Geschäftlicher Teil

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Sehr gute Zusammenfassung.--2A01:C23:882C:E400:9819:DD0:202E:BEF3 01:22, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Paraphierung von völkerrechtlichen Verträgen

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Die Überschrift und teilweise der Text sind in diesem Abschnitt irreführend, da es um die Paraphierung im Zusammenhang mit dem Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen geht. Die Überschrift sollte besser lauten „Paraphierung bei völkerrechtlichen Verträgen“ und das Beispiel aus der Schweiz behandelt den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen oder zumindest die Paraphierung im Zusammenhang mit dem Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen. Paraphierung ist in diesem Zusammenhang nur der erste Schritt. Gegebenenfalls könnte man die Abläufe in Deutschland ergänzend beschreiben.--Lapp (Diskussion) 10:28, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten