Bearbeiten

Lass diese unsinnigen Bearbeitungen, das Abschreiben aus einer anderen Enzyklopädie zeugt nicht von Einfallsreichtum und verbessert den Text nicht! Die einleitung soll den Begriff prägnant beschreiben und nicht den Artikel ersetzen. Wie gesagt, Allgemeinwissen muss nicht belegt werden, sonst wäre es kein Allgemeinwissen. Vgl. auch mal die Links! -- Edmund 21:30, 12. Sep. 2008 (CEST)

Du änderst Inhalte, die durch Quellen belegt sind. Ich habe nichts gegen sprachliche Veränderungen, wenn Dir mein Text zu nahe an der Quelle ist. Deine Abweichungen von den Quellen müßten schon belegt werden, da kannst Du nicht einfach behaupten, das wäre Allgemeinwissen. So sehe ich in Deiner Vorgehensweise Vandalismus. --Nixx 01:12, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe hier um eine dritte Meinunggebeten. -- Edmund 06:30, 13. Sep. 2008 (CEST)

Die Anfrage nach einer Dritten Meinung ist ansich in Ordnung, ich sehe sie aber in dem Fall als Notbremse Deinerseits um eine Maßnahme gegen Dich aufgrund der Vandalismusmeldung gegen Dich noch abzuwenden. Die Einholung der Dritten Meinung ändert nichts daran, dass der Abschnitt NATO völlig unbelegt ist und auch für die übrigen Abweichungen Deiner Version von meiner fehlen Belege. Wo steht z. B., dass eine Armee durch einen Oberbefehlshaber geführt wird? Diese Belege sind notwendig, wenn das so im Artikel bleiben soll. --Nixx 09:10, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Artikel Vorschlag

Bearbeiten

Nachfolgend die belegte Fassung, die ich eingestellt hatte und die von Edmund ohne nachvollziehbare Begründung zurückgesetzt wurde (aus Gliederungsgründen sind die Überschriften jeweils eine Stufe niedriger gesetzt):



Der Oberbefehlshaber (OB) ist der nationale oberste Vorgesetzte aller Streitkräfte seines Landes. Oft übt das Staatsoberhaupt die Funktion des Oberbefehlshabers aus. Teilweise werden auch die Inhaber der obersten militärischen Kommandogewalt über eine Teilstreitkraft als Oberbefehlshaber bezeichnen. In der NATO werden verschiedentlich die Angehörigen der den obersten Allierten Befehlshabern nachgeordenten zweiten Führungsebene Oberbefehlshaber genannt. [1]


Deutschland

Bearbeiten

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kennt die Bezeichnung Oberbefehlshaber nicht, es verwendet die vergleichbare Bezeichnung Befehls- und Kommandogewalt. In Friedenszeiten sie laut Artikel 65 a GG der Verteidigungsminister inne. Sobald nach Artikel 115 a Grundgesetz der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut Artikel 115 b Grundgesetz die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. Die die Teilstreitkräfte werden durch Inspekteure geleitet.

Österreich

Bearbeiten

In Österreich ist laut Artikel 80 der Bundesverfassung der Bundespräsident Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er verfügt aber über keine unmittelbare Befehls- und Verfügungsgewalt.

Der Oberbefehlshaber der Armee trägt die Bezeichnung General. [2]

Die Führer der multinationalen Armeen und Heeresgruppen, ausschließlich bestehend aus Großverbänden einer Teilstreitkraft (CC-AIR, CC-Mar, CC-Land), der alliierten regionalen Streitkräfte (Joint Forces Commands), bestehend aus Großverbänden aller Teilstreitkräfte und des Bündnisses (SACEUR) sind Oberbefehlshaber. Der Oberbefehlshaber der NATO wird häufig auch Oberkommandierender genannt.

Siehe auch

Bearbeiten


Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Oberbefehlshaber in Meyers Lexikon online
  2. {{{Autor}}}: General. In: Historisches Lexikon der Schweiz.


