"nsultusDurch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich." Der Satz hat m.E. geringen Informationsgehalt: Worin liegt die besondere Bedeutung des römischen Rechts? Zu welchem Einfluss der Rechtsfakultäten führte sie?


Wenn man die römische Geschichte, besonders die seit Caesar, studiert, fällt auf, dass sich die Caesaren sehr oft an kein Recht hielten. Vom Überschreiten des Rubikon über den bellum civile bis zu Konstantin zieht sich eine unübersehbare Kette von Unrecht. Auch wurde oft "Recht" gesprochen, das keins war. Gibt es dazu etwas? --Hans Eo 13:25, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

teilrömisches Reich? geteiltes römisches Reich?

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Ich zitiere: "Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt."

Ich denke, im ganzen römischen Weltreich soll andeuten, dass das römisches Recht nur den Rechtsverker des römischen Bürgers regelt (ius gentium und ius civile) und das Bürgerrecht erst spät - gemessen an der territorialen Entwicklung - mit Constitutio Antoniniana 212 auf vermutlich weitgehend alle ausdehnte. Es gab die örtliche Sitte, "regionis mos" Ulpianus 45 ad sab.D. 50.17.34. Dann gab es importierte Rechtsinstitute aus dem hellenistischen Osten, wie die Arrha, das Seedarlehen "faenus nauticus", die schriftliche Urkunde. Das römische Reich war verwaltungstechnisch lange Zeit ein Flickenteppich. Die Bibel hat zivilrechtliche Regelungen, die durch die Besatzung nicht abgelöst worden sind. Die Socii hatten durchaus anderes Recht, oder auch später beispielsweise die römische Provinz Aegyptus ein rechtliches Eigenleben führte. Kurz, im römischen Weltreich um 125 n. Chr. gab es nicht nur römisches Recht. Inwiefern Peregrinen, die Nichtbürger, sich römischer Magistrate bedienen konnten, ist ne gute Frage. ich denke das Wort "ganzen" hat seine Berechtigung.--Wiguläus 03:02, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Zu dünn

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Der Artikel ist bislang zwar ganz ok, jedoch sehr allgemein gehalten. Er braucht eine dringende Verbesserung, da er sonst dem Thema nicht gerecht wird. (nicht signierter Beitrag von 92.225.118.121 (Diskussion) 19:27, 22. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Unbedingt!!--Stephan Klage (Diskussion) 16:32, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Kritik aufgrund Vergleichs mit der englischen Artikelversion

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@2.247.255.33: hier habe ich Dir die Möglichkeit geschaffen, Deiner anklingenden Kritik Raum zu verschaffen. Nach meinem Geschmack ist es weit weniger die Einleitung des Artikels, die einer Revision unterzogen werden sollte, als deutlich eher noch die Artikelfortsetzung, da ich bereits das Sublemma Römisches Recht unter besonderer Beachtung der InstituteEigentum“ und „Besitz für ungeeignet halte, enzyklopädischen Dienst zu erweisen. Du bist herzlich eingeladen, konkrete Artikelverbesserungsvorstellungen hier zur Diskussion zu stellen. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 11:38, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Allgemeines

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Ein Benutzer hat offenbar den Satz "Noch das heutige BGB geht von dem Grundsatz aus: „Geld hat man.“" nicht verstanden. Ich schlage vor, einige erläuternde Bemerkungen zu § 275 BGB einzufügen. --Malabon (Diskussion) 22:36, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Done. --Stephan Klage (Diskussion) 23:44, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Byzantinisches Reich

