Diskussion:Satzung (öffentliches Recht)
Altes Gesetz im Text
BearbeitenHallöchen, die im Text zitierte niedersächsische Gemeindeordnung ist nicht mehr aktuell, es gibt jetzt das NKomVG! --Hanny Banny (Diskussion) 15:29, 5. Mai 2012 (CEST)
GmbH-Satzung
BearbeitenBei der GmbH nennt man die Satzung auch Gesellschaftervertrag. Die Frage die sich mir stellt ist, wann denn Satzungsänderungen wirken. Mit Gesellschafterbeschluss oder mit Eintragung in das Handelsregister? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.153.75.253 (Diskussion • Beiträge) 13:13, 27. Mar 2006) -- PvQ Bewertung - Portal 10:47, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Eine GmbH-Satzung ist keine öffentlich-rechtliche, sondern eine privat-, konkret: gesellschaftsrechtliche Satzung. Vgl. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)#Inhalt der Satzung --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
Kontroverse über die alte Artikel Fassung
Bearbeiten- Hallo. Der Zuständige sollte sich mal kneifen! Der Artikel ist falsch und entspricht längst nicht mehr aktuellen Tatsachen. "Übertragener Wirkungskreis" ist schon seit Jahren überholt!!!
- Alles andere ist auch schlecht bis falsch, habe jetzt aber keine Zeit, alles aufzuarbeiten (nicht signierter Beitrag von 95.115.51.215 (Diskussion | Beiträge) 21:00, 1. Feb. 2010 (CET))
- Ich möchte mich mit Löschen oder Verändern nicht wieder einen Tadel einfangen. Daher versuche ich es hier:
- "auch der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle. In der Normenhierarchie stehen sie auf der untersten Stufe." Der beigefügte Link zeigt ja schon, dass dem nicht so ist.
- "Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber Dritten zu (beispielsweise dem Bürger im Falle einer Gemeinde), ist in der Regel auch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich."
- Ich habe keine Ahnung, was von dem Satz zu retten ist. Eine Satzung bedarf nur der ANZEIGEPFLICHT, und zwar der der RECHTSaufsichtsbehörde. Dies im Fall der Gemeinden, worum es ja hauptsächlich vorliegend gehen soll. Das Nichtanzeigen führt noch nicht einmal zur Nichtigkeit. Mit besonderer Bindungswirkung hat das nichts zu tun.
- Gesetzlich vorgeschrieben kann die Genehmigung auch sein. Das ist aber ein anderer Fall, z.B. 6, 17, 25 BauGB
- "Auch eine Verwaltungsvorschrift oder Anstaltsordnung entfaltet lediglich anstaltsinterne Bedeutung und wirkt nicht gegen jedermann, sondern ist nur für jene verbindlich, die mit der Verwaltung bzw. Anstalt in eine Rechtsbeziehung treten."
- Der Satz hat doch mit einer Satzung nichts zu tun. Es wird doch hier dezidiert von Verwaltungsvorschriften gesprochen.
- "Für die untergesetzliche Rechtsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten." Was ist damit gemeint? Dass das Parlament für wichtige Sachen zuständig ist??? Beachte: Der Gemeinderat ist KEIN Parlament und entscheidet dennoch über die wichtigsten Sachen auf Gemeindegebiet per Satzung. Also ist auch der Satz hinfällig
- Also ich würde eine vernünftige Definition reinmachen und den Rest löschen, weil er unausgegoren und falsch ist. Wenn ich nächste Woche mal Zeit habe, kann ich was erarbeiten. Weil so passt im Moment kein Stein auf den anderen.
- Aber dann sollte mal irgendeiner mein Geschriebenes Kommentieren, ob das Sinn macht. Danke und Gruss (nicht signierter Beitrag von 95.115.34.175 (Diskussion | Beiträge) 14:51, 2. Feb. 2010 (CET))
- Ich habe jetzt mehrere vermeintlich zuständige angheschrieben. Keiner hat sich gemeldet oder das oben geschriebene irgendwie kommentiert. Wer ist denn zuständig??
- Ich werde jetzt in den Wikipedia-Text etwas einfügen und hoffe damit erreichen zu können, dass sich jemand darauf meldet. Also nicht böse sein! (nicht signierter Beitrag von 95.115.16.19 (Diskussion | Beiträge) 18:07, 3. Feb. 2010 (CET))
- Hallo :)
- Habe mir die Sache gerade mal angesehen.
- Ja, der Artikel könnte etwas umfangreicher und genauer ausgeführt sein.
- Jedoch möchte ich mal darum bitten bei einer weiteren Bearbeitung ggfls. so zu schreiben, dass Nicht-Juristen wie ich auch verstehen um was es geht. So könnte zum Beispiel mal ein Vergleich zwischen Gesetz und Satzung ein bisschen Klarheit schaffen, auch wenn sich sofort die Juristen im Kreis drehen wenn man eine Satzung mit einem Gesetz vergleicht. Die Außenwirkung ist jedoch sehr ähnlich bis gleich.
- Nebenbei finde ich diese Definition: >>
- Satzungen sind Rechtsnormen, die von unterstaatlichen Verwaltungsträgern zur Regelung ihrer eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen erlassen werden.<<
- aus Rechtwoerterbuch.de ganz hilfreich, auch wenn hier der Laie bei der Formulierung wieder ein bisschen sparsam aus der Wäsche gucken wird. Beschäftigt man sich allerdings gedanklich ein wenig mit dieser Definition, so wirds eigentlich klar. Diese gedankliche Beschäftigung könnte man ja mal versuchen in Worte zu fassen ... Ein interessanter Aspekt ist mMn auch die Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung, immerhin nimmt die Gemeinde hier die Rolle der Legislative UND der Exekutive ein ... evtl. fuhrwerke ich auch noch ein bisschen mit, mal gucken ... Gruß Thogru 11:31, 11. Feb. 2010 (CET)
Neubearbeitung
Bearbeiten1. Gestrichen „Satzung bezeichnet im öffentlichen Recht eine exekutive Rechtsnorm,“ denn das Adjektive „exekutive“ ist mindestens mißverständlich, denn zumindest i.d.R. müssen es die Vertretungskörperschaften (und nicht die Kommunalverwaltungen) sein, die die Satzungen beschließen (Winkler; Alpmann-Pieper; Brockhaus). --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
2. Gestrichen: „die von einer juristischen Person (insbesondere Gemeinde) […] gesetzt wird.“ – Da es auch jede Menge juristische Personen privat- und nicht öffentlich-rechtlichen Charakters gibt, ist diese Formulierung für das hiesige Stichwort zu allgemein. Vgl. Satzung (Privatrecht). --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
3. Gestrichen: „Bei diesen auch sog. autonomen Satzungen handelt es sich folglich um Gesetze im materiellen Sinn,“ – Die Kausalität, die mit dem „folglich“ ausgedrückt werden sollte, blieb diffus. Die Bezeichnungen von Satzungen als „Gesetze im materiellen Sinn“ ist zwar nicht falsch, aber für das Verständnis des Begriffs „Satzung“ ohne Erklärungswert (etwas anderes wäre, wenn dieser Hinweis umgekehrt im Stichwort „Gesetz“ stände; dann wäre es eine dort relevante Information, was alles unter "Gesetz" fallen kann). --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
4. Gestrichen: „In der Normenhierarchie stehen sie auf der untersten Stufe.“ - Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Körperschaft stehen in der Hierarchie noch unterhalb deren Satzung. (Auch Benutzer:95.115.34.175 hatte die alte Formulierung unter Verweis auf einen link - aber welchen? - kritisiert.) --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
5. Gestrichen: „Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber Dritten zu (beispielsweise dem Bürger im Falle einer Gemeinde), ist in der Regel auch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich.“ Das müßte belegt werden und scheint so (in der alten Version) jedenfalls zu weit formuliert zu sein. S. außer den diesbzgl. Einzelnachweisen im Text auch noch Winklers dort genannter Text: „die Kommunen [handeln] bei der Schaffung von Satzungen in eigener Zuständigkeit und selbstverantwortlich, dh grundsätzlich ohne Genehmigungserfordernisse.“ --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
6. Gestrichen: „Auch eine Verwaltungsvorschrift oder Anstaltsordnung entfaltet lediglich anstaltsinterne Bedeutung und wirkt nicht gegen jedermann, sondern ist nur für jene verbindlich, die mit der Verwaltung bzw. Anstalt in eine Rechtsbeziehung treten.“ – wegen des Einwandes von Benutzer:95.115.34.175: "Der Satz hat doch mit einer Satzung nichts zu tun. Es wird doch hier dezidiert von Verwaltungsvorschriften gesprochen." Für Verwaltungsvorschriften dürfte der Einwand (immer) zutreffen; ob Anstaltsordnungen vllt. in Form von Satzungen beschlossen werden, weiß ich nicht. --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
7. Gestrichen: „Für die untergesetzliche Rechtsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten.“ – Es war nicht belegt, es kommt in den von mir herangezogenen Quellen nicht vor und es wurde von Benutzer:95.115.34.175 als falsch zurückwiesen (wobei mir dessen/deren Begründung aber auch etwas schief vorkommt). --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
8. Gestrichen: „Bitte Diskussionsseite beachten!“ – dürfte nach meiner Bearbeitung erledigt sein. --Jewgenia 19:57, 13. Dez. 2010 (CET)
- Stimmt es wirklich, dass die Haushaltssatzung nur Innenwirkung hat? Ich denke nicht. Gruß Thogru Sprich zu mir! 13:54, 29. Dez. 2010 (CET)
- Ich weiß nicht, würde aber in der Tat denken: Die Haushaltssatzung bestimmt (analog zu den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder), wie das Geld ausgegeben werden soll (und bindet insofern nur diejenigen, die dafür konkret zuständig sind), und die Einnahmen werden (analog zu den Steuergesetzen des Bundes und der Länder) in Gebührenordnungen geregelt (sofern sich die Einnahmen nicht eh aus höherrangigem Recht ergeben). Nur die Gebührenordnungen sind auch für die BürgerInnen (und nicht nur die Kommunalverwaltung) verbindlich. --Jewgenia 08:26, 12. Jan. 2011 (CET)
"inhaltlich hinreichend bestimmt sein"
BearbeitenDiese Aussage ist nicht aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleiten:
"Satzungen müssen wie andere Rechtsnormen (etwa Gesetze) inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Art. 20 Abs. 3 GG)."
Art. 20 Abs. 3 GG: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." (nicht signierter Beitrag von Garrafao (Diskussion | Beiträge) 23:53, 26. Okt. 2012)
- Doch, das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG besagt, dass Gesetze (oder Satzungen) hinreichend bestimmt sein müssen. Sonst müssten die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nicht an die Gesetze gebunden sein, wenn diese nichts bestimmen würden. MfG --Yhdwww (Diskussion) 23:09, 13. Nov. 2019 (CET)
Satzung / Verordnung / Rechtsnorm
BearbeitenGehören Satzungen zu den Rechtsnormen? - Die Rechtsnormen in Deutschland (also das gesamte in Deutschland geltende Recht) ergeben sich ja offenbar aus den Gesetzen (Bundesgesetzen und Landesgesetzen) und den - unterhalb der Gesetze stehenden - Verordnungen. Gehören Satzungen zur Gruppe der Verordnungen? --78.51.66.128 09:05, 23. Jun. 2013 (CEST)
- Nein, Verordnungen werden von staatlichen Behörden (z.B. Regierungen oder Einzelministerien) auf der Grundlage von Gesetzen erlassen. Satzungen sind hingegen Rechtssetzungen rechtlich autonomer Körperschaften, Stiftungen und Anstalten (vgl. die Beispiele im Abschnitt "Allgemeines"), die ihrerseits durch Gesetz errichtet und mit dem Recht zur autonomen Rechtssetzung (Satzungsautonomie) ausgestattet werden. D. h. auch Satzungen beruhen letztlich auf Gesetzen und stehen daher rechtssystematisch "unterhalb" der Gesetzesebene, sind aber nicht dasselbe wie Verordnungen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 10:47, 4. Jul. 2013 (CEST)
Gewerkschaften / Arbeitgeber-Verbände ??
Bearbeiten--Ciao • Bestoernesto • ✉ 03:33, 22. Sep. 2017 (CEST)
Anmerkungen zur Ändeurng am 7.4.
Bearbeiten- Ich habe das BVerfG wörtlich zitiert, weil die bisherige Wiedergabe zum einen unvollständig und zum anderen wohl falsch war. Jedenfalls kann man im Zitat das in der Vorgängerversion betonte Merkmal "abstrakt-generelle-Regelung" nicht finden. Es dürfte auch falsch sein.
- Die Eingangsdefinition dürfte unscharf sein, weil unklar ist, was unter dem Begriff "Bereich" gemeint ist. Präziser dürfte es sein, mit dem BVerfG den Wirkungsbereich auf die inneren Angelegenheiten der entsprechenden juristischen Person zu beschränken. Aus übertragenem Recht gibt es auch Normsetzungsbefugnisse mit Außenwirkung. Das geschieht dann zwar "im Bereich" der juristischen Person, ist aber kein Satzungsrecht.
Bund und Bundesländer
BearbeitenBund und Bundesländer sollen laut Vorderseite Satzungshoheit haben. Kann jemand dafür ein Beispiel oder eine Quelle beisteuern? Welche Bundes- oder Landessatzung gibt es? Grüße Okmijnuhb (Diskussion) 13:39, 3. Aug. 2019 (CEST)