Damit können die hoffentlich zahlreichen Rückmeldungen aus Dritter Meinung die Versionen vergleichen. --Nixx 09:03, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Artikel unvollständig

Bearbeiten

Der Artikel beschränkt sich überwiegend auf die Gegenwart, ohne es explizit zu sagen. Unter „Deutschland“ wird lediglich die Bundesrepublik Deutschland behandelt. Es wird weder das Deutsche Reich noch die DDR erwähnt (abgesehen von meiner heutigen Ergänzung zur Reichswehr). Wenn man dagegen eine Wikipedia-Volltextsuche zu „Oberbefehlshaber“ durchführt, erhält man eine große Anzahl Treffer zur deutschen Wehrmacht: Oberkommando der Wehrmacht, Oberkommando des Heeres, Oberbefehlshaber West, Ober Ost (Weiterleitung von „Oberbefehlshaber Ost“), Heeresgruppe Oberrhein (Weiterleitung von „Oberbefehlshaber Oberrhein“) und viele weitere. In vielen dieser Artikel wird auf den Artikel „Oberbefehlshaber“ verlinkt, aber der Leser erfährt im Artikel „Oberbefehlshaber“ nichts über die Wehrmacht und den Zweiten Weltkrieg. --Pinguin55 (Diskussion) 23:14, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Falsche Begriffe in der Einleitung

Bearbeiten

Cellerius hat in der Einleitung falsche Begriffe eingeführt. Zudem will er nicht diskutieren. Ich erläutere hier noch einmal die Gründe für meine Änderung:

  1. Ein Oberbefehlshaber kann auch Commander-in-Chief sein - davon gibt es aber nur einen. Es gibt aber viele Oberbefehlshaber.
  2. Jeder Oberbefehlshaber ist für den ihm unterstellten Bereich oberster Vorgesetzter. Er kann sowohl Soldat oder Zivilist sein.
  3. Oberbefehlshaber führen Armeen, Heeresgruppen oder Teilstreitkräfte - jedem Oberbefehlshaber steht ein Stab zur Seite. Dieser führt aber per Definition nicht, sondern unterstützt den Oberbefehlshaber.
  4. in der Fortsetzung der Hierarchie führt ein OB alliierte Streitkräfte mehrerer unterschiedlicher oder auch gleichartiger Teilstreitkräfte - vgl. auch Combined Forces oder Joint Forces - oder ein Militärbündnis
  5. ein OB kann auch das nationale Oberkommando über die Streitkräfte innehaben. Das ist von Land zu Land unterschiedlich.
  6. Die Beispiele gehören in das jeweilige Land, um die Unterschiede zu beschreiben.
  7. Es gibt auch noch andere Bezeichnungen für einen OB - z.B. Oberkommandierender oder Generalissimus

All dieses gehört in die Einleitung:

Falsch ist, dass ein OB immer nur mehrere Streitkräfte mehrerer Staaten führt, das ist ein Militärbündnis und das stand schon vorher da. Die Nullaussage: Er vollzieht so gut wie in allen Staaten, die gleiche bereits oben beschriebene Funktion. bezieht sich auf eine falsche Aussage im ersten Satz. --Edmund (Diskussion) 23:07, 26. Apr. 2017 (CEST)Beantworten


@Edmund Ihre Bearbeitung wurde wegen nicht ausreichender Begründung zurückgesetzt. Ich habe sehr lange an dieser Änderung gearbeitet und werde es nicht hinnehmen dass man sie nur mit einem (nicht mit der Bearbeitung verbunden) Grund zurücksetzt!
  1. Ein Commander-In-Chief ist so ziemlich dasselbe wie ein Oberbefehlshaber und auch diesen gibt es in Teilstreitkräften. Siehe hier: https://en.wiki.x.io/wiki/Russian_Navy
  2. Und genau das habe ich erläutert. Er ist nicht nur oberster Vorgesetzter sondern auch oberster Befehlshaber, da es in den gesamten Streitkräften selbst, mehrere Befehlshaber geben kann, wie den militärischen Befehlshaber. Ob er innerhalb des Militärs ist oder nicht, ich habe nie eines dieser beiden ausgeschlossen aber ich finde es nicht für erwähnungswürdig.
  3. Das hab ich genauso hingeschrieben, nur auch erwähnt das Heeresgruppen meist (nicht immer) von einer höheren Kommandobehörde geführt werden. Ja in der NATO ist das nicht so, jedoch hat die NATO auch eine sonder-militär-Struktur (Oberste NATO-Befehlshaber, Oberbefehlshaber… keine der regulären Streitkräfte hat solche Funktionen). Das mit dem Staab können Sie ja auch hinschreiben, ich habe es weder entfernt als auch ausgeschlossen.
  4. Dann können Sie auch gerne „einer Teilstreitkraft oder mehrerer Teilstreitkräfte…“ hinschreiben, dafür ist die Option „Bearbeiten“ oder „Quelltext bearbeiten“ da, aber Sie müssen deswegen nicht gleich alles zurücksetzten.
  5. Hab ich noch nie gehört oder gelesen aber bitte, und was genau soll das mit meiner Bearbeitung zu tun haben?
  6. Ich bin mir nicht sicher was genau Sie damit meinen, aber wenn es das Bespiel mit den deutsch und türkischen Streitkräften war: ich hab dieses Beispiel gebracht um zu erklären, dass es einen unterschiedlichen Oberbefehlshaber in unterschiedlichen Fällen (Normalfall, Kriegsfall, Verteidigungsfall, Notstand…) geben kann.
  7. Mag sein oder auch nicht, jedoch ist Oberkommandierender kritisch zusehen da dieses Wort Kommandieren = Kommando beinhalten und die Kommando- und Befehlsgewalt ein deutlicher Unterschied ist. Der Generalissimus ist eine sonderbare Form eines Oberbefehlshabers und keine eigene Funktion.
„Falsch ist, dass ein OB immer nur mehrere Streitkräfte mehrerer Staaten führt, das ist ein Militärbündnis und das stand schon vorher da“. Ich habe nicht hingeschrieben, dass ein Oberbefehlshaber immer nur mehrere Streitkräfte mehrerer Staaten führt. --Sichter Cellerius Prime (Diskussion) 12:11, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten


