Diskussion:Sicherer Herkunftsstaat

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine in Abschnitt Abschnitt Deutschland / Lücke?
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Der Link auf die "sicheren Drittstaaten" beim bayrischen Innenministerium funktioniert nicht:

http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/auslaender/asyl/detail/06485/

Leider habe ich auch keinen anderen Hinweis auf Drittstaaten... (nicht signierter Beitrag von Mike Macke (Diskussion | Beiträge) 19:11, 3. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Österreich

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Bei Ö. steht die anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten. Da die EU aber 28 Staaten hat, sollte es 27 heißen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nicht signierter Beitrag von Market (Diskussion | Beiträge) )

Hallo Market, Danke für den Hinweis. Beim nächsten mal kannst du auch einfach selbst den Artikel bearbeiten ;) --trm 10:07, 9. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Zustimmung des Bundesrates am 19. September 2014

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Künfitg gelten nunmehr auch die Länder Bosnien und Herzegowina, EjR Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten. 178.11.187.253 15:00, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Rechtspopulistische Argumentationsweise im Artikel

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Zitat aus Beitrag: "Angesichts der vorhersehbaren Antragsablehnung besteht prinzipiell ein finanzieller Anreiz für Asylbewerber, ihre tatsächliche Herkunft nicht wahrheitsgemäß anzugeben, sondern zu verschleiern;"

Dieser Satz folgte einer in der rechtpopulistischen bis rechtssextremen Szene weitverbreiteten Argumentationsweise. Insbesondere das "Argument" aufgrund eines angeblichen finanziellen Anreizes die eigene Herkunft zu verschleiern, ist ein typisches rechtes Konstrukt von "unser Sozialsystem ausbeutenden Asybewerbern". Bitte dringend diesen Satz entfernen oder überarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 217.92.64.242 (Diskussion) 09:20, 11. Nov. 2014 (CET))Beantworten

In der Tat: z.B. schreibt man bei "Eigentum" ja auch nicht hinein, dass ein finanzieller Anreiz zum Diebstahl besteht. Habe den Satzteil entfernt. --Carolin (Diskussion) 19:30, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich kann an der Stelle gleich weitermachen. Auch der folgende Satz
Bei falschen oder unvollständigen Angaben zur Identität eines Asylbewerbers drohen schwerwiegende asylrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Inhaftierung und sofortigen Abschiebung.
zeigt eine deutliche POV-Lastigkeit.
Die schwerwiegende asylrechtliche Konsequenz, nämlich die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, droht bereits wegen der Herkunft aus einem sicheren Drittstaat (§ 29a Abs. 1 AsylVfG); eine schärfere Form der Ablehnung gibt es nicht, sodass Falschangaben auf die Entscheidung des Bundesamtes keinen (zusätzlichen) Einfluss haben. Dass unwahrer Vortrag als solcher nicht schön ist, aber nicht zur Bestrafung führt, hatten wir schon mal bei der Disk unter Asylmissbrauch diskutiert. Auch dieser Satz im Artikel ist eine Falschbehauptung.
Sofortige Abschiebung ist auch so ein Gespenst, das mit der Realität wenig zu tun hat. Welcher abgelehnter Asylbewerber wird denn heute sofort abgeschoben? Wer vom BAMF als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, muss gegen die Entscheidung binnen einer Woche klagen und in derselben Zeit einen Eilantrag stellen: Tut er dies rechtzeitig, ist die Abschiebung kraft Gesetzes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt (§ 36 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG). Da Tenor der Entscheidung und Rechtsbehelfsbelehrung seit einiger Zeit in die vom Asylbewerber gesprochene Sprache übersetzt werden müssen, häufig Hilfsorganisationen Anwälte vermitteln, oft Prozesskostenhilfe vom Gericht gewährt wird, muss schon große Lethargie vorherrschen, um keinen Rechtsschutz zu beantragen.
Und selbst in diesen Fällen müssen Rückreisedokumente vorliegen, ohne die eine Abschiebung gar nicht möglich ist. Eine Abschiebung ist ein äußerst aufwändiges Unterfangen, bei dem besonders teure One-way-Linienflüge bei den großen Airlines gebucht werden müssen (Ryanair macht das nicht!), deren Flugkapitän sich mit der Mitnahme eines Abschüblings zuvor einverstanden erklärt haben muss, zuvor Rückübernahmeersuchen und Einwilligung beim Zielstaat gestellt/gegeben werden müssen (wenn kein Nationalpass vorliegt), oft eine polizeiliche und/oder ärztliche Begleitung organisiert sein muss (und auch noch Rückflüge!) und kurz vor der Abschiebung der Betroffene, dem die Abschiebung zuvor angekündigt sein muss, sistiert worden sein muss, was schwierig ist, weil er im Allgemeinen nicht zu Hause auf seine ihm angekündigte Abschiebung wartet. Kurzum: Abschiebungen beruhen oft auf zufälliger Sistierung des Betroffenen und einem sehr guten Zusammenspiel aller genannten Faktoren. Die Zahl durchgeführter Abschiebungen gemessen an der Zahl der Ablehnungen ist deshalb verschwindend niedrig. Die sofortige Abschiebung gibt es fast nie. --Opihuck 21:00, 14. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Der Satz bedarf offenbar zumindest einer Korrektur und/oder einer weiteren Erläuterung. Nach den Angaben in Asylrecht (Deutschland)#Falsche oder unvollständige Angaben gilt aber Folgendes: es drohen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher anderweitiger Weiterverwendung der unrichtigen Angaben, und asylrechtlich droht neben der Aberkennung, Beendigung oder Nichtverlängerung der Flüchtlingseigenschaft (die den Flüchtling aber auch nicht vor Dublin-III geschützt hätte) ggf. auch der Ausschluss von einer Berücksichtigung durch die Härtefallkommission (siehe auch Härtefallkommission#Weitere Ausschlussgründe). Sofern das alles richtig ist, sollte der Satz genauer formuliert werden und für Details auf Asylrecht (Deutschland)#Falsche oder unvollständige Angaben verweisen; sofern das aber so nicht richtig sein sollte, wäre auch der Absatz im dortigen Artikel anzupassen. --Carolin (Diskussion) 22:46, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Die von dir aufgezeigten Konsequenzen bestehen allgemein bei jeder Antragstellung und sind kein spezifisches Problem der Sichere-Herkunftstaaten-Regelung. Das ist hier deswegen irreführend. --Opihuck 21:43, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Jein, sie beziehen sich konkret auf die Identitätsfeststellung einschließlich der Feststellung des Herkunftstaates. Da es dazu aber ohnehin einen genaueren Wikipedia-Artikel gibt, reicht auch ein Verweis darauf, daher habe ich den Satz nun durch diese Änderung durch einen Hinweis auf die Identitätsfeststellung im Asylverfahren ersetzt. --Carolin (Diskussion) 23:24, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Danke Carolin für deine Mühe; das gefällt mir jetzt schon besser. (Centerum censeo: Identitätsfeststellungen sind aber auch bei einem Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat keine spezifische Besonderheit; Identitätsfeststellungen finden bei allen Asylbewerbern statt.) Der Artikel Asyl enthält nur ganz wenige oberflächliche Angaben zum Verwaltungsverfahren, insbesondere zum Rechtsschutz nach einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" wie bei der Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat. Entweder jener oder dieser Artikel sollte das aber behandeln, denn die Abkürzung der Asylverwaltungsverfahrens ist ja gerade der "Witz" der Einordnung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat. Hier wäre also noch einiges zu sagen. Ich habe aber leider im Moment keine Zeit, diesen und den anderen Artikel zu erweitern. Ich hoffe, dass wenn ich (zeitlich) zur Abarbeitung komme, ich mich nicht bereits aus Verdruss von der Wikipedia wieder verabschiedet habe .... Viele Grüße --Opihuck 19:16, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Syrer und Iraker stammen fast alle aus sicheren Herkunftsländern

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Die Syrer und Iraker kommen ja meistens aus Flüchtlingslagern in Jordanien, Libanon, Türkei, ... Sie kommen also fast alle aus sicheren Herkunftsländern. Europa muss eigentlich gar keine Flüchtlinge/Asylanten aufnehmen, weil fast alle aus sicheren Herkunftsländern kommen. Die wollen nur ohne eigene Anstrengung an unserem Wohlstand teilhaben. Da ist der Krieg in Syrien oft nur ein willkommener Vorwand. 188.99.246.49 18:02, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Solche Äußerungen zeugen von wenig Sachverstand. Syrien und Irak sind keine sicheren Herkunftsländer (bitte die Anlage II zu § 29 a AsylVfG lesen). Die allermeisten Asylbewerber (nicht nur aus Syrien und dem Irak) suchen nach einer besseren Zukunft, die sie aufgrund der desolaten Strukturen in ihren Herkunftsländern nicht finden. Die allermeisten möchten gerne in Deutschland arbeiten, wenn man sie denn lassen würde, sind aber zunächst von einem Arbeitsverbot betroffen. Sie sind auch nicht die Begünstigten von Integrationskursen, in denen sie z. B. Sprachkenntnisse erwerben könnten. Sie müssen selbst zusehen, wie ihnen mit den Mitteln nach dem AsylbLG eine Integration gelingt. Bekommen sie Hilfe und Unterstützung durch Drittpersonen, gelingt diese Integration zumindest ansatzweise; sie gelingt oft hervorragend bei ihren Kindern, die deutsche Schulen besuchen und dort die deutsche Sprache lernen.
Natürlich gibt es auch Personen, die sich um die eigene Lebensunterhaltssicherung nicht bemühen. Einen gewissen Prozentsatz, der allerdings quer durch die Bevölkerung geht, werden wir immer haben. Da gibt es die Deutschen, die keinen Bock auf einen Job haben und beim Jobcenter die Hand aufhalten, da gibt's EU-Bürger (gegenwärtig verstärkt aus den "armen" Beitrittsländern Bulgarien und Rumänien, bei denen etliche angeben, von ihrer europarechtlichen Freizügigkeit als Arbeitnehmer Gebrauch zu machen, um SGB-II-Leistungen zu beziehen, aber noch keinen einzigen Tag gearbeitet haben), und da gibt es die übrigen Drittstaatler, bei denen nicht alle legitime Interessen haben. Das ist so. Die pauschale Behauptung, "alle wollen nur ohne eigene Anstrengung an unserem Wohlstand teilhaben", dürfte aber die tatsächlichen Verhältnisse kaum widerspiegeln. --Opihuck 18:36, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Wie wollen die denn in Deutschland arbeiten? 60 % haben keinerlei Berufsausbildung, viele keinen Schulabschluss und kaum einer kann Deusch. Die Leute stellt doch niemand ein! 90 % von denen landen bei Hartz IV. Sehr viele von denen werden dann mit Drogen dealen oder Einbrüche begehen. So ist das nun mal, Opihuck. 188.99.246.49 19:20, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Woher weißt du, wie viele "keinerlei Berufsausbildung", wie viele keinen Schulabschluss haben? Hast du nur mit einen von ihnen gesprochen? Dass sie kaum deutsch können, stimmt wahrscheinlich, aber das kann man lernen. Dass sie ohne Deutschkenntnisse niemand einstellt, trifft wahrscheinlich auch zu, aber deutsch kann man - wie gesagt - lernen. Was hier möglich ist, hängt von der Frage ab, was Deutschland und die Deutschen bereits sind, in sie zu investieren - in Menschen, die helfen könnten, unsere katastrophale demografische Entwicklung (die Deutschen sterben aus!) zu korrigieren, damit unsere Rentenversicherungssysteme nicht bald kollabieren. Ich habe beruflich sehr viel mit Asylbewerbern zu tun, die ich mir dank eines Dolmetschers, den du nicht hast, sehr genau anhören kann. Die meisten haben sehr genaue und überwiegend realistische Vorstellungen, von dem, was sie in ihrer jeweiligen Situation erreichen können. Die sog. Drückeberger und Hand-auf-Halter gibt's - keine Frage, aber das sind nicht mal 20 %. Ich habe hier schon Kinder von Asylbewerbern erlebt, die das Abitur geschafft haben und kein Bleiberecht bekommen können, weil ihre Asylgründe (bzw. die ihrer Eltern) für eine Anerkennung nicht ausreichen. Sie sprechen perfekt deutsch und würden gerne ein Studium beginnen, wenn sie nur eine Anerkennung und eine Aufenthaltserlaubnis bekämen. Das ist ein Jammer, was da an Potential verloren geht. Menschen, die sozialisiert sind und Einkommen haben, begehen weder Straftaten, noch handeln sie mit Drogen. Ich wünsche dir, mich mal einen Monat zu begleiten und dir die Menschen anzuhören - ich nehme an, du würdest dich dann schämen für deine Ansichten. --Opihuck 21:35, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Dein humanistisches Gutmenschengesäusel kannst du dir sparen, Opihuck! Die paar positiven Einzelfälle die du aus persönlichem Erleben anscheinend kennst beweisen gar nichts! Die Fakten und Zahlen sprechen eine andere Sprache: 58 % der Flüchtlinge haben gar keinen Berufsabschluss, und 40-60 % der Iraker, Afghanen und Syrer in Deutschland beziehen Hartz IV. Mit solchen Startbedingungen hat man (selbst bei perfektem Deutsch) nur minimale Chancen am Arbeitsmarkt. 188.99.246.49 09:19, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Diejenigen, die mich kennen, bezeichnen mich nicht als "Gutmenschen". Ich bin eher als der verschrien, der Leute, die keine Bereitschaft zeigen, sich zu integrieren, eher an die frische Luft setzt (Heimatland), als das andere tun würden. Mich ärgert es, wenn Leute nicht ihre Dinge selbst in die Hand nehmen, obwohl sie es könnten, und sich dann von anderen aushalten lassen. Ich sehe mich als Realisten, der ein bisschen mehr Einblick in die Wirklichkeit hat als der durchschnittliche BILD-Zeitungsleser, der die BILD-Meldungen für die unumstößliche Wahrheit hält, ohne die Wahrheit je hautnah selbst erlebt zu haben.
Wenn wir von "abgeschlossener Berufsausbildung" sprechen, sollten wir vielleicht sehen, dass es das deutsche Ausbildungssystem mit Lehrlingsausbildung und Gesellenbrief nicht häufig in der Welt gibt. Nicht mal europäische Nachbarstaaaten (wie z. B. Frankreich) kennen dies in dieser Form. Eine Ausbildung hat da, wer längere Zeit in Betrieben einer bestimmten Branche gearbeitet hat, ganz gleich, welche handwerkliche Qualität ihm da vermittelt wurde und was er tatsächlich kann. Wenn du das auf die teilweise erbärmlichen Verhältnisse in Syrien oder den Irak transportierst, wird der Prozentsatz der "Ausgebildeten" - an unseren Vorstellungen gemessen - natürlich niedrig sein. Die Leute sind in Deutschland in der Regel nicht auf Arbeitsplätzen einsetzbar, auf denen eine Berufausbildung deutschen Niveaus verlangt wird. Viele haben aber das Zeug dazu, die verlangten Kenntnisse zu erwerben. Sicher nicht heute und sicher auch nicht morgen, aber mittelfristig durchaus. Erfahrungsgemäß ist das Hauptproblem die Sprache. Heute findet sich im Weser-Kurier (S. 15) ein Beitrag, der genau darauf hinweist: "Alles steht und fällt mit der Sprache - Unis organisieren Deutsch-Kurse für Flüchtlinge".
Die Zahlen über den SGB-II-Bezug besagen auch nicht so furchtbar viel. Wer nichts investiert und von Flüchtlingen erwartet, mal eben so deutsch zu können (eine der schwereren Sprachen der Welt), der kann lange warten. Da passiert gar nichts. Lern du mal arabisch. Fang gleich damit an. Wir wollen sehen, was du in einem Monat auf die Beine stellst. Wenn wir so denken, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, warum die Leute SGB-II-Leistungen beziehen. Ohne Sprachkenntnisse, keine Ausbildung. Ohne Ausbildung kein Job. Ohne Job Hartz-IV.
Die Frage ist, was man will: Gibt es ein Interesse an den Flüchtlingen, will man ihnen eine Chance bieten? Dann müssen wir was tun. Es setzt natürlich bei den Flüchtlingen die Bereitschaft voraus, aus diesem Angebot etwas zu machen. Wer nicht bereit ist, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich mit fremder Unterstützung eine Existenz aufzubauen, obwohl er es könnte, den möchte ich hier auch nicht sehen.
Ich bitte dich um Verständnis, dass diese Seite nicht zum allgemeinen politischen Gedankenaustausch gedacht ist, sondern der Erörterung spezifischer Probleme mit dem Sicheren Herkunftsstaat dient. Von meiner Seite ist hier daher jetzt EOD. --Opihuck 19:06, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

lange vertikale Liste

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Vielleicht kann ein Tabellenkünstler ja mal eine Tabelle basteln mit den Spalten D-A-CH. --  itu (Disk) 17:58, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Der Artikel liefert keine Definition des Begriffs "Herkunftsstaat"

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Der Artikel sagt zwar, welche Staaten "sichere Herkunftstaaten" sind, aber es es fehlt meines Erachtens eine Definition des Begriffs "Herkunftsstaat". Ist ein Herkunftsstaat ein Staat, aus dem jemand ursprünglich geflohen ist? Oder ist ein Herkunftsstaat der Staat, aus dem ein Flüchtling gekommen ist, bevor er die Grenze zu einem anderen Staat überschritten hat?

Wenn ich Edmund Stoiber gestern 1.11.2015 in der Sendung "Günter Jauch" richtig verstanden habe, kommt ein syrischer Flüchtling aus dem (sicheren) Herkunftsstaat Österreich, wenn er die Grenze zu Deutschland von Österreich aus übertreten hat.

Kann bitte ein Jurist die Definition vervollständigen? (nicht signierter Beitrag von 78.50.175.5 (Diskussion) 20:24, 2. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Nein, "sicherer Herkunftsstaat" meint den Staat der Staatsangehörigkeit. Der Asylbewerber stellt seinen Asylantrag, weil er vorgibt, in seinem Land verfolgt zu sein. Wäre es ein drittes Land, das ihn verfolgt, könnte er ja in sein Land zurückkehren. Was Stoiber gesagt hat, habe ich nicht mitbekommen; möglicherweise hat er gemeint, dass Asyl in Deutschland ausscheidet, wenn der Asylbewerber in einem anderen Drittstaat vor Verfolgung durch den eigenen Staat sicher war, weil er dort aufgenommen wurde. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob der Betroffene dort ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat. Bei Asylbewerbern setzt das im Allgemeinen ein erfolgreiches Anerkennungsverfahren voraus. Siehe auch § 27 AsylG mit den dortigen "Vermutungsregeln". Gruß --Opihuck 20:44, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die hilfreiche Aufklärung! Wollen Sie bitte diese Ergänzung (... Staatsangehörigkeit ...) in den Artikel einpflegen? (nicht signierter Beitrag von 78.50.175.5 (Diskussion) 21:01, 2. Nov. 2015 (CET))Beantworten
Nein, es versteht sich eigentlich von selbst, dass nur das Land der Staatsangehörigkeit gemeint sein kann. Ich bitte um Verständnis, dass eine Enzyklopädie nicht bei Adam und Eva anfangen kann. So eine gewisse Grundorientierung wird schon vorausgesetzt. --Opihuck 21:40, 2. Nov. 2015 (CET) PS: Wir müssen auch nicht alles kommentieren, was irgendein Politiker irgendwo zum Besten gegeben hat. --Opihuck 21:41, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz: Erweiterung um Kosovo, Albanien und Montenegro im Oktober 2015

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  • am 15. Oktober 2015 im Bundestag verabschiedet.
  • am 16. Oktober 2015 im Bundesrat verabschiedet.

Geplante Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien im Januar 2016

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Die CDU/SPD Bundesregierung plant die Aufnahme von Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste Sicherer Herkunftsstaaten.

MIrtwqbews7453 (Diskussion) 20:24, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Abschnitt Deutschland / Lücke?

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In Bezug auf den Deutschland-Abschnitt: Die Liste deckt EU, Schweiz, Norwegen (als sichere Drittstaaten) sowie ein paar "sichere Herkunftsstaaten", nicht aber z.B. Liechtenstein, Island, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, ... Ist Asyl demnach für liechtensteinische Staatsbürger möglich? Viel eher glaube ich, dass dieser Artikel fehlerhaft ist. Zumal im Abschnitt Österreich / Schweiz zumindest Island und Lichtenstein aufgeführt sind, und die Deutschen sind doch bekannt dafür, alles übergründlich machen zu wollen ;-). --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 15:29, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Liebe @Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine:
Die Liste ist auf jeden Fall korrekt. Das deutsche Asylgesetz zu Sicheren Herkunftsstaaten hat den Sinn Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ zu benennen, die sicher sind und von denen Migration ausgeht. Der deutsche Gesetzgeber zweifelt (vermutlich) die Sicherheit von Liechtenstein, Island, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, etc. (wie auch USA, Kanada, Japan, etc.) nicht an, ein Migrationsdruck wird von diesen Ländern nach Meinung des Gesetzgebers aber nicht ausgehen, sodass diese nicht als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden müssen. Grüße, --jcornelius   16:35, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke für deine Antwort. D.h. wenn einer aus den USA oder aus Liechtenstein Asyl beantragt, so müsste das im Einzelfall beurteilt werden (auch wenn das Resultat vorhersehbar ist)? --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 16:40, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ja, genau. Grundsätzlich ist jeder Asylantrag eine Einzelfallentscheidung. Bei Asylanträgen aus bestimmten Ländern vermutet aber der Gesetzgeber aufgrund der Erfahrungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, dass kein Anspruch auf Asyl besteht. Um die Bearbeitungszeit aber zu verkürzen, wurde (verkürzt gesagt) das Prinzip der Sicheren Herkunftsstaaten erfunden, sodass diese Anträge schneller bearbeitet (=abgelehnt) werden können. Grüße, --jcornelius   21:16, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nachdem ich den Artikel Sicherer Drittstaat sowie §26a AsylG (letzteres ist irgendwie verständlicher als der zugehörige WP-Artikel) genauer las: Die Schweiz ist ein sicherer Drittstaat, nicht aber ein sicherer Herkunfsstaat. Eine Person, die bereits z.B. in der Schweiz um Asyl ersuchte, kann somit in Deutschland kein Asyl mehr beantragen (Dublin-Abkommen). Kann aber ein Schweizer, da er nicht aus einem sicheren Herkunftsststaat stammt, in Deutschland Asyl beantragen, oder greift die Regelung in "Sicherer Drittstaat" auch hier ein? (Und überhaupt, wären all meine Fragen auch ein Thema für den Artikel? Denn sonst hätte ich bloss nachschlagen müssen, statt hier zu fragen :-)) --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 21:41, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Junge, Junge, Junge. Du stellst Fragen. Ein Schweizer beantragt in Deutschland Asyl? Was glaubst du, wie oft das vorkommt? Aber - da ich selbst erst mal nachdenken musste und deine Frage irgendwie clever klingt - bekommst du auch eine Antwort von mir.
Die Regelung der sicheren Herkunftsstaaten bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit des Betroffenen, die der sicheren Drittstaaten auf den Reiseweg. Beide Aspekte sind getrennt voneinander zu behandeln. Kommt der Schweizer über die grüne Grenze nach Deutschland, kommt er zwar nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat, aber aus einem sicheren Drittstaat. Die Schweiz müsste sein Asylverfahren durchführen, da ja davon auszugehen ist, dass er keinen anderen Staat zuvor durchlaufen hat (Dublin-III-Verordnung). LOL! Der Staat der behaupteten Verfolgung führt auch das Asylverfahren durch??? Geht natürlich nicht. Eine Abschiebungsanordnung nach § 34 a AsylG in die Schweiz wird das Bundesamt schon deswegen nicht erlassen, weil der Schweizer aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EWR-Schweiz ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Keine Ahnung, wie das Bundesamt das Asylverfahren selbst zu Ende bringt; vermutlich wird es irgendwann eingestellt, denn Deutschland ist ganz sicher nicht zuständig; es sei denn, es macht von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch - auch nicht gerade sehr wahrscheinlich.
Reist er über den Luftweg aus einem Drittstaat ein - er fährt zuvor in die Türkei und aus der Türkei kommend stellt er in Deutschland einen Asylantrag - steht zwar die Sichere-Drittstaatenregelung seiner Asylanerkennung nicht im Wege und aus einem sicherem Herkunftsstaat (Schweiz?) kommt er ja nach der gesetzlichen Definition auch nicht. Kann er seine Staatsangehörigkeit nicht durch Vorlage von Pass oder Personalausweis nachweisen, dann käme er theoretisch ins Flughafenverfahren und wird dort zu seinen Asylgründen angehört. Wie das Verfahren dort ausgeht, hängt von seinen Gründen ab; wahrscheinlich endet es mit einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet (§ 30 AsylG). Ist die Staatsangehörigkeit noch immer nicht nachgewiesen, wird er der Fluggesellschaft übergeben, die ihn hergebracht hat, damit sie für seinen Rücktransport in die Türkei sorgt. Offenbart er sich dann doch als Schweizer oder glaubt ihm die Bundespolizei seine Herkunft anderweitig, wird ihm die Einreise nach Deutschland gestattet, da er auch, unabhängig vom Asylantrag, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Was mit seinem Asylantrag danach passiert? Keine Ahnung, wahrscheinlich wird das Verfahren irgendwann eingestellt.
Du siehst: Die Regeln passen nicht so recht auf Fälle, die es in der Praxis nicht gibt. Aber deine Frage war zumindest interessant. --Opihuck 23:15, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich glaube, jetzt genug gefragt zu haben :-). Es ist mir bewusst, dass das doch eher etwas hypothetische Fragen waren, mir ging es ja ursprünglich ob dieser "Lücken" darum, sicherzustellen ob im Artikel auch nicht was vergessen worden ist (anderseits gibt es nichts was es nicht gibt, siehe Snowden).
Zur Antwort: An das Freizügigkeitsabkommen habe ich in der Tat nicht darangedacht, schon alleine deswegen ist es für einen Schweizer nicht nötig, überhaupt Asyl zu beantragen (es sei denn er wolle dadurch eine Auslieferung verhindern, doch alleine auf Grund vorhandener Auslieferungsabkommen sowie ähnlicher Rechtsauffassungen dürfte ein derartiges Gesuch auch als unbegründet abgelehnt werden). --Gestrandete 55-cm-Geschirrspülmaschine (Diskussion) 08:17, 2. Feb. 2016 (CET)Beantworten