Diskussion:Provisorium

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Umgangssprachlich

Erste Anmerkungen

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Dieser Artikel befasst sich mit einem sehr abstrakten Begriff mit dennoch weit reichenden Folgen, denn wer hat noch nie mit einem Provisorium zu tun gehabt oder sich mit den Konsequenzen dieses Kompromisses herumschlagen müssen? -- Markus Schweiß 23:52, 9. Apr 2004 (CEST)

Wenn es dem Nutzen auf Dauer standhält?

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"Dies darf aber nur dann der Fall sein, wenn die als vorübergehende Errichtung dem Nutzen auf Dauer stand hält."
Diesen Satz sollte sich der Autor nochmals vornehmen und ihn sinnvoll umbauen.
Micwil 11:52, 3. Apr. 2008 (CEST)

Beispiel: Grundgesetz

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"wandelte sich das „Provisorium“ Grundgesetz verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch zur endgültigen Verfassung des vereinten Deutschland, ohne dass darüber eine Abstimmung stattgefunden hatte."
Der Audruck "endgültige Verfassung" ist äußerst unglücklich formuliert, denn letzter Nebensatz widerspricht ihm.
(nicht signierter Beitrag von 92.224.193.26 (Diskussion) 14:51, 3. Mai 2012 (CEST))Beantworten

Blödsinn, denn eine Abstimmung ist keine Notwendigkeit für eine Verfassung. Ergo widerspricht dies auch tatsächlich nicht der im Schrifttum einhellig vertretenen Auffassung, dass das GG seitdem die endgültige Verfassung ist. --Benatrevqre …?! 12:57, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Umgangssprachlich

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Zitat: '... umgangssprachlich auch „Provi“ ...' Nie gehört. Auf der elften Seite beim Googlen findet sich "Provi" bei einem Dentallabor, aber das wäre dann eher Fachjargon als Umgangssprache. -- 2003:E5:1700:F9A7:D530:7DCE:42E8:188E 16:16, 28. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Ich lösch das mal, bitte gerne bequellen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:49, 28. Nov. 2022 (CET)Beantworten