Diskussion:SUISA
Kritik an der SUISA
BearbeitenMir ist bewusst, dass der Artikel in seinem jetzigen Zustand unausgewogen ist. Es wird wenig über Sinn und Zweck dieser Einrichtung geschrieben, während der Kritik-Abschnitt sehr ausführlich ist. Es wäre allerdings besser, den Artikel auszubauen und so das Gleichgewicht herzustellen, als durch Löschungen. Denn die Kritiken sind berechtigt und momentan aktuelles Thema. Man sehe sich zum Beispiel die Reaktionen auf den Kassensturz-Artikel an. Ich denke, würde man momentan das unbeliebteste Unternehmen der Schweiz wählen, hätte die SUISA gute Chancen auf einen Podest-Platz. --Trugbild 08:47, 5. Sep. 2007 (CEST)
- Es sollte doch eigentlich die Institution dieses Namens im Wikipedia-Artikel dargestellt werden, mit Stimmen pro und contra, aber nicht ein Pamphlet gegen sie, wie das im Moment der Fall ist. Auch wenn es nicht unproblematisch ist und du das persönlich nicht schätzt, geht die Entwicklung weltweit in Richtung Pauschalvergütungen für Urheberrechte. Es können sich leider nicht alle leisten, alles kostenlos zur Verfügung zu stellen, auch wenn das schön wäre. --Summ (Diskussion) 15:23, 11. Dez. 2014 (CET)
Entfernte Rechtfertigung
BearbeitenFolgende Rechtfertigung habe ich entfernt: Die SUISA hält fest, dass die Leerträgervergütung bei den Herstellern und Importeuren erhoben wird – also bei jenen, die Produkte verkaufen, die in erster Linie zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt werden. Eine Überwälzung der Vergütung auf den Endkunden ist weder gesetzlich vorgesehen noch im Tarif geregelt. In welchem Mass die Vergütung abgewälzt wird, ist somit weder für die SUISA noch für die Konsumenten ersichtlich.
Dabei geht es nicht darum, ob es mir in den Kram passt, sondern ob es in den Abschnitt "Kritik" passt und ausserdem, ob diese Information sinnvoll ist. Es bedarf weder hellseherischer Fähigkeiten, noch einer Professur in Betriebswirtschaftslehre um zu wissen, dass solche Gebühren so gut wie immer auf den Endkunden abgewälzt werden. In welchem Ausmasss diese Umwälzung stattfindet ist dabei völlig irrelevant, da es sich mit garantierter Sicherheit in einem Bereich abspielt, der sämtliche andere Aussagen im Abschnitt Kritik in keinster Art und Weise entschärft.
Wenn man die Information einfügen will, dass es es nicht gesetzlich geregelt ist, wie die Kosten auf den Endverbraucher umgewälzt werden, kann man das entweder für sich so als zusätzliche Kritik stehen lassen, oder aber im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die Gebühren geregelt sind - als Rechtfertigung eines SUISA-Mitarbeiters im Abschnitt Kritik ist es aber unbrauchbar - da der Artikel keine Diskussion darstellt. --Trugbild 09:26, 12. Jun. 2008 (CEST)
Bei den Herstellern und Importeuren Geld abzuknöpfen und sie dann auch grad für die Auswirkungen auf den Verkaufspreis Verantwortlich zu machen (im Still von "Ihr könntet das ja auch aus der eigenen Tasche zahlen - aber wenn Ihr Eure Kunden dafür zahlen lassen wollt, dann ist das Euer Ding"), um sich selber wieder in weisser Weste zu präsentieren - also das passt ganz genau in das Werken der SUISA. Das ist bezeichnend für ihren Stil. Also eigentlich könntest Du (DanWis) mich sogar davon überzeugen, dass das drin bleibt. Es sagt eigentlich zwischen den Zeilen sehr viel aus --Trugbild 09:33, 12. Jun. 2008 (CEST)
Abtretung der Urheberrechte
BearbeitenIm Artikel ist die Rede davon, dass Künstler als Mitglieder der SUISA ihre Urheberrechte an ihren Werken an die SUISA abtreten, wonach sie diese auch selbst nicht mehr ohne Weiteres aufführen dürfen. Ist diese Formulierung korrekt? Ich habe irgendwoher im Kopf dass es das Schweizerische Urheberrecht, im Gegensatz etwa zum US-amerikanischen, nicht ermöglicht auf das eigene Urheberrecht zu verzichten oder es an eine andere Partei abzutreten (ähnlich wie in Verträgen Klauseln, mit welchen man sein Recht auf Anklage abtreten würde, nichtig sind). Bin ich da falsch informiert, ist der Sachverhalt falsch formuliert, oder hat hier der Gesetzgeber eine "Ausnahme" eingeräumt? --89.217.225.203 01:00, 2. Aug. 2013 (CEST)
- Gemäss https://www.suisa.ch/de/mitglieder/urheber/ueberblick.html und https://www.suisa.ch/fileadmin/user_upload/mitglieder/urheber/Allgemeine_Wahrnehmungsbedingungen.pdf tritt man die Urheberrechte nicht ab, sondern beauftragt die SUISA „treuhänderisch“ diese zu schützen, zu lizenzieren, und entsprechend einzukassieren. Ich (als Laie) interpretiere das so, dass die SUISA sozusagen über die Urheberrechte verfügt, aber nicht Besitzer derer wird. — Tooki (Diskussion) 15:19, 26. Apr. 2019 (CEST)