Eine Version die vielleich mehrere Leute zufriedenstellt:
Ein Oberbefehlshaber (engl.: Commander-In-Chief), oder auch OB, ist eine militärische Funktion welche oft mit einem Amt oder Dienstgrad verbunden ist. Der Oberbefehlshaber ist oberster Vorgesetzter und Befehlshaber:
Er vollzieht so gut wie in allen Staaten, die gleiche bereits oben beschriebene Funktion. Jedoch gibt es in manchen Streitkräften einen unterschiedlichen Oberbefehlshaber in unterschiedlichen Fällen. Beispiel: In der deutschen Bundeswehr ist im Normalfall der Bundesverteidigungsminister Oberbefehlshaber, im Kriegsfall geht der Oberbefehl jedoch an den Bundeskanzler über. Nahezu im Gegenteil ist es bei den türkischen Streitkräften, bei denen der Oberbefehlshaber im Normalfall der Präsident und im Kriegsfall der Generalstabschef ist.
Andere Truppenteile wie Großverbände, darunter vor allem Heeresgruppen, hingegen wurden in der Zeit des Ersten und Zweiten Weltkrieges meist nicht von einer Person, sondern von einer höheren Kommandobehörde geführt. Heute werden sie jedoch (wie in der NATO) auch immer öfter von einem alleinigen Oberbefehlshaber geleitet.
--Sichter Cellerius Prime (Diskussion) 13:09, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Dein Vorschlag bringt ebenso wie deine bereits zweimal zurückgesetzte Änderung den Artikel nicht weiter!
Was soll in der Einleitung eines Artikels stehen? Sie soll das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern.
Oberbefehlshaber ist ein deutsches Wort. Als solches hat es nichts mit dem Commander-in-chief zu tun und heißt auch nicht "oder auch". OB ist schlicht eine Abkürzung!
Oberbefehlshaber ist keine militärische Funktion. Dieser Ausdruck - militärische Funktion - ist an sich falsch - das gibt es nicht. Ein Oberbefehlshaber ist ein Dienstposten, der je nach Führungsebene unterschiedlich dotiert ist. Ein OB ist Vorgesetzter des ihm unterstellten Bereichs - und nur diesen Bereichs. Er ist natürlich Befehlshaber, wobei dieser Begriff im Deutschen, außer seiner allgemeinen Bedeutung, die Führer territorialer Kommandobehörden bezeichnete.
Ein OB ist entweder ein militärischer oder ziviler Vorgesetzter
ein OB führt eine Armee, Heeresgruppe oder Teilstreitkraft - Erläuterung für Teilstreitkraft überflüssig, da verlinkt, und unvollständig (vgl. Commander-in-Chief)
ein OB führt alliierte Streitkräfte mehrerer Teilstreitkräfte - das können "combined forces" - gleichartige TSK mehrerer Staaten - oder "joint forces" - unterschiedliche TSK mehrerer Staaten sein - oder er führt ein Militärbündnis. Zu letzten ist eine Erläuterung nicht notwendig, da verlinkt!
ein OB ist IBuK (wie in Deutschland) auch hier ist eine Erläuterung überflüssig, da verlinkt
Wenn es von Staat zu Staat Unterschiede gibt, dann soll das in den einzelnen Abschnitten zu den einzelnen Staaten erläutert werden. Was hat das mit der Einleitung zu tun?
Der Teil, der mit "Andere Truppenteile" beginnt, ist schlicht und ergreifend falsch.
<Nachhilfe ende/>
--Edmund (Diskussion) 17:48, 27. Apr. 2017 (CEST)Beantworten