Diskussion:Rudolf Walter Leonhardt

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Pemu in Abschnitt "einklagen"?

Geburtsort

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Es sollte mal überprüft werden, ob er wirklich in Altenburg (Thüringen) geboren ist, wie der Link sagt. Es gibt da nämlich noch eine Menge andere.--Rita2008 18:07, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Doch wo kommt er her? Aus Altenburg in Thüringen. (siehe [1]) -- Kerbel 18:21, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Dann füge ich das mal ein.--Rita2008 18:24, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pädophilieaussagen gelöscht

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Na, ich dachte WP kümmert sich um Fakten. Und jetzt werden entsprechende Aussagen L.s gelöscht. Aha. Soviel zum Thema Neutralität. --92.225.109.70 18:55, 12. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo 92.225.109.70: nicht gekränkt sein oder sich abschrecken lassen. Wenn Du meinst dass eine Löschung ungerechtfertigt ist, sprich doch einfach den Autor auf seiner Diskussionsseite darauf an. Ich finde die "Zeit"-Referenz auch wertvoll und habe sie wieder eingefügt. Allerdings ist die frühere Aussage "Leonhardt propagierte offen Sex mit Minderjährigen." durch das von Dir eingefügte Zitat nicht gedeckt, die habe ich daher weggelassen. --Furfur (Diskussion) 18:55, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

"einklagen"?

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Im Artikel steht "Im […] Jahr 2017 machte die Zeit-Journalistin Iris Radisch publik, dass Leonhardts sexuelle Übergriffe und Anzüglichkeiten im ganzen Haus bekannt gewesen seien, die aber von den Frauen seinerzeit juristisch nicht hätten eingeklagt werden können."

Ich kenne die genaue Bedutung von "einklagen" nicht, aber so wie ich es aus der Umgangssprache kenne, steht in dem Satz, dass Frauen damals Leonhardt nicht über den Rechtsweg dazu bringen konnten, dass er ihnen gegenüber anzüglich und übergriffig zu sein hat. Ist der Satz falsch oder verstehe ich ihn falsch? -- Pemu (Diskussion) 23:41, 30. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ich glaube, gemeint war: Damals konnte man als Frau einfach nicht mit so etwas vor Gericht gehen. Ob das nun technisch möglich gewesen wäre, oder aber kein entsprechendes Gesetz existiert hat, wäre eine interessante Frage. § 184i Sexuelle Belästigung deutet mit dem i darauf hin, dass der Abschnitt recht spät entstanden ist.
Direkt dazu: Ok, es hat mich interessiert und ich hab kurz nachgeschlagen: "Sexuelle Belästigung als eigener Straftatbestand ist mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 10. November 2016 eingeführt worden und betrifft nur Belästigungen, die mit körperlicher Berührung einhergehen (§ 184i StGB)." Es geht also wohl darum, dass es gar keine juristische Handhabe gegen Männer wie RWL gab. -- Dann wäre statt eingeklagt vielleicht besser zur Anzeige gebracht oder vor Gericht gebracht. --Delabarquera (Diskussion) 14:25, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hatte das damals nicht weiter verfolgt, fand nur die Formulierung komisch. Dass es jetzt nochmal auf meiner Beobl. aufpoppte, habe ich zu Anlass genommen, in den Beleg zu schauen. Daraufhin habe ich eben noch im Artikel editiert. Es geht der Autorin wohl nicht um den konkreten Paragraphen, sondern um das gesellschaftliche Gesamtsystem. Ich hoffe, dass ich das vernünftig rübergebracht habe. -- Pemu (Diskussion) 22:38, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten