Diskussion:Ritus (Tradition)

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von $traight-$hoota in Abschnitt Klammerlemma

Klammerlemma

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Hallo! Was war der Grund für die Umbenennung des ursprünglich angedachten Seitentitels Ritus (Liturgie) in Ritus (Christentum) und schließlich Ritus (Tradition)?

Der Gegenstand des Artikels ist denke ich mit dem Ausdruck Ritus (Tradition) wesentlich schlechter getroffen als mit dem ursprünglich benutzten Titel. Es geht doch beim Ritus im hier beschriebenen Sinn um (christlichen) Gottesdienst, also Liturgie. Üblicherweise spricht man da mW von liturgischen Riten, von daher war Ritus (Liturgie) doch völlig in Ordnung. Tradition ist erst einmal relativ nichtssagend und die Bezeichnung suggeriert darüber hinaus, es gehe hier (auch oder zusätzlich) um noch etwas anderes als den Ritus gottesdienstlicher Feiern und Praktiken. Das ist nach meinem Verständnis aber nicht der Fall.--Jordi (Diskussion) 15:10, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Diese Frage tauchte auch schon in der Kategoriediskusison zur zugehörigen Kategorie:Ritus (Tradition) auf. Ein Ritus wird Allgemeinen oft auf die Liturgie bezogen, ist aber eben nicht nur darauf beschränkt, sondern betrifft alle Gebiete des kirchlichen Lebens, wie in der Einleitung dargestellt auch Theologie, Spiritualität, Kirchenrecht und natürlich auch nicht-liturgische Sitten und Gebräuche. Das Lemma Ritus (Liturgie) ist daher m.E. eine unzulässige Verkürzung. Ritus (Tradition) ist sicherlich auch nicht optimal, aber das beste was mir eingefallen ist. Bessere Vorschläge sind natürlich auch gerne willkommen. Ritus (Christentum) ist auch ungünstig, da im Christentum auch einzelne Handlungen als Ritus bezeichnet werden (Taufritus, Kindersegnung (Ritus)). --$traight-$hoota {#} 16:50, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nun, meines Erachtens trügt dieser Eindruck. Kern des kirchlichen Ritusbegriffs und eigentliches und einziges Unterscheidungskriterium zwischen verschiedenen kirchlichen Riten ist natürlich der Gottesdienst, die Liturgie. Was sich darüber hinaus an unterschiedlichen Gebräuchen, Traditionen und theologischen Orientierungen in den verschiedenen kirchlichen Riten findet, ist selbstverständlich wichtig, gruppiert sich aber um das Thema Gottesdienst herum und ist als Kriterium allein nicht entscheidend. Zumal es natürlich auch innerhalb ein und desselben Ritus vielerlei unterschiedliche Gebräuche, Traditionen und theologische Orientierungen gibt, die ebenso stark voneinander abweichen können wie die Bräuche oder Traditionen zweier verschiedener Riten. Denk an den ganzen Bereich der Volksfrömmigkeit.
Aber was heißt hier eigtl. "meines Erachtens"? Was sagen denn bspw. TRE (Bd. 29, S. 259-285) und LThK³ (Bd. 8, Sp. 1210-1214) zu dem Begriff?
In dieser Form sollen Lemma und Kategorie jedenfalls langfristig nicht bleiben, der Ausdruck ist so einfach ganz unverständlich und nichtssagend. Wer ohne zu wissen, wovon die Rede sein soll, auf den Artikel "Ritus (Tradition)" stößt, kann sich darunter gar nichts vorstellen, man bemerkt ja noch nicht einmal, dass es etwas mit Religion zu tun hat.--Jordi (Diskussion) 20:31, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nachtrag: Die o.g. Nachschlagewerke hab ich momentan nicht zur Hand, dafür aber diesen kurzen Lexikonartikel des ev. Theologen Alf Christophersen (in: Eugen Biser, Ferdinand Hahn, Michael Langer (Hrsg.): Der Glaube der Christen. Band 2: Ein ökumenisches Wörterbuch. München 1999), der wenigstens die wichtigsten Eckpunkte festhält:
Ritus/Riten | Das lateinische Wort Ritus (Plural Riten) hängt mit dem indischen rta („Wahrheit, Recht“) zusammen. In seiner allgemeinen Verwendung bezeichnet Ritus den kultischen Brauch (→ Kult), wie er sich im Lauf der Tradition einer Religion herausgebildet hat. Aus den einzelnen Riten und Gebräuchen bildet sich das ordnungsgemäße Ritual. Im katholischen und ostkirchlichen Kultus besitzt der Ritus bzw. das Ritual eine recht große Bedeutungsvielfalt: Zum einen handelt es sich um eine liturgische Einzelhandlung (Tauf- und Meßritus). Zum anderen bezeichnet der Ritus die Gestaltung der gesamten Liturgie, die für eine größere kirchliche Gemeinschaft gilt. Darüber hinaus ist er Ausdruck für einen kultischen Zusammenschluß, der einen einheitlichen Ritus befolgt.
Innerhalb der Kirchengeschichte hat die Verschiedenheit der Riten oft die Aufteilung einer ursprünglich einheitlichen Kirche in Einzelkirchen gefördert − so etwa im Bereich der Ostkirche (→ Orthodoxe Kirchen) und der Orientalischen Kirchen. A. C.
Der Artikel ist natürlich nur sehr kurz und erfasst nicht alle Aspekte des hier behandelten Themas (ist dafür aber angenehm übersichtlich). Eindeutig bezieht sich der Begriff Ritus jdfs. auch hier auf den (i.e.S. christlichen) Kult, also die Liturgie, den Gottesdienst. Die verschiedenartig tradierten liturgischen Gebräuche stellen also auch hier das alleinige Abgrenzungsmerkmal zwischen versch. kirchlichen Riten dar.--Jordi (Diskussion) 23:14, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ergänzend dazu noch eine (allerdings rein innerkatholische) kirchenrechtliche Erläuterung des Begriffs Ritus oder Rituskirche (aus: Winfried Aymans: § 23 Organisationsstruktur [der Kirche], in: Joseph Listl, Hubert Müller, Heribert Schmitz (Hrsg.): Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts. Regensburg 1979):
In organisatorischer Hinsicht ist die grundlegende Gliederung der katholischen Gesamtkirche diejenige nach Riten. Dabei stehen die katholischen orientalischen Rituskirchen gleichberechtigt neben der lateinischen Kirche des Westens. Diese geschichtlich gewachsene und bis in die Frühzeit der Kirche zurückreichende Gliederung ist gegenwärtig weniger von praktischer als von prinzipieller Bedeutung. Die geringe praktische Bedeutung hängt damit zusammen, daß die katholischen orientalischen Rituskirchen infolge des morgenländischen Schismas rein numerisch verhältnismäßig kleine Teilkirchenverbände sind, die in dieser Hinsicht nicht einmal die Stärke großer Bistümer der lateinischen Kirche erreichen. Gleichwohl kommt ihrer Existenz prinzipielle Bedeutung zu, weil ihre im Rahmen des Ganzen bewahrte Autonomie bezüglich der eigenen Liturgie, des eigenen Kirchenrechtes und des eigenen geistigen Erbgutes sowohl für gegebenenfalls notwendige innerkatholische Entwicklungen wie auch in ökumenischer Hinsicht vorbildlich sein kann. (S. 191) (...)
Die Rituskirchen, in sich zwar territorial gegliedert, sind dennoch ihrem Wesen nach primär personal bestimmte Gliedgemeinschaften (Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rituskirche ist unabhängig von dem Wohnsitz des Gläubigen.), was zur Folge hat, daß auf demselben Territorium verschiedene Rituskirchen nebeneinander bestehen können. (S. 195)
Die (von mir) grün markierte Formulierung trifft ganz gut die von dir betonte Breite der Eigenständigkeit einer Rituskirche, die über gottesdienstliche Besonderheiten hinausgeht. An erster Stelle steht aber auch hier die liturgische Autonomie, der rechtliche und geistliche Eigenständigkeit folgen. Der Vorrang der Liturgie tritt bei Aymans nicht so deutlich hervor, wird aber in seinem anschließenden Vergleich mit andersartigen Teilkirchenverbänden (die innerhalb desselben Ritus existieren) doch wieder deutlich. Wie ich oben schon erwähnt hatte, können eigenes Recht (Partikularrecht) und auch eigenes geistiges Erbgut problemlos auch innerhalb desselben Ritus existieren, wogegen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten liturgischen Gesamttradition den eigentlichen Ritusunterschied bestimmt.--Jordi (Diskussion) 00:21, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ein paar relevante Lexikonartikel zum kirchlichen Ritusbegriff (TRE, LThK3, RGG4 u. 2 kl.) sind jetzt hier einsehbar.--Jordi (Diskussion) 12:51, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