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Nach dem Untergang des Weströmischen Reichs im späten 5. Jahrhundert wurde das Byzantinische Reich (Ostrom) zum Nachfolger des stets ungeteilten Imperiums. Das Oströmische Reich mit seiner Hauptstadt Konstantinopel blieb zwar staatsrechtlich noch bis 1453 vorhanden aber die inneren Strukturen veränderten sich nach etwa 640 so grundlegend, dass es gerechtfertigt erscheint, von dieser Zeit an vom Byzantinischen Reich zu sprechen. --Count your Garden by the Flowers (Diskussion) 09:14, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Na und? Hier geht es nicht um die Geschichte des römischen Reichs, sondern um das einschlägige Recht des in Rom entwickelten und in Konstantinopel in einem letzten Aufschwung nochmals kompilierte (klassische!) römische Recht. Das byzantinische Recht nach Justinian I. hatte keinerlei Neuerungen mehr gebracht, kann als bedeutungslos betrachtet werden. Das rechtfertigt es auch, im Artikel Römisches Recht den Hinweis auf Byzanz unter den Tisch fallen zu lassen. Was anderes gilt für die historischen Artikel. Im Zusammenhang mit der Erstreckung des Rechts genügt der Hinweis in geopolitischer Hinsicht auf das „Weltreich“. --Stephan Klage (Diskussion) 14:02, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Also ich wäre nicht so krass, das byzantinische Recht als bedeutungslos zu bezeichnen. Aber ich würde dir zustimmen, dass Weltreich hier als Verlinkung ausreicht. Ansonsten gibt es für die Zeit nach der Reichsteilung noch Byzantinisches Recht als eigenen Artikel. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:18, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ok, verstehe Euch schon. Aber wie es der Artikel Byzantinisches Recht hergibt, ist die Bezeichnung ab/nach Justinian, also ab Mitte des 6. Jahrhunderts, in der Fachliteratur byzantinisch. Alles davor (etwa mit Diokletian und damit ab dem Ende des 3. Jahrhunderts) wird als oströmisch erfasst und nahezu durchgehend so bezeichnet. Zugegeben, ich hatte mir damals auch Gedanken über die treffendste Bezeichnung gemacht und es war meines Wissens Ulrich Manthe, der mir Weltreich als Schlüssel mitgab. Dass dieses Weltreich immer mehr Federn ließ, steht auf einem anderen Blatt und lässt sich bei den Historikern schön nachlesen. Abgesehen davon, denkt jeder, der das römische Recht preist und darüber nachdenkt, an das Recht der Republik und des Prinzipats. Aber dieses Recht galt im byzantinischen Reich gar nicht mehr; das was seit Justinians Recht fortgalt, war die - auf ein Sechstel des Stoffes reduzierte, geradezu kryptische Wiedergabe für Praxiszwecke der Spätantike. So rechtfertige ich Weltreich aus meiner Brille. --Stephan Klage (Diskussion) 18:13, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Aussagen unpräzise und Quelle im Vergleich völlig unzureichend

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@Benutzer:Fährtenleser, Du bist im römischen Recht nicht zuhause. Du benutzt Quellen von amerikanischen Kulturanthropologen und wirfst nicht einmal einen Blick in die spezifische Fachliteratur des Artikels, geschweige denn die Anmerkungen, um Dich zu orientieren. Das allein kann ich schon nicht unterstützen. Die banale wie entbehrliche Aussage, lässt sich hundertfach mit spezifischer Fachliteratur einbringen. Die Aussage mag zutreffend wiedergegeben sein, sie ist aber schwammig und dadurch sogar falsch im Punkt Frauen genossen keine vollumfänglichen Bürgerrechte. Was soll das heißen? Der pater familias hatte die patria potestas allein inne und auf das Bürgerrecht kommt es im Zusammenhang mit dem Wohlstand nicht an. Du eröffnest mehr Fragen, als Du schließt. Was war dann mit Haussöhnen, Haustöchtern, Sklaven und Freigelassenen? Es gab reiche Freigelassene. Das ganze Paket ist lediglich hingeworfen. Ich revertiere das erneut. --Stephan Klage (Diskussion) 19:23, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Stimmt wohl, dass ich bei dem Thema Laie bin. Dennoch halte ich es für eine wichtige Aussage, die auf die patriarchale Gesellschaft des Römischen Reiches deutet (deren Ideen sich bis in die Gegenwart in zahllosen Gesetzen gehalten haben). Vielleicht magst du helfen und es klarer formuieren und belegen? Würden die beiden folgenden Quellen helfen? jura.fu-berlin.de, concordiabern.ch. --Fährtenleser (Diskussion) 19:30, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schaue mir die Notwendigkeit im Kontext gerne (nochmals) an. Bitte erinnere mich binnen Restwochenfrist. Mir entgeht ja nicht, worauf es Dir ankommt. Ok? --Stephan Klage (Diskussion) 19:37, 23. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Sehr gern! Danke! --Fährtenleser (Diskussion) 08:54, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Habe den Satz von Dir aufgegriffen und modifiziert, wie er in den Lehrbüchern Niederschlag finden könnte. Es handelt sich insgesamt um einen der wichtigsten Artikel des römischen Rechts, der aber durch die Fehlbetonung seines Mittelbaus mit dem Sublemma Römisches Recht unter besonderer Beachtung der Institute „Eigentum“ und „Besitz“ in Schieflage geraten ist, zudem lückenhaft aufbereitet ist, prätorisches ius honorarium fehlt ganz und viel Flickschusterei ohne wesentliche Aspekte zu beleuchten. Dessen Bearbeitung wird ohnehin noch eine Herkulesarbeit. Danke für die morgendliche Erinnerung. VG --Stephan Klage (Diskussion) 21:19, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Prima, das klingt auch für den Laien verständlich und ist sicherlich sachlich korrekter. Danke! --Fährtenleser (Diskussion) 10:22, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Rückmeldung. Wie gesagt, an dem Artikel wird noch einiges passieren (müssen). VG --Stephan Klage (Diskussion) 16:32, 25. Okt. 2024 (CEST)Beantworten