Diskussion:Region (Schweden)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hansbaer in Abschnitt Umbenennung

Organisation

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In der Einleitung steht Der Provinziallandtag ist kein Parlament, sondern eine Gebietskörperschaft. Im Abschnitt Organisation findet man hingegen Das beschließende Organ ist der alle vier Jahre gewählte Provinziallandtag (schwed. landstingsfullmäktige). Die beiden Sätze schließen sich gegenseitig aus. Landstingsfullmäktige ist zudem eindeutig eindeutig ein Parlament. Auch die Beschreibung des landstingsråd müsste geändert werden. In Stockholm gibt es beispielsweise z.Zt. 13 landstingsråd. --Andif1 11:53, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Landsting mit "Provinziallandtag" zu übersetzen ist falsch. Denn der Landsting ist eine Behörde. Organe, die die Nachsilbe "tag" tragen, sind im Deutschen Parlamente (Reichs-, Bundes, Landtag etc.). Und das Parlament des Läns ist das Landstingsfullmäktige. Besser ist es also, Landsting mit "Länsregierung" zu übersetzen.--Januario 19:18, 12. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hier besteht in der Tat nach wie vor einige Verwirrung. Vorab: die von Januario im Oktober 2010 vorgeschlagene Übersetzung ist auf jeden Fall falsch. Die Regierung eines Läns ist eine staatliche Behörde, vergleichbar den Bezirksregierungen in den deutschen Bundesländern, in denen es Regierungsbezirke (die in etwa den schwedischen Läns entsprechen) gibt. Ein Landsting ist dagegen eine kommunale Selbstverwaltungs-Gebietskörperschaft mit einem eigenen Parlament und einer (kommunalen) Verwaltungsbehörde. Das Gebiet eines Landstings deckt sich allerdings mit dem Gebiet eines Läns. Am besten vergleichbar ist dies wohl mit der Situation in Bayern; auch hier gibt es einerseits die Regierungsbezirke mit den Bezirksregierungen als staatlichen Verwaltungsbehörden und andererseits die Bezirke als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften.
Der Ausdruck „Provinziallandtag“ ist offensichtlich von der preussischen Institution Provinziallandtag übernommen worden. Die Provinziallandtage waren bis 1875 Parlamente auf ständischer Grundlage, die der jeweiligen Provinz zugeordnet waren. Erst mit der Provinzialordnung von 1875 wurden klare Strukturen geschaffen. Es gab einerseits die Provinzen als staatliche Verwaltungseinheiten und andererseits für das Gebiet jeder Provinz einen Provinzialverband als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft; Mitglieder des Provinzialverbands waren die Kreise und Gemeinden der Provinz. Der Provinziallandtag war das Parlament des Provinzialverbands. Seine Abgeordneten wurden von den Kreistagen der Landkreise bzw. den Stadtvertretungen der kreisfreien Städte gewählt. Der Provinziallandtag hatte u.a. Satzungen zu erlassen, den Haushalt des Provinzillandtags zu beschliessen, den Landesdirektor (Landeshauptmann) und den Provinzialausschuss als Exekutivorgane zu berufen und deren Tätigkeit zu kontrollieren.
Offensichtlich wurden und werden aber die Begriffe Provinziallandtag, Provinzialverband und Provinz oft durcheinandergebracht, selbst hier in WP-Artikeln. So ist gelegentlich von Provinziallandtag und noch öfter von Provinz die Rede, wo in Wirklichkeit der Provinzialverband gemeint ist. So unterscheidet etwa unser Artikel Verwaltungsgliederung Preußens im Abschnitt Provinzen nicht zwischen Provinz und Provinzialverband, wenn es dort heisst: „Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung.“ Oder im Artikel Provinzialverwaltung Ostpreußen heisst es: „Im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik verwaltete die Provinzialverwaltung Ostpreußen die preußische Provinz Ostpreußen ... Ihre Organe waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuß und der Landeshauptmann als Chef der Verwaltung.“ Andererseits heisst es im Artikel Provinziallandtag (Preußen): „Die Provinziallandtage wurden wesentlich gestärkt. Sie waren nun Selbstverwaltungskörperschaften mit eigenen Finanzen und eigenem Aufgabenkreis.“
Auch im Schwedischen scheint der Ausdruck Landsting nicht in einheitlichem Sinne gebraucht worden zu sein. Im Artikel sv:Sveriges landsting heisst es im Abschnitt über die mittelalterlichen Landstinge: ”Landskapens högsta beslutande organ var landstinget, där alla, dvs alla vuxna fria män, kunde delta.” (Das höchste beschliessende Organ einer Landschaft war das Landsting, an dem alle, d.h. alle erwachsenen freien Männer, teilnehmen konnten.) Im Abschnitt über die modernen Landstinge (nach der durchgreifenden Kommunalreform von 1862) heisst es im Unterabschnitt Terminologie: ”Den nya myndigheten kallades 1862 ’landsting’ och dess folkförsamling kallades likaså ’landsting’ (till minne av det medeltida landstinget). Dess verksamhetsområde var ett län och kallades landstingsområde.” (Die neue Behörde wurde 1862 „Landsting“ genannt, und ihre Volksversammlung wurde ebenso „Landsting“ genannt (zur Erinnerung an das mittelalterliche Landsting). Ihr Wirkungsgebiet war ein Län und wurde „Landstingsområde“ (Landstinggebiet) genannt.) Vermutlich um den Unterschied zwischen der Körperschaft (die anscheinend mit „Behörde“ gemeint ist) und ihrem Parlament besser zum Ausdruck zu bringen, wurde 1954 ein neuer Ausdruck eingeführt: ”Genom 1954 års landstingslag infördes termen ’landstingskommun’ både för själva myndigheten och för dess verksamhetsområde, och detta behölls i 1974 års regeringsform och i 1977 års kommunallag.” (Durch das Landstinggesetz von 1954 wurde der Ausdruck „Landstingskommun“ (Landstinggemeinde) sowohl für dieselbe Behörde als auch für ihr Wirkungsgebiet eingeführt, und dies wurde in der Verfassung von 1974 und im Kommunalgesetz von 1977 beibehalten.) Weiter heisst es: ”I den nu gällande kommunallagen från 1991 heter myndigheten ’landsting’, dess folkförsamling är ’landstingsfullmäktige’ och beträffande dess verksamhetsområde stadgas att varje landsting omfattar ett ’län’, om inte något annat är särskilt föreskrivet.” (In dem jetzt gültigen Kommunalgesetz von 1991 heisst die Behörde „Landsting“, ihre Volksversammlung ist „Landstingsfullmäktige“, und betreffs ihres Wirkungsgebietes wird festgesetzt, dass jedes Landsting ein Län umfasst, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.) Der Ausdruck „landstingsfullmäktige“ ist offensichtlich in Analogie zu „kommunfullmäktige“ gebildet worden, und das heisst „Gemeinderat“ oder „Gemeindevertretung“ (wörtlich: Gemeindebevollmächtigte).
Im Hinblick auf den historischen Ursprung des Wortes Landsting – der germanische Ausdruck Thing bedeutet Volksversammlung – mag die Übersetzung „Provinziallandtag“ verständlich sein. Im Hinblick auf die heutige Verwendung des Wortes ist sie eindeutig falsch; denn gemeint ist nicht das Parlament, sondern die kommunale Körperschaft selbst. Besser wäre wohl „Provinzialverband“; aber auch das trifft es nicht richtig. Unter einem Verband versteht man in der Regel einen Zusammenschluss von einzelnen Körperschaften; so waren die preussischen Provinzialverbände Zusammenschlüsse von Kreisen und kreisfreien Städten (und das gilt auch heute noch für die nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Nachfolgeinstitutionen des Provinzialverbands der Rheinprovinz bzw. des Provinzialverbands der Provinz Westfalen). Die schwedischen Landstinge sind dagegen keine Gemeindeverbände, sondern unabhängige Gebietskörperschaften; ihre Angehörigen sind direkt die Bürger; die Landstingvertretungen werden unmittelbar von den Bürgern gewählt. Ich schlage deshalb vor, nicht mit Gewalt die früheren preußischen Bezeichnungen zu übernehmen, sondern es einfach bei dem schwedischen Ausdruck Landsting zu belassen; man muss nicht alles ins Deutsche übersetzen. Für „landstingsfullmäktige“ schlage ich die Übersetzung Landstingvertretung oder Landstingsvertretung vor. Wenn wir eine solche Änderung vornehmen, muss allerdings in einer Reihe anderer Artikel der Ausdruck „Provinziallandtag“ ebenfalls ersetzt werden. --BurghardRichter (Diskussion) 01:49, 17. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Umbenennung

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Seit 2020 haben nunmehr alle Län ihre Landtage zu "Regionen" umfirmiert und auch in den Gesetzen wurde die Bezeichnung zu Region geändert. Daher ist die Bezeichnung Landsting mittlerweile historischer Natur. Der Artikel sollte daher logischerweise nach Region (Schweden) verschoben werden. --Hansbaer (Diskussion) 22:31, 3. Dez. 2021 (CET)Beantworten