@Jordi: Tut mir leid, ich habe deine ausführlichen Kommentare hier bisher vollkommen übersehen (ich war zuletzt auch einige Monate in Wikipause). Der Link auf Wuala ist leider nicht mehr verfügbar, falls du von den Artikeln noch eine digitalisierte Version hast, würde ich mich freuen, wenn du sie mir zur Verfügung stellen könntest. Gerne auch per Mail.
Ich stimme vollkommen zu, dass der Klammerzusatz „Tradition“ alles andere als aussagekräftig ist und nur schwierig eine Groborientierung ermöglicht. Allerdings muss das ein Qualifikator auch nicht sein, sondern dient lediglich zur Unterscheidung von Homonymen. In anderen Nachschlagewerken wird manchmal einfach durchnummeriert, das wäre auch vollkommen ausreichend. Ritus (Liturgie) wäre daher auch möglich; ich sehe dabei allerdings das Problem, dass darin eine inhaltliche Bedeutung suggeriert wird, dass sich der Ritus allein auf die Liturgie bezieht. Sicherlich tritt insbesondere die Unterschiedlichkeit der Riten gerade in der Liturgie besonders hervor, aber zum Ritusbegriff wie bei Ayman dargestellt und u.a. im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium verwendet, gehört noch mehr dazu. Daher halte ich es für sinnvoller, einen Qualifikator mit geringer Aussagekraft zu verwenden, als einen, der eine Fehlannahme suggerieren könnte.
Zu deiner Argumentation, dass Recht und Glaubenspraxis auch innerhalb einer Rituskirche variieren können, möchte ich darauf hinweisen, dass das auch für die Liturige zutrifft. Innerhalb der Lateinischen Kirche gibt und gab es eine Vielzahl unterschiedlicher liturgischer Traditionen, die alle zum Westlichen Liturgie-Großverband gehören. Diese werden auch als Riten bezeichnet, sind aber alle Teil des umfassenden lateinischen Ritus (vgl. Lateinische Kirche#Liturgische Riten). Von daher scheint es mir, dass wir vielleicht innerhalb dieses Artikel eventuell eine Begriffsunterscheidung zwischen einem allgemeinen Ritusbegriff und dem liturgischen Ritus im Speziellen vornehmen müssten. Das dürfte aber zu einigem Kopfzerbrechen führen… --$traight-$hoota {#} 15:53